ᐅ Gewährleistung und die beweglichen Sachen
Erstellt am: 05.09.16 23:03
bewegliche dinge sind die, welche nicht fest mit den Haus verbunden sind. eine Tür ist zwar als Funktion beweglich, aber fest mit den Haus verbunden. eine Küche hingegen ist beweglich, da diese nicht fest zum Haus gehört.
mir würde nicht viel einfallen was bei einen GU am ende als beweglich gelten würde. ansonsten einfach mal nachfragen was die damit meinen. wahrscheinlich ist es nur eine standardfloskel. normal ist bis auf die Küche nahezu alles fest von einen GU, außer du bestellst Möbel spezielle Werkzeuge oder ähnliches dazu.
mir würde nicht viel einfallen was bei einen GU am ende als beweglich gelten würde. ansonsten einfach mal nachfragen was die damit meinen. wahrscheinlich ist es nur eine standardfloskel. normal ist bis auf die Küche nahezu alles fest von einen GU, außer du bestellst Möbel spezielle Werkzeuge oder ähnliches dazu.
nelly190 schrieb:
Ein Kühlschrank zumBeispiel auch nicht.
Ein Kühlschrank ist sehr wohl eine bewegliche Sache, denn der ist nirgendwo verbunden. Auch ein Einbaukühlsvhrank kann man problemlos aus seinem Schrank ausbauen.
Eine Lüftungsanlage mit ihren Röhren und Kanälen kann man, ohne das Gebäude zu zerteilen oder beschädigen, nicht bewegen.
Wie es sich mit einer eingebauten Heizungsanlage verhält, dass entzieht sich meiner Kenntnis.
ypg schrieb:
Ein Kühlschrank ist sehr wohl eine bewegliche Sache, denn der ist nirgendwo verbunden. Auch ein Einbaukühlsvhrank kann man problemlos aus seinem Schrank ausbauen.
Eine Lüftungsanlage mit ihren Röhren und Kanälen kann man, ohne das Gebäude zu zerteilen oder beschädigen, nicht bewegen.
Wie es sich mit einer eingebauten Heizungsanlage verhält, dass entzieht sich meiner Kenntnis.
Puh da hat sich wohl einiges geändert. In der Ausbildung habe ich noch gelernt alles was einen Stecker hat, ist beweglich. Ein Kühlschrank ist es nicht, da dieser nicht allein Transportiert werden kann. Aber im Rechtswesen ist dieser Begriff anders definiert scheinbar.
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