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ᐅ Grundrisse für Zweifamilienhaus mit Einlieger (Souterrain)


Erstellt am: 03.01.14 12:50

charlyuspoll03.01.14 12:50
Suche für ein Zweifamilienhaus mit Einlieger im Souterrain Grundrissvorschläge . EG und 1.OG sollten ca. 90 bis 100 qm Wohnfläche haben. Im EG sollten 3 Zimmer KDB + Gäste-WC sein. Im 1. OG sollten 4 Zimmer KDB+ Gäste-WC sein und ein Balkon. Dach vielleicht ausbaufähig. Keller bzw. Souterrain mit möglichst viel Licht und einem schönen Apartment mit 40-50 qm, der Rest als Nutzkeller bzw. Heizung usw. Größe darf ich bis 12x12 m ( Traufhöhe 7 m, also 2 Vollgeschosse , Dach bis 40 Grad ) bauen, muß ich natürlich nicht ausnutzen, wird wahrscheinlich zu teuer . Danke für eure zahlreichen Vorschläge, freue mich auch über Zuschriften, wo ich vielleicht Anregungen oder Vorschläge im Inet finde. Dann brauche ich noch einen guten Bauunternehmer im Raum Köln.
Bauexperte03.01.14 13:29
Hallo,
charlyuspoll schrieb:

Suche für ein Zweifamilienhaus mit Einlieger im Souterrain Grundrissvorschläge . EG und 1.OG sollten ca. 90 bis 100 qm Wohnfläche haben. Im EG sollten 3 Zimmer KDB + Gäste-WC sein. Im 1. OG sollten 4 Zimmer KDB+ Gäste-WC sein und ein Balkon. Dach vielleicht ausbaufähig. Keller bzw. Souterrain mit möglichst viel Licht und einem schönen Apartment mit 40-50 qm, der Rest als Nutzkeller bzw. Heizung usw. Größe darf ich bis 12x12 m ( Traufhöhe 7 m, also 2 Vollgeschosse , Dach bis 40 Grad ) bauen, muß ich natürlich nicht ausnutzen, wird wahrscheinlich zu teuer . Danke für eure zahlreichen Vorschläge, freue mich auch über Zuschriften, wo ich vielleicht Anregungen oder Vorschläge im Inet finde. Dann brauche ich noch einen guten Bauunternehmer im Raum Köln.
Dazu wirst Du hier kaum Angaben erhalten, denn zum Einen wird Niemand seine Grundrisse einstellen => Urheberrecht. Zum Anderen hast Du sehr spezielle Vorstellungen, welche zunächst in einem ausführlichen Beratungsgespräch besprochen werden sollten. Und zu guter Letzt fehlen Angaben zur Max. möglichen Geschossflächenzahl - es sollte ja sicher sein, daß Du für die vorgenannte Anzahl an Räumen auch eine Genehmigung erhältst (Dachausbau) und Vorstellung Deines Budgets. Mit dem Hausbau allein ist es ja nicht getan, da kommen noch einige Kosten abseits des Hausbaus auf Dich zu

Bislang möchte ich schätzen, daß unten rechts eher eine fette "4" denn eine magere "3" aufleuchten wird.

Wir haben so etwas ähnliches als Kapitalanlage geplant; der Weg zur finalen Planung hat viel Zeit erfordert und die Zahl unten rechts war nicht eben niedrig.

Grüße, Bauexperte
ypg03.01.14 20:50
Hallo Martina,

wäre dann der Keller nicht auch ein Vollgeschoss?
Bauexperte04.01.14 13:20
Hallo Yvonne,
ypg schrieb:

wäre dann der Keller nicht auch ein Vollgeschoss?
Nein.

Die Bezeichnung für ein Vollgeschoss lautet:

Ein Vollgeschoss ist laut Bauordnung NRW ein Geschoss, das mehr als 1,60m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragt und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden des darüberliegenden Stockwerks bzw. Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, min. 2,30m hoch sind.

Keine Vollgeschosse sind:


  • Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen und Feuerungsanlagen dienen
  • oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,30m über weniger als drei Viertel des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.

Außer Betracht bleiben:


  • Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer ist, als sie für Aufenthaltsräume nach Bauordnung erforderlich ist (2,20 über min. der Hälfte der Grundfläche, Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50m nicht mitgerechnet)
  • Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m².


In den länderspezifischen Bauordnungen variieren die Maßangaben leicht; grundsätzlich bleibt die Erklärung aber gleich.


Grüße, Bauexperte
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