ᐅ Grenzbebauung an Nachbargrundstück - Einverständniserklärung
Erstellt am: 28.11.19 09:43
Lumpi_LE29.11.19 08:35
HWTIGGER schrieb:
3m Aushubhöhe => 0.60-0.80m Arbeitsraum + 1.75-3.00m Böschung je nach Bodenbeschaffenheit, also rund 2.40-3.80m Eingriff ins eigene GrundstückWurde ja schon festgestellt, dass davon nirgends die Rede ist und sicher ein Verbau geplant ist.Domski29.11.19 08:47
Naja, wir wissen es nicht und der TE bislang wohl auch nicht. Mit Mutmaßungen würde ich mich zurückhalten, bis er von dem Ergebnis mit der Begehung berichtet.
HWTIGGER29.11.19 08:48
Eben nicht.
Weil wenn ein Verbau geplant ist, braucht man das Nachbargrundstück überhaupt nicht beanspruchen, es sei den man bräuchte einen rückverankerten Verbau.
Weil wenn ein Verbau geplant ist, braucht man das Nachbargrundstück überhaupt nicht beanspruchen, es sei den man bräuchte einen rückverankerten Verbau.
fragg29.11.19 09:00
HWTIGGER schrieb:
Eben nicht.
Weil wenn ein Verbau geplant ist, braucht man das Nachbargrundstück überhaupt nicht beanspruchen, es sei den man bräuchte einen rückverankerten Verbau.oder man will da schlicht mit bagger rüberfahren und die erde, die wieder verfüllt wird zwischen lagern, weil abfahren und anfahren eine erhebliche Mehrbelastung wäre...lass dir doch erst mal schildern was da genau gemacht werden soll. ein grundsätzliches "einen scheiß dürfen die !!!1!!!!11" kann nach hinten los gehen.
Lumpi_LE29.11.19 09:03
ja steht ja da, dass er dort Erde Lagern will... aber sicher, der TE muss es erst mal mitteilen.
mertmk302.12.19 07:35
Heute Abend ist Begehung, ich werde berichten.