Grundlegende Grundstücksplanung

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Vetternwirtschaft würde durchaus auch mit Schwippschwägern funktionieren *SCNR*

Entweder es gäbe einen Bebauungsplan, der die Fläche z.B. als allgemeines Wohngebiet ausweist, in dieser Lage sicher unüblich,
Gerne auch als WR, MI oder MD - nur ein Außenbereich (wie es hier befürchtet wird) soll es nicht sein.

Anbau ist teilweise (was man hier so liest) unkritischer, als ein eigenständiger Neubau.
Im Außenbereich erleichtert das beinahe nichts. Sorry, wenn ich angesichts der Temperaturen des letzten Wochenendes "eine Schwalbe macht noch keinen Sommer" sage, aber: ein einzelner Hasenstall oder Birnbaum - ersatzweise: das Bißchen Hanf für den Eigenbedarf - macht noch keinen Landwirt im Sinne einer genehmigungsfähigen Wohnfläche im Außenbereich
 
E

Escroda

> Ich meinte tatsächlich den Flächennutzungsplan - sorry für die Verwirrung an dieser Stelle.
OK, dann gehe ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es keinen Bebauungsplan gibt.
die gezeigten Gebäude beinhalten alle reine Wohnhäuser.
Wird denn Haus Nr. 38 von einem Landwirt, seinen Eltern oder seinen Kindern bewohnt? (Genderfreunde mögen mir verzeihen)
Dem ist nicht so.
Ja, hier halten sich die Einschränkungen aber in Grenzen, wenn die Verwandtschaft die Baulasten gewährt.
Was qualifiziert das Grundstück als "Bauplatz"?
Das Gespräch mit dem Kreisbaumeister (Beitrag #1) und der Flächennutzungsplan (Beitrag #7).
das Grundstück ist ungeeignet.
Dass Du immer so übertreiben musst. Denk' an Oakland - hätte er schon ein Bauunternehmen gefunden, stünde jetzt der Rohbau auf dem Grundstück, was Du für unbebaubar hieltest.
Alternativ noch die Frage ob sich das Grundstück noch erweitern lässt
Nachfrage lohnt auf jeden Fall, allerdings schätze ich die Aussichten auf Erolg sehr gering ein. Ist aber gar nicht nötig. Mit den entsprechenden Abstandsflächenbaulasten auf den Nachbargrundstücken ist dein Bebauungsvorschlag nicht unrealistisch, selbst bei Grundflächenzahl 0,6. Garten kann ja auf dem Acker angelegt werden. Bedenke nur, dass dort jegliche bauliche Anlagen unzulässig sind, also auch Terrasse, Gartenhaus, fester Pool, ...
 
T

The heel

OK, dann gehe ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es keinen Bebauungsplan gibt.

Wird denn Haus Nr. 38 von einem Landwirt, seinen Eltern oder seinen Kindern bewohnt? (Genderfreunde mögen mir verzeihen)

Ja, hier halten sich die Einschränkungen aber in Grenzen, wenn die Verwandtschaft die Baulasten gewährt.

Das Gespräch mit dem Kreisbaumeister (Beitrag #1) und der Flächennutzungsplan (Beitrag #7).

Dass Du immer so übertreiben musst. Denk' an Oakland - hätte er schon ein Bauunternehmen gefunden, stünde jetzt der Rohbau auf dem Grundstück, was Du für unbebaubar hieltest.

Nachfrage lohnt auf jeden Fall, allerdings schätze ich die Aussichten auf Erolg sehr gering ein. Ist aber gar nicht nötig. Mit den entsprechenden Abstandsflächenbaulasten auf den Nachbargrundstücken ist dein Bebauungsvorschlag nicht unrealistisch, selbst bei Grundflächenzahl 0,6. Garten kann ja auf dem Acker angelegt werden. Bedenke nur, dass dort jegliche bauliche Anlagen unzulässig sind, also auch Terrasse, Gartenhaus, fester Pool, ...
Es wohnt auf dem gesamten Gelände weder Landwirt noch etwaige Vorfahren davon Wie gesagt haben die Großeltern dort eine Landwirtschaft betrieben, die aber ungefähr 1970 eingestellt wurde. Um das Thema rund zu machen: Im Gebäude 34 wohnt mein Vater und in Haus 36 mein Onkel. Haus 38 wird von meiner Cousine bewohnt.

Mein Vater hat vor längerer Zeit mit dem Kreisbaumeister gesprochen - hier kam wohl die Aussage, dass Garagen o.ä. durchaus außerhalb des Grundstücks denkbar sind. Da ich die Info aber nur aus zweiter Hand habe muss ich hier wie gesagt nochmals nachhaken.
 
T

The heel

Es soll dort auch noch einige andere Einwohner geben inklusive einem Neubaugebiet für Zugezogene :P
 
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