Gewährleistung/Reparatur Mischwasserkanal unter öffentlich.Straße

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Q

Quissel

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier im Forum und suche Hilfe in meiner (kleinen) Not.
Kurz zu uns:
Wir sind eine kleine Familie und haben 2008/09 ein Einfamilienhaus im Kreis Viersen gebaut. Am Tag unseres Einzugs (Frühjahr 2009) stellten wir fest, dass der Mischwasserkanal zwischen unserer Grundstücksgrenze und dem Hauptkanal eingefallen war (altes Tonrohr) und das Wasser nicht mehr ablief.

Da das Grundstück zuvor als Schrebergarten genutzt und der Anschluss noch nie gebraucht wurde, hat die Stadt die Reparatur bezahlt. Der Kanal wurde auf ca. 3 Metern von Ton auf Kunststoff erneuert. Nun haben wir von unserer Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal Ton/Kunststoff/Ton Rohre liegen.

Ca. 2,5 Jahre später (Nov. 2011) hat sich der Wendehammer über unserem Mischwasserkanal abgesenkt. Die Stadt kam raus und hat eine Firma beauftragt, die den Bereich geöffnet hat. Nun haben mir die Arbeiter damals gesagt, dass sie den Ursprung nicht heraus gefunden haben. Der Bereich wurde wieder geschlossen und ich dachte die Sache hat sich erledigt.

Nun haben wir ca 8 Monate später (Juni 2012) eine Rechnung von der Stadt über die Instandsetzung unseres Kanals unter öffentlicher Fläche erhalten. Mir ist bekannt, dass wir die Kosten bezahlen müssten. Aber mir stellen sich da noch ein paar Fragen, die Fachkundige hier im Forum vielleicht beantworten können:

1.) In der Abrechnung der ausführenden Firma an die Stadt steht "Mischwasserkanal abgesackt und wieder angehoben". Das entspricht theoretisch nicht der Wahrheit. Aber ich kann ja nicht das Gegenteil beweisen. Kann man da was machen oder besser nicht?

2.) Wenn zu Punkt 1 eher abgeraten wird, wie sieht das mit der Gewährleistung der Firma aus? Ich habe von der Stadt die Info erhalten, dass es vermutlich eine 4-jährige Gewährleistung gibt. Nun wurde nach meiner Info genau der gleiche Bereich, wie oben bereits beschrieben, wieder aufgerissen. Kommt das mit der Gewährleistung hin?

3.) Mir wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass die Kosten zuerst an die Stadt zu zahlen sind und wir uns die Erstattung auf dem Zivilweg von der Firma wieder holen müssten. Ist die Stadt nicht Auftraggeber und müsste eine Gewährleistung gegenüber der Firma anmelden?

Da es hier kein Widerspruchsverfahren mehr gibt, müsste man direkt den Klageweg beschreiten. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob ich die Forderung gegenüber der Stadt nicht bezahle und klagen muss, dass die Stadt sich die Kosten selber bei der Firma zurück holen muss. Oder muss ich tatsächlich bezahlen und an die ausführende Firma heran treten?

Für uns ist solch eine Situation neu und bis jetzt mussten wir noch nie in irgendeiner Form eine Klage einreichen.

Ich bin über jede Info dankbar. Vielen Dank.

Grüße
Christian
 
N

Nostalgia

Zu 1: hört sich für mich jetzt nicht großartig verkehrt an, kann dazu aber jetzt keinen wirklichen Rat geben.

Zu 2: Die Gewährleistung könnte theoretisch greifen. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer, sprich die beauftragte Firma, bei einem Mangel beweisen dass dieser erst nach Abschluss ihrer Arbeit entstanden ist. Danach dreht sich das und ihr müsst nun beweisen dass der Mangel bereits vor dem Abschluss der Arbeit vorlag bzw. der Ursprung des Mangels vorhanden war. Das ist, vor allem jetzt da die Arbeiten beendet sind, (nahezu) unmöglich für euch nachzuweisen.


Zu 3: Da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Wenn die Stadt euch diese Info gegeben hat wird das schon stimmen denk ich.

Insgesamt kann ich sagen dass du lieber einen Anwalt befragen solltest. Über ein Forum eine richtige Einschätzung eurer Situation widerzugeben ist schwer möglich und auf die Richtigkeit der Aussagen könnt ihr euch auch nicht verlassen. Anscheinend scheut ihr euch vor den Kosten eines Anwalts, verständlicherweise.
Wie wäre es wenn ihr zunächst telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmt? So könnt ihr in Erfahrung bringen wie die Rechtslage dazu aussieht und ob ihr vor Gericht eine begründete Chance habt, den Prozess zu Gewinnen. Sollte dies der Fall sein könnt ihr mit einem besseren Gefühl in eine Kanzlei gehen, da ihr wisst dass die Anwaltskosten wahrscheinlich nicht umsonst sind. Stehen die Chancen schlecht, so habt ihr wenigstens nicht hunderte Euro in den Sand gesetzt.

Viel Erfolg euch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo Christian,

... Nun haben wir von unserer Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal Ton/Kunststoff/Ton Rohre liegen.

Ca. 2,5 Jahre später (Nov. 2011) hat sich der Wendehammer über unserem Mischwasserkanal abgesenkt. Die Stadt kam raus und hat eine Firma beauftragt, die den Bereich geöffnet hat. Nun haben mir die Arbeiter damals gesagt, dass sie den Ursprung nicht heraus gefunden haben. Der Bereich wurde wieder geschlossen und ich dachte die Sache hat sich erledigt.

Nun haben wir ca 8 Monate später (Juni 2012) eine Rechnung von der Stadt über die Instandsetzung unseres Kanals unter öffentlicher Fläche erhalten. Mir ist bekannt, dass wir die Kosten bezahlen müssten. Aber mir stellen sich da noch ein paar Fragen, die Fachkundige hier im Forum vielleicht beantworten können:

1.) In der Abrechnung der ausführenden Firma an die Stadt steht "Mischwasserkanal abgesackt und wieder angehoben". Das entspricht theoretisch nicht der Wahrheit. Aber ich kann ja nicht das Gegenteil beweisen. Kann man da was machen oder besser nicht?
Zunächst einmal besagt die Rechnung, dass die Absenkung behoben wurde; nicht mehr und nicht weniger.

2.) Wenn zu Punkt 1 eher abgeraten wird, wie sieht das mit der Gewährleistung der Firma aus? Ich habe von der Stadt die Info erhalten, dass es vermutlich eine 4-jährige Gewährleistung gibt. Nun wurde nach meiner Info genau der gleiche Bereich, wie oben bereits beschrieben, wieder aufgerissen. Kommt das mit der Gewährleistung hin?
Es kann ja sein, dass ich es nicht verstehe, was Du meinst - nur: die Absenkung wurde behoben und Du als Grundstückseigentümer mußt die Musik anteilig bezahlen. Was soll Dir die Gewährleistung dabei helfen?

3.) Mir wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass die Kosten zuerst an die Stadt zu zahlen sind und wir uns die Erstattung auf dem Zivilweg von der Firma wieder holen müssten. Ist die Stadt nicht Auftraggeber und müsste eine Gewährleistung gegenüber der Firma anmelden?
Verstehe ich auch nicht - der öffentliche Bereich ist abgesackt, Du mußt die Behebung anteilig zahlen. Ob es ein oder zweimal passiert ist, ist dabei unerheblich, solange Du den "Spaß" nur einmal zahlen mußt.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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