Grundflächenzahl Grundflächenzahl bei Grundstückstrennung

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Höhlenmensch

Höhlenmensch

Ja, ich frage noch mal beim Bauamt nach. An einem Tag in der Woche ist es möglich von 10-12 Uhr kostenlose Information zu bekommen, wenn man persönlich vorspricht.
Hier noch mal zur Klarstellung:
Baustufe II/2, Normale Wohngegend, daher Grundflächenzahl Faktor 0,209 (Bebauungsplan meiner Gegend)
Mein Haus = 122m² Grundstück 800m²*0,209= 167,2 bebaubar
167-122= 45m² Restbebauungsfläche (ist ja leider wohl nur etwas für TinyHaus!)
Teile ich das Grundstück (2 mal 400m²) bleiben 400 / 400*0,209= 83,6m² Hört sich schon besser an.
Damit wäre aber mein Anteil von 400m² (Grundst.) mit 122m²(Haus) wesentlich überbaut!
Daher wird es sicherlich nicht zulässig sein, das Grundstück (halbe/halbe) zu teilen, da für ein Haus mit 122m²
eine Mindestgrundstücksfläche von 580m² erforderlich wäre. (580*0,209=121,...)
Mache auch gerne eine Zeichnung, aber jetzt müsste es klar sein, was ich meine.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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