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ᐅ Gewährleistungsfrist und Covid19? Fristverlängerung?


Erstellt am: 14.04.21 12:31

Hausi9914.04.21 12:31
Schönen guten Tag.
Nach Baugesetzbuch § 634a beträgt unsere Gewährleistungsdauer 5 Jahre (schlüsselfertig gekauft).
Diese läuft nun Ende April ab! Also noch 2 Wochen knapp.

Die Gewährleistungsmängel (Foto, Beschreibung) habe ich bereits vor 2 Monaten dem Bauträger schriftlich per Mail gesendet (ohne Frist).
Also vorerst noch ohne Gutachter. Es handelt sich hauptsächlich um Wandrisse, Wandputzprobleme.
Seit Meldung dieser Mängel hat es wg. Corona nie geklappt, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Nun meine Frage:
Die Mängel sind fristgerecht gemeldet worden.
Wenn jedoch bis Ablauf Gewährleistung Ende April kein Besichtigungstermin (also Kontrolle meiner gemeldeten Mängel) stattfinden kann,
gibt es dann ein Problem?
Oder spielt die Frist hier keine Rolle mehr, da die Mängel fristgerecht gemeldet worden sind.
Nur würden alle Mängel nach dem 30. April (welche also nicht mehr gemeldet worden sind) nicht mehr berücksichtigt.

Wie geht man in einem solchen Fall nun vor?
(Außer Gutachter einschalten. Das ist mir klar)
.Mängel nochmals per Einschreiben melden mit einer Frist?
.Einfach Mängel besichtigen lassen, wenn auch nach Ablauf der Gewährleistung, da diese ja schon fristgerecht gemeldet worden sind.

Vielen Dank
schubert7914.04.21 12:36
Du hast doch sicher Fotos gesandt, oder? Was sagt die Firma dazu?
Hausi9914.04.21 12:38
schubert79 schrieb:

Du hast doch sicher Fotos gesandt, oder? Was sagt die Firma dazu?

Hi
Klar. Fotos und Beschreibung!
Bauträger hat wg. Corona einfach keine Zeit bzw. Möglichkeit zur Besichtigung, da nicht mehr als 1 Person zuläßig ist.
Und BT möchte div. Fachfirmen mitbringen!
FloHB12314.04.21 14:51
Warum ist nicht mehr als eine Person zulässig?
Als Besuch bei dir zu Hause? Gilt das nicht nur für private Besuche?
HabneFrage14.04.21 14:59
Weil der BT wohl nicht mit den verschiedenen Handwerker der Gewerke antreten kann, mag... Oder keine Zeit?
nordanney14.04.21 15:28
Hausi99 schrieb:

Hi
Klar. Fotos und Beschreibung!
Bauträger hat wg. Corona einfach keine Zeit bzw. Möglichkeit zur Besichtigung, da nicht mehr als 1 Person zuläßig ist.
Und BT möchte div. Fachfirmen mitbringen!
Das ist jetzt natürlich ein rechtliches Thema. Aber Grundstück. wird die Verjährung gehemmt, wenn Verhandlungen zwischen beiden Parteien zu einem Mangel geführt werden. Dies könnte man bei Dir argumentieren - Du sagst, ein Mangel ist vorhanden. Der BT sagt zunächst, das glaube ich nicht und muss mir das Problem erst einmal mit meinen Fachleuten anschauen.
Ich bin aber kein Jurist...
mängelfristgerechtbauträgergutachtergewährleistungmangel