W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstück als Bauerwartungsland kaufen


Erstellt am: 14.09.16 16:37

sirhc09.11.16 16:13
andimann schrieb:

  • Und hier in Bayern ganz beliebt: so ganz zufällig wird dann doch der Acker des Bürgermeisters oder einer seiner Verwandten zum Bauland erklärt.
    Nicht nur in Bayern. Bei uns auch schon häufig gesehen, dass sich die örtlichen Bauern so lange in der Lokalpolitik engagieren, bis der Acker Bauland , eine gewünschte Straße gebaut oder der nächste Hähnchenmastanlage / das nächste Biomassekraftwerk genehmigt ist.

    Unser Grundstück war im notariellen Kaufvertrag als Gartenland deklariert, was uns auch anfangs irritiert hatte. Allerdings waren die ganzen Pläne schon seit langem aufgestellt.
    DG09.11.16 20:02
    Bau12345 schrieb:
    Richtig, rechtsverbindlich ist es erst dann. Es sei denn, man bekommt ein Schriftstück von der Baubehörde über das Baurecht auf seinem Grundstück, wie in unserem Fall

    Dieses Schriftstück ist ohne den Flächennutzungsplan nicht das Papier wert auf dem es steht, weil ein etwaig daraufhin genehmigtes Bauvorhaben beklagbar wäre - und zwar von jedem Bundesbürger, ganz gleich ob er im tiefsten Bayern oder an der dänischen Grenze wohnt - und dann die Kriterien für Bauen im Außenbereich gelten würden; was wiederum grundsätzlich nur für privilegierte Bauvorhaben gilt, worunter normale Wohnbebauung schlicht und ergreifend nicht fällt.

    Falls Ihr ein solches Schriftstück tatsächlich in Händen haltet, dann ist der, der das beim Amt unterschrieben hat - sehr sehr freundlich umschrieben - ein "no-risk-no-Fun"-Typ.

    MfG
    Dirk Grafe
    Bau1234519.11.16 18:34
    @ Dirk Grafe: Die Sache ist etwas komplizierter. Aber ja es ist Innenstadtgebiet und bebaubar nach §34 Baugesetzbuch. Alles gut.
    DG21.11.16 23:25
    : Nicht falsch verstehen - ich wünsche Euch selbstverständlich, dass bei Euch alles gut ist und Euer Bauvorhaben beim Bauamt durchgeht, wie ein heißes Messer durch die Butter. Auch wenn es nach Eurer Einschätzung etwas komplizierter ist (was mich nicht wundert, sondern zu erwarten ist) - aber ich/man muss als Mod/Fachplaner darauf hinweisen, dass Bauen nach §34 eben nicht den üblichen Erwartungshaltungen folgt.

    Der Knackpunkt ist, dass sich das neue Bauvorhaben "nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen" muss, was mehr oder weniger ein Gummi-Paragraph ist. Zukünftige Bauherren neigen natürlich zu der Annahme, dass sich Ihr Bauvorhaben in die Umgebung einfügt - die Bauämter beurteilen das etwaig anders.

    Insofern wünsche ich Viel Erfolg beim Aufdröseln der Komplikationen - die meisten Punkte lassen sich aber tatsächlich lösen. Es ist und bleibt im §34 aber sehr individuell.

    MfG
    Dirk Grafe
    bauvorhaben