Hallo zusammen,
ich bin komplett neu im Thema Bauen und auch hier im Forum, daher seht es mir nach wenn ich auch mal doofe Fragen stelle.
Zu unserer Ausgangsituation:
Gewünscht:
- Haus mit Keller (Nachbar baut mit Keller, wollen wir auch und wäre aufgrund Fundamentanforderungen dringend Ratsam. siehe auch das Thema Stufen Fundament oder Unterfangung)
Das Haus soll 2 Vollgeschoss + Satteldach haben und max. FH 11m TH 6,5m SD 20°. 0,4 / 0,7 als Flächenvorgabe. eine Garage wäre toll aber ich vermute das wird eng.
Das Grundstück mit 240qm und 2 Stellplätzen als Vorgabe inkl. Bebauungsplan.
Wir sind etwas verloren, und haben uns einfach mal ein Beispiel aus dem Netz geschnappt was die absolute Wunschvorstellung darstellt. Das sind allerdings 174qm Wohnfläche. Wie ich jetzt auf einen Grundriss komme der bei 130-140 rauskommt, da würde ich echt Hilfe benötigen.
Ich kann mir gut vorstellen, das "Büro" im EG zu opfern für einen ordentlichen Flur für Platz Kinderwagen, etc. sodass eine gerade Treppe möglich wird mit Stauraum darunter. Ich denke dadurch würde der Wohn Essbereich wieder größer werden oder das Haus kleiner und damit mehr Garten.
Ich habe versucht mit "Architekten SW" da in Eigenregie was zu zeichnen bin aber maßlos lost. CAD fürs Fräsen und Co. kann ich aber da bin ich raus.
Für jeden Tipp und Unterstützung oder "Wachrüttler" sind wir dankbar.

Auszüge aus dem Bebauungsplan
[IMG width="797px" alt="1722930877872.png"]https://www.hausbau-forum.de/attachments/1722930877872-png.87070/[/IMG]
Gestaltung von Doppelhäusern und Hausgruppen
Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die gleiche Dachform, Dachneigung und Firstrichtung (bei geneigten Dächern) aufweisen. Werden die Gebäude nicht gleichzeitig errichtet, so hat sich das später zu errichtende Gebäude hinsichtlich der oben genannten Kriterien nach den Vorgaben des zuerst gebauten Gebäudes zu richten.
Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen sind je Wohneinheit notwendige Stellplätze wie folgt herzustellen:
▪ Pro Wohnung / Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche mindestens 1,5 Stellplätze,
▪ Pro Wohnung / Wohneinheit bis 50 qm Wohnfläche mindestens 1,0 Stellplätze
Die Summe pro Bauvorhaben ist jeweils auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (d.h. für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser sind mindestens 2,0 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen).
Stellplätze, Garagen und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahr-radabstellplätze und / oder Müllbehälter im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch und §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung)
Bei der Anlage von Stellplätzen und Garagen mit deren Zufahrten sind die im Planteil festgesetzten Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt zu beachten.
A 5.1 Tiefgaragen (Tga)
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
A 5.2 Oberirdische Garagen (Ga), überdachte Stellplätze / Carports (Cp) und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen ist mit Garagen und Gebäuden zur Unterbringung not-wendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten; an deren Zufahrts- oder Zugangsseiten mindestens 1,5 m.
Mit Carports (mit Stützen und Dächern) ist ein Abstand von mindestens 0,5 m zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen einzuhalten.
A 5.3 Offene Stellplätze (St)
Offene Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig, sofern keine anderen Festsetzungen (z.B. Pflanzgebote oder Zufahrtsverbote) dem entgegenstehen.
A 6 Sonstige Nebengebäude im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4. Baugesetzbuch und § 14 Baunutzungsverordnung)
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter gelten nicht als Nebengebäude im Sinne der nachfolgenden Festsetzung:
Je Wohngebäude / Hauptgebäude ist nur ein Nebengebäude mit maximal 25 cbm zulässig. Der Mindestabstand von Nebengebäuden zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen beträgt 1,5 m.
ich bin komplett neu im Thema Bauen und auch hier im Forum, daher seht es mir nach wenn ich auch mal doofe Fragen stelle.
Zu unserer Ausgangsituation:
Gewünscht:
- Haus mit Keller (Nachbar baut mit Keller, wollen wir auch und wäre aufgrund Fundamentanforderungen dringend Ratsam. siehe auch das Thema Stufen Fundament oder Unterfangung)
Das Haus soll 2 Vollgeschoss + Satteldach haben und max. FH 11m TH 6,5m SD 20°. 0,4 / 0,7 als Flächenvorgabe. eine Garage wäre toll aber ich vermute das wird eng.
Das Grundstück mit 240qm und 2 Stellplätzen als Vorgabe inkl. Bebauungsplan.
Wir sind etwas verloren, und haben uns einfach mal ein Beispiel aus dem Netz geschnappt was die absolute Wunschvorstellung darstellt. Das sind allerdings 174qm Wohnfläche. Wie ich jetzt auf einen Grundriss komme der bei 130-140 rauskommt, da würde ich echt Hilfe benötigen.
Ich kann mir gut vorstellen, das "Büro" im EG zu opfern für einen ordentlichen Flur für Platz Kinderwagen, etc. sodass eine gerade Treppe möglich wird mit Stauraum darunter. Ich denke dadurch würde der Wohn Essbereich wieder größer werden oder das Haus kleiner und damit mehr Garten.
Ich habe versucht mit "Architekten SW" da in Eigenregie was zu zeichnen bin aber maßlos lost. CAD fürs Fräsen und Co. kann ich aber da bin ich raus.
Für jeden Tipp und Unterstützung oder "Wachrüttler" sind wir dankbar.
Auszüge aus dem Bebauungsplan
[IMG width="797px" alt="1722930877872.png"]https://www.hausbau-forum.de/attachments/1722930877872-png.87070/[/IMG]
Gestaltung von Doppelhäusern und Hausgruppen
Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die gleiche Dachform, Dachneigung und Firstrichtung (bei geneigten Dächern) aufweisen. Werden die Gebäude nicht gleichzeitig errichtet, so hat sich das später zu errichtende Gebäude hinsichtlich der oben genannten Kriterien nach den Vorgaben des zuerst gebauten Gebäudes zu richten.
Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen sind je Wohneinheit notwendige Stellplätze wie folgt herzustellen:
▪ Pro Wohnung / Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche mindestens 1,5 Stellplätze,
▪ Pro Wohnung / Wohneinheit bis 50 qm Wohnfläche mindestens 1,0 Stellplätze
Die Summe pro Bauvorhaben ist jeweils auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (d.h. für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser sind mindestens 2,0 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen).
Stellplätze, Garagen und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahr-radabstellplätze und / oder Müllbehälter im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch und §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung)
Bei der Anlage von Stellplätzen und Garagen mit deren Zufahrten sind die im Planteil festgesetzten Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt zu beachten.
A 5.1 Tiefgaragen (Tga)
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
A 5.2 Oberirdische Garagen (Ga), überdachte Stellplätze / Carports (Cp) und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen ist mit Garagen und Gebäuden zur Unterbringung not-wendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten; an deren Zufahrts- oder Zugangsseiten mindestens 1,5 m.
Mit Carports (mit Stützen und Dächern) ist ein Abstand von mindestens 0,5 m zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen einzuhalten.
A 5.3 Offene Stellplätze (St)
Offene Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig, sofern keine anderen Festsetzungen (z.B. Pflanzgebote oder Zufahrtsverbote) dem entgegenstehen.
A 6 Sonstige Nebengebäude im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4. Baugesetzbuch und § 14 Baunutzungsverordnung)
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter gelten nicht als Nebengebäude im Sinne der nachfolgenden Festsetzung:
Je Wohngebäude / Hauptgebäude ist nur ein Nebengebäude mit maximal 25 cbm zulässig. Der Mindestabstand von Nebengebäuden zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen beträgt 1,5 m.
Das kann man so machen
Ja, ein angestellter Architekt wird Dir jetzt kein exklusives Haus planen können, aber das ist hier ja auch nicht gewollt und möglich.
Letztendlich kann man ja feststellen, dass es sich hier um ein Standardgrundstück mit Standard-Bebauungsplan handelt. Darauf wird ein Standardentwurf geplant (so wie Du es ja skizziert hast).
Einen Architekten sucht man auch, wenn man Problemstellungen hat oder es individueller haben möchte, und auch, wenn man mit einzelnen oder eigenen Gewerken bauen möchte.
Das tut hier nicht Not.
Ich warne allerdings davor (das hat hier @11ant auch immer erwähnt), das man ein Doppelhaus am besten gemeinsam von einem GU bauen lässt. Man spart zwar nicht viel bei den Baunebenkosten, aber wenige Tausend Euro für gemeinsame Anfahrten, Container- und Gerüstbestellung sind da schon drin. An was man spart, sind Baumängel am Übergang und merkwürdigen Anbaukonstrukten, wenn der eine früher anfängt als der andere. Auch eine GU-Doppelhaushälfte kann innen individuell geplant werden.
Insofern: setzt Euch mit dem Nachbarn zusammen und werdet Euch einig über den GU.
Innen könnt ihr dann individuell planen lassen.
D-Zug88 schrieb:Was verstehst Du denn nicht am Bebauungsplan? Du kannst ja konkrete Fragen stellen.
ich verstehe davon nicht alles.
D-Zug88 schrieb:Wenn Ihr mit einem GU bauen wollt, dann braucht es keinen separaten Architekten, denn den gibt es ja beim GU inklusive.
ich denke der Gang zum Architekten ist notwendig. mit wieviel € muss man da kalkulieren ? 6-7t€? Oder ist eine „erste Skizze günstiger“?
Ja, ein angestellter Architekt wird Dir jetzt kein exklusives Haus planen können, aber das ist hier ja auch nicht gewollt und möglich.
Letztendlich kann man ja feststellen, dass es sich hier um ein Standardgrundstück mit Standard-Bebauungsplan handelt. Darauf wird ein Standardentwurf geplant (so wie Du es ja skizziert hast).
Einen Architekten sucht man auch, wenn man Problemstellungen hat oder es individueller haben möchte, und auch, wenn man mit einzelnen oder eigenen Gewerken bauen möchte.
Das tut hier nicht Not.
Ich warne allerdings davor (das hat hier @11ant auch immer erwähnt), das man ein Doppelhaus am besten gemeinsam von einem GU bauen lässt. Man spart zwar nicht viel bei den Baunebenkosten, aber wenige Tausend Euro für gemeinsame Anfahrten, Container- und Gerüstbestellung sind da schon drin. An was man spart, sind Baumängel am Übergang und merkwürdigen Anbaukonstrukten, wenn der eine früher anfängt als der andere. Auch eine GU-Doppelhaushälfte kann innen individuell geplant werden.
Insofern: setzt Euch mit dem Nachbarn zusammen und werdet Euch einig über den GU.
Innen könnt ihr dann individuell planen lassen.
D
Dachshund9008.08.24 14:27ypg schrieb:
(das hat hier @11ant auch immer erwähnt),Wo ist er denn eigentlich hin?Dachshund90 schrieb:
Wo ist er denn eigentlich hin?Das wird gleich gelöscht… und das ist unter anderem auch der Grund, dass er nicht mehr hier ist.ypg schrieb:
Ich warne allerdings davor (das hat hier @11ant auch immer erwähnt), das man ein Doppelhaus am besten gemeinsam von einem GU bauen lässt. Man spart zwar nicht viel bei den Baunebenkosten, aber wenige Tausend Euro für gemeinsame Anfahrten, Container- und Gerüstbestellung sind da schon drin. An was man spart, sind Baumängel am Übergang und merkwürdigen Anbaukonstrukten, wenn der eine früher anfängt als der andere. Auch eine GU-Doppelhaushälfte kann innen individuell geplant werden.
Insofern: setzt Euch mit dem Nachbarn zusammen und werdet Euch einig über den GU.
Innen könnt ihr dann individuell planen lassen.Genauer gesagt: werdet Euch einig über einen gemeinsamen Planer, und baut bis mindestens OKKD/OKBP gemeinsam; besser sogar bis zum Rohbau / Richtfest. Danach können sich die Wege gefahrlos trennen.Einen Teil des Zitates habe ich fett markiert.
Die beiden wichtigsten Punkte sind
1. die Koordination des Aufwachsens der Gebäude bis mindestens zum Erreichen der Terraingleiche, und
2. die "Klebefläche" / (heutzutage getrennte) Kommunwand der beiden Hälften
(n.D.v.)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
P.S.:
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
D-Zug88 schrieb:Vergeßt UNBEDINGT, eine zu große Vorlage verkleinern zu wollen - das kann never ever niemals nie nicht funktionieren, ibs. bei dieser Objektekategorie nicht, da diese Häuser ohne auch nur die kleinste Nahtzugabe geplant sind. Wegen des SD 20° DN könnt Ihr von den Inspirationsquellen "DH der üblichen Verdächtigen" (siehe Forensuche mit dem Stichwort "übliche Verdächtige" Brale / Hildmann Traumhaus / Tecklenburg / Weisenburger / Wengerter / Werner) auch nur Teile übernehmen. Typische Modelle heißen da z.B. 141 SD35, was soviel bedeutet, mit dem Dachstudio = Elternschlafzimmer bei Dreikindfamilien eingerechnet unter einem 35° Satteldach 141 qm Wohnfläche zu bieten; weil Ihr ein SD 20° bauen sollt, taugen auch die Modelle mit PD nicht zur "Übernahme 1:1"; und die kleineren Modelle knapp unter 130 qm sind meist auch nicht für Euch übertragbar. Ansonsten lege ich Euch gerne noch meinen Beitrag "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" ans Herz (wo auch mein "Ein Hausbau-Fahrplan auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI" zu finden ist).
Das Haus soll 2 Vollgeschoss + Satteldach haben und max. FH 11m TH 6,5m SD 20°. 0,4 / 0,7 als Flächenvorgabe. eine Garage wäre toll aber ich vermute das wird eng.
Das Grundstück mit 240qm und 2 Stellplätzen als Vorgabe inkl. Bebauungsplan.
Wir sind etwas verloren, und haben uns einfach mal ein Beispiel aus dem Netz geschnappt was die absolute Wunschvorstellung darstellt. Das sind allerdings 174qm Wohnfläche. Wie ich jetzt auf einen Grundriss komme der bei 130-140 rauskommt, da würde ich echt Hilfe benötigen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Ähnliche Themen