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ᐅ Grenzbebauung an Nachbargrundstück - Einverständniserklärung


Erstellt am: 28.11.19 09:43

mertmk3 03.12.19 13:30
Tatsächlich hat der Bauunternehmer die mir unterbreitete Einverständniserklärung so interpretiert, dass er 2m in mein Grundstück hinein eine Böschung anlegen darf und zusätzlich noch Aushub lagern. Das ging jedoch aus seiner Einverständniserklärung gar nicht hervor.

Wir haben nun einige Bedingungen festgelegt unter denen ich mir vorstellen kann ihm seine Böschung zu ermöglichen und er schien bereit darauf einzugehen. Neben einer finanziellen Vergütung deren Höhe er noch vorschlagen will sind die Bedingungen:

1.) Vollständige Wiederherstellung des Geländes wie im Ausgangszustand
2.) Metallzaun mit 1,5m Höhe auf der gemeinsamen Grenze
3.) Sichtschutzhecke (immergrün) auf seiner Grundstücksseite direkt am Zaun mit 1,5m
4.) Umlagerung meines Dachziegel- und Steinlagers auf Paletten an meine seitliche Grundstücksgrenze

Natürlich alles mit zeitlichen Fristen. Ich werde dazu nun einen Vertrag formulieren der auch die Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen mit Strafzahlungen belegt und die Umsetzung der Maßnahmen festhält.

Wenn er das zu den Bedingungen machen will bin ich gerne bereit. Man merkt, dass der Mann meine Unterschrift braucht um loszulegen. Alternative ist ein Verbau, den er scheinbar unbedingt umgehen will. Er meinte sobald ich unterschreibe bekommt er die Baufreigabe und kann loslegen.

Als Rat für die Zukunft: Einverständniserklärungen nicht unterschreiben, verhandeln, detailierten Vertrag aufsetzen und selbst noch was davon haben. Ob das ganze so klappt wird die Zukunft zeigen.

Ich werde meinen Architekten fragen ob er über den Vertrag schaut um jemanden mit etwas rechtlicher Expertise in dem Bereich befragt zu haben.

pffreestyler 03.12.19 13:55
Was bin ich froh, dich nicht als Nachbarn zu haben.

Die Erlaubnis, mein Material bei meinen Nachbarn zu lagern, war eine Nachricht. Sand vom Nachbarn bei mir ebenfalls eine Nachricht. Alles natürlich ohne Gegenleistung.

Bei deiner Vorgehensweise würde ich dir als zukünftigen Nachbarn 0 Entgegenkommen zeigen und es wird der Tag kommen, an dem du etwas möchtest.

Lumpi_LE 03.12.19 13:58
Das ist ein GU der da ein Mehrfamilienhaus hinbaut, den oder gar den Bauherren wird er nie wieder sehen... Kann man nicht mit einem Häusle-Eigentumsnachbarn vergleichen.

Mottenhausen 03.12.19 14:16
Wollte auch gerade schreiben:

es baut ein GU ein Millionenprojekt, finanziert von einer Investorengruppe, dort verdienen ziemlich viele Leute, ziemlich viel Geld und fahren nach dem Projekt mit dem neusten Porsche nachhause. Aber der dumme Nachbar soll "auf gute Nachbarschaft" dafür sorgen, dass die Profitgier der Investoren bis auf den letzten cm Grundstück ausgereizt werden kann? Ich lach mich tod.

Bei mir wäre das wie folgt gelaufen: ohne Einverständnis entstehen Ihnen Mehrkosten für Unterfangung, Erdarbeiten, usw. die Tiefgarage muss 50cm kleiner geplant werden usw. usw. meinetwegen roundabout 100T€. Ok, ihr dürft alternativ mein Grundstück nutzen für 80T€ oder lasst es halt bleiben.

mertmk3 03.12.19 15:37
und haben es verstanden.

Zur Information: Meinen Nachbarn die durch meinen Bau statt einer von Ihnen mitgenutzten Einfahrt eine 9x3m Garagenwand vor der Haustüre haben habe ich an der Einfahrt ein paar m² geschenkt, damit sie Ihre Einfahrt überhaupt noch als solche Nutzen können. Unentgeltlich natürlich. Nur zum Willen des Nachbarschaftsfrieden.

Alles andere ist ein Vergleich von Äpfel und Birnen.

pffreestyler 03.12.19 16:05
Sorry, der Fehler liegt bei mir. Hatte einen anderen Sachverhalt in Erinnerung nehme alles zurück
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