Grenzgarage (zulässige Firsthöhe vs. Dachneigung)

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SliPkNoT1848

Guten Morgen zusammen,

wir haben nach 3 Jahren Grundstückssuche von unserer Gemeinde in Bayern endlich ein Grundstück erhalten und setzen uns jetzt intensiver mit dem Bebauungsplan auseinander.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mir fehlt das Vorstellungsvermögen , wie ich bei einer Wandhöhe von 3,0m und einer Dachneigung von 15° auf eine Firsthöhe von 6,5m kommen kann. Das Hauptgebäude darf eine Dachneigung von 28° haben.

GF für Garage lt. Bebauungsplan: 75m²

Ich hoffe ich habe alle relevanten Informationen geliefert.

Grenzbebbauung Garage.JPG


Vielen lieben Dank schonmal!!!
 
N

NatureSys

Die Garage darf auch ein Dach mit mehr als 15 Grad Neigung haben.
Lediglich bei Pultdächern auf Garagen ist das Maximum 15 Grad.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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