Grenzhöhenunterschied - Nachbar hat zweimal aufgeschüttet

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Zuletzt aktualisiert 21.11.2025
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E

Eldea

Nein wir sind die ohne Parkplätze vor dem Grundstück.

Die Bilder habe ich mal auf die schnelle gefunden.
Baustelle mit Erdhaufen, Holzresten und Zaun, Wohnhaus im Hintergrund.

Baustelle mit tiefem Erdgraben neben unfertigem Haus; Nachbarschaft im Hintergrund.

Baustelle: Fundament mit Bewehrung, Kies und Erdarbeiten; Holzbohlen liegen herum.

Baugrube mit Zaun, Arbeiter mit Helm an der Baustelle, Häuser im Hintergrund
 
tomtom79

tomtom79

An eurer grenze wie tief seid ihr dann mit der Garage zum ehemals natürlichen Verlauf?
Für Mich sieht es aus als hättet ihr auch was vom natürlichen Gelände abgegraben um eben mit dem Haus zu kommen?
 
E

Eldea

An eurer grenze wie tief seid ihr dann mit der Garage zum ehemals natürlichen Verlauf?
Für Mich sieht es aus als hättet ihr auch was vom natürlichen Gelände abgegraben um eben mit dem Haus zu kommen?
Wir dachten das auch und haben daher unseren Bauleiter öfters darauf angesprochen. Er meine sie hätten das wie in den Plänen gemacht. Und wenn dann alles aufgeschüttet wird und noch die Pflaster kommen, dann würden wir wie gehabt auf das Niveau vom Plan kommen [emoji848]

Wir müssen darüber eh mit unserem GU (Tiefbauer) sprechen. Wenn es nichts bringt, dann müssen wir halt unseren Sachverständigen ansprechen
 
tomtom79

tomtom79

Habe es mir noch mal durchgeschaut, Laut Pläne ist alles richtig von eurer Seite.

Garage ist auf 166.65m so ist auch der Verlauf des natürlichen Gelände eingezeichnet. Wenn dann handelt es sich um maximal 10-15cm.

Ich würde den Nachbar damit konfrontieren und ihn dazu auffordern das er sein Grundstück abfangt.
 
E

Escroda

Fotos können täuschen, aber auch mir kommt es so vor, dass der im Plan angegebene Höhenunterschied zwischen Fertigfußboden Haus und Fertigfußboden Garage von 30cm nicht berücksichtigt wurde. Demnach hättet ihr 30cm abgegraben. Ebenso wird der Nachbar, wenn er einen bis zur Grenze ebenen Stellplatz plant, um eine Aufschüttung nicht herumkommen, vermutlich in der Größenordnung eurer Abgrabung. Demnach wären die Kosten für die Abfangung zu teilen. Schade eigentlich, wäre IMHO bei kluger Planung vermeidbar gewesen. Ein Blick in die genehmigten Bauvorlagen vom Nachbarn wäre vielleicht auch aufschlussreich. Sein Planer muss sich ja ebenfalls Gedanken zu den Höhen gemacht haben.

Entscheidend ist, wer am Ende an der Grenze wie viel abgegraben bzw. aufgeschüttet hat.
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2025
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