ᐅ Grenzbebauung durch Garage so rechtens?
Erstellt am: 17.05.2021 14:19
MR___MR 17.05.2021 14:19
Hallo,
mal ne kleine Frage.
Ich würde gerne folgenden Bungalow bauen.
Wohnfläche Etwa 180qm.
Garage etwa 34qm.

Darf ich mit dem Überstand der Garage eine Grenzbebauung machen ?
Haus soll in BW errichtet werden.
Gruß
mal ne kleine Frage.
Ich würde gerne folgenden Bungalow bauen.
Wohnfläche Etwa 180qm.
Garage etwa 34qm.
Darf ich mit dem Überstand der Garage eine Grenzbebauung machen ?
Haus soll in BW errichtet werden.
Gruß
11ant 17.05.2021 15:22
Ich vermute, Du fragst
1) nur nach diesem Punkt, weil Du an allen anderen Stellen sicher bist, der Entwurf sei so schon gut;
2) inhaltlich hier speziell danach, ob Du den Grenzabstand von (Minimum) zweieinhalb Metern an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum unterschreiten darfst.
Zu 1) wirst Du hier noch einiges zu hören bekommen, zu 2) bräuchte wohl sogar mehr Details (falls Ihr nicht auch in BW ein Fünfmetervorfeld vor dem Tor haben müßt, wie wir in RLP und ich glaube auch die Nachbarn in BY).
1) nur nach diesem Punkt, weil Du an allen anderen Stellen sicher bist, der Entwurf sei so schon gut;
2) inhaltlich hier speziell danach, ob Du den Grenzabstand von (Minimum) zweieinhalb Metern an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum unterschreiten darfst.
Zu 1) wirst Du hier noch einiges zu hören bekommen, zu 2) bräuchte wohl sogar mehr Details (falls Ihr nicht auch in BW ein Fünfmetervorfeld vor dem Tor haben müßt, wie wir in RLP und ich glaube auch die Nachbarn in BY).
MR___MR 17.05.2021 15:29
Ist dieser Entwurf nicht gut ?
Bin offen für Anregungen.
Ja nach vorne sind es 5m auf die nicht gebaut werden darf.
Aber ein Carport wurde im Baugebiet direkt auf die Grenze gebaut.
In BW darf doch eine Garage aus dem Baufenster liegen oder bin ich falsch ?
Bin offen für Anregungen.
Ja nach vorne sind es 5m auf die nicht gebaut werden darf.
Aber ein Carport wurde im Baugebiet direkt auf die Grenze gebaut.
In BW darf doch eine Garage aus dem Baufenster liegen oder bin ich falsch ?
ypg 17.05.2021 16:15
MR___MR schrieb:
Darf ich mit dem Überstand der Garage eine Grenzbebauung machen ?Nein. Das hat mit Grenzbebauung schon nichts mehr zu tun bzw. mit Garage. Wohnräume dürfen nicht auf Grenze gesetzt werden, Fenster eben auch nicht.MR___MR schrieb:
Ist dieser Entwurf nicht gut ?Wo Du so fragst: Ja, der Entwurf ist nicht gut!Mal von dem Konstrukt der Wohneinheit abgesehen, gibt es da viel zu bemängeln:
Schlafzimmer zu schmal für ein Bett mit Einstiegsfläche seitlich, gefangene Ankleide kann man sich streiten, im Optimum eben nicht gefangen.
Küche nicht funktioniert, Essbereich dunkel, WZ schlichtweg schlecht zoniert,
Zugang Arbeiten ist eine Röhre, Kinderflur ist ganz schrecklich und dunkel.
Wenn Du konstruktive Kritik haben möchtest, dann solltest Du auch den Fragebogen ausfüllen!
11ant 17.05.2021 16:28
ypg schrieb:
Wohnräume dürfen nicht auf Grenze gesetzt werden, Fenster eben auch nicht.Ich glaube, das sollen sie hier auch nicht, sondern der Grenzanstoß bezieht sich nur auf die Grenze zur Straße planunten. Ysop*** 17.05.2021 19:31
Hallo :-) Auf der einen Seite gefällt, mir dass der Wohnbereich in der Mitte des Hauses liegt und Kinder und Eltern jeweils ihr eigenes Reich haben. Auf der anderen Seite ist das Wohnzimmer nun ein Durchgangsbereich mit vielen Türen. Das empfinde ich als ungemütlich.
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