Grunderwerbsteuer auf Hausbau - wann?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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11ant

11ant

Ein Hinweis aus einem Nachbarthread (https://www.hausbau-forum.de/threads/grundstueckskauf-risiko-eines-verbundenen-geschaefts.37652/page-8#post-462417):
Ich habe gerade ein Dokument des Bundesfinanzministeriums entdeckt, das eine Art Leitfaden zur Bemessung der Grunderwerbsteuer zu sein scheint und ziemlich viele unterschiedliche Konstellationen und wie diese im Sinne der Grunderwerbsteuer zu bewerten sind auflistet. Hierzu einfach mal „grunderwerbsteuer bundesfinanzministerium 2017“ googeln (PDF Dokument), falls dieses Dokument hier im Forum nicht bereits bekannt sein sollte...
 
N

NKB2020

Das habe ich gesehen - ist sehr informativ. Demnach ist unsere ‚Geschichte‘ definitiv ein gekoppeltes Geschäft. Mal schauen, wann sich das FA meldet ;)
 
N

NKB2020

Heute kam Post vom FA, aber nur ein „Einheitswertbescheid - Nachfeststellung auf den 1.1.2021“, denn beim FA wird unser Grundstück noch als unbebaut geführt. Gleichzeitig war ein „Grundsteuermessbescheid - Nachveranlagung auf den 1.1.2021“ dabei, worin stand, dass dieser die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer darstellt. Die Grundsteuer wird dann in einem gesonderten Grundsteuerbescheid von der Gemeinde geschickt. Ab wann gilt das Grundstück denn als bebaut?
 
K1300S

K1300S

Ich vermute mal, ab dem Tag, an dem Du anzeigst, dass der Bau beendet ist, bzw. womöglich ab dem 1. des Monats, in dem das passiert - oder halt des Folgemonats.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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