ᐅ Grundriss Doppehaus mit ca. 165m2 und 150m2 / mit Satteldach / Gauben
Erstellt am: 11.04.22 10:15
gutentag16.04.22 10:20
Warum lässt so Dinge nicht Deinen Freund machen. Der weiß wie das mit den Höhen funktioniert.
Im übrigen auch wie man die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl einhält.
Hier in BY darf man bis 9 m Länge an die Grenze des Nachbarn mit Garagen.
Der ausgebaute Spitzboden funktioniert so nicht. Laut Deinem letzten Schnitt sowieso eher noch weniger.
Wie Du ein Haus zu planen hast, weiß der versierte Planer/ Architekt. So etwas sagt Dir das BA nicht.
Im übrigen auch wie man die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl einhält.
Hier in BY darf man bis 9 m Länge an die Grenze des Nachbarn mit Garagen.
Der ausgebaute Spitzboden funktioniert so nicht. Laut Deinem letzten Schnitt sowieso eher noch weniger.
Wie Du ein Haus zu planen hast, weiß der versierte Planer/ Architekt. So etwas sagt Dir das BA nicht.
Mexx11016.04.22 10:27
ypg schrieb:
Ach… auf solche Sachen wie auch die Tatsache, dass gar nicht auf die Beiträge eingegangen bzw der Entwurf ja quasi schon in Stein gemeißelt ist, … aber _sowas_ irritiert dann schon …
[ATTACH alt="grundriss-doppehaus-mit-ca-165m2-und-150m2-mit-satteldach-gauben-570184-3.jpeg"]71086[/ATTACH]ja da muss noch optimiert werden. Sieht nicht sehr elegant aus. Der Dachboden ist noch nicht so eher im Fokus gewesen bisher.
Ggf die Treppe noch ändern
gutentag16.04.22 10:28
Mexx110 schrieb:
Der Bodenrichtwert liegt hier bei 1500/m2. (Verkaufswert pro m2 bei ca (8-10 T/m2)
Daher muss ein gewisser Standard auch diesbezüglich Berücksichtigung finden.
Dann sind die 3 k pro m2 eher unrealistisch. Gehobener Standard und BRW 1500 sprechen eine andere Sprache. Ist aber OK wenn die Finanzierung steht.
Trotzdem ein EG mit so viel totem Raum würde ich nie planen. Büro mit 2 Treppen nach oben?
ypg16.04.22 10:30
Mexx110 schrieb:
Architekt ( befreundet) sind unter marktüblichen Preisen.Vielleicht sollte man den mal besser entwerfen lassen. Oder zeichnet er nur die Laienplanung ab?Mexx11016.04.22 11:38
ypg schrieb:
Vielleicht sollte man den mal besser entwerfen lassen. Oder zeichnet er nur die Laienplanung ab?es ist jetzt die 3 te Änderung, daher wollte ich , bevor wieder alles neu gemacht werden muss, vorab die Dinge , die wichtig sind , mit dem Burordnungamt abstimmen. Die Entwürfe sind von mir 🙂
gutentag16.04.22 11:41
Mexx110 schrieb:
es ist jetzt die 3 te Änderung, daher wollte ich , bevor wieder alles neu gemacht werden muss, vorab die Dinge , die wichtig sind , mit dem Burordnungamt abstimmen.
Die Entwürfe sind von mir 🙂Da gibt es nichts abzustimmen. Es gibt Vorgaben, die müssen eingehalten werden. Falls Du vom Bebauungsplan abweichen willst, dann lass Deinen Freund eine Bauvoranfrage erstellen.Wenn die Entwürfe von Deinem Freund währen, dann würde ich diese Freundschaft in Frage stellen.