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ᐅ Grundriss Bungalow auf Bodenplatte ca 110 qm


Erstellt am: 05.02.16 19:28

Bauexperte05.02.16 23:34
merlin83 schrieb:

Ich glaube wir haben aneinander vorbei geschrieben. Ich versuchs nochmals konkreter: Meine Garage ist mit 17,5 gemauert auf der Grenze und erlaubt. Wäre eine Mauerung mit 36,5 verboten gewesen -> weil gedämmt? Wenn ja, wo ist der Grenzwert?
Nein, dem Gesetzgeber ist es egal, aus welcher Steinstärke Du Deine Garage errichtest; Hauptsache, sie innerhalb der magischen 3.00 m Abstandsfläche und löst mit ihrer Höhe keine Baulast aus.
merlin83 schrieb:

Wenn 36,5 nicht verboten ist, dann hätte ich ja einen technisch ausreichend gedämmten Raum für die Technik. Oder wo liegt mein Denkfehler?
Die Technik im HAR, zudem an der Grundstücksgrenze, erfordert zum einen einen gedämmten Raum (die Technik muß in der gedämmten Hülle untergebracht werden), zum anderen ist überwiegend auf der Grenze keine andere Nutzung, als jene, der Garage/Carport erlaubt. Ausnahme: Doppelhäuser.

Grüße, Bauexperte
Portoalegre06.02.16 08:42
Punica schrieb:
Ich finde, dass das Verhältnis der Zimmergrößen untereinander nicht stimmig ist.
Das Bad ist wie bereits schon geschrieben, für eine T-Lösung viel zu klein.

Viel Glück
T-Lösung funktioniert bei 3,20 m Raumtiefe
Portoalegre06.02.16 08:47
Punica schrieb:
Ich finde, dass das Verhältnis der Zimmergrößen untereinander nicht stimmig ist.
Das Bad ist wie bereits schon geschrieben, für eine T-Lösung viel zu klein.

Viel Glück
Die Räume die mir wichtig sind sind sowas von stimmig.
kbt0906.02.16 08:50
Leider ist dein Plan ja nur rudimentär vermaßt, allerdings kann man mit bloßem Auge erkennen, dass dein geplantes Bad nur ca. 2,7 x 2,6 m in der Größe hat. Sowie deine Speisekammer auch nur eine maximale Tiefe von ca. 115 cm hat.
Portoalegre06.02.16 08:50
Bauexperte schrieb:
Nein, dem Gesetzgeber ist es egal, aus welcher Steinstärke Du Deine Garage errichtest; Hauptsache, sie innerhalb der magischen 3.00 m Abstandsfläche und löst mit ihrer Höhe keine Baulast aus.


Die Technik im HAR, zudem an der Grundstücksgrenze, erfordert zum einen einen gedämmten Raum (die Technik muß in der gedämmten Hülle untergebracht werden), zum anderen ist überwiegend auf der Grenze keine andere Nutzung, als jene, der Garage/Carport erlaubt. Ausnahme: Doppelhäuser.

Grüße, Bauexperte
Es wird ein Technikraum kein Hauswirtschaftsraum
kbt0906.02.16 08:51
Aber auch ein Technikraum ist keine Garage 😉
technikraumgarage