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ᐅ Genehmigungsverfahren Haus verschieben


Erstellt am: 10.09.2014 10:11

klblb 01.10.2014 20:34
speer schrieb:
Eine Änderung des Bauantrags sei nicht notwendig da alle Vorgaben seitens des Bebauungsplanes und der darin enthaltenen Verordnungen eingehalten werden.

Bekomme die Tage dann alles schriftlich


Hast Du das inzw. schriftlich bekommen?

DG 02.10.2014 09:06
Hallo Speer,

wenn die Gemeinde schon sagt/schreibt, dass eine Lageänderung einen neuen Bauantrag nach sich zieht, ist die Sache mE klar. Fraglich ist nur, was passiert, wenn der Bau vom Bauordnungsamt besichtigt wird.

Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Baustopp.

Der Baustopp kann dann durch einen neuen Antrag geheilt werden, in dem das ganze BV neu geprüft wird. Das ist nicht schön, aber geht. Letztlich wird es dann nur um Kosten gehen und dann ist es für Dich sehr hilfreich, wenn Du möglichst viel schriftlich in der Hand hast, aus dem hervorgeht, dass Du GU und AR mehrfach darauf hingewiesen hast, dass Du mit der ungenehmigten Versetzung des Hauses nicht einverstanden warst. Dann ist es ein Planungsfehler von GU/AR.

Anders stellt es sich dar, wenn irgendwo ein Plan auftaucht, der die Verschiebung beinhaltet und den Du (ggflls. auch stillschweigend resp. unwidersprochen) abgesegnet hast oder zumindest Kenntnis davon hattest.

Was mich noch ein bisschen stutzig macht, ist die Ausnahme bzgl. der Traufhöhe!? War diese Ausnahme an andere Randbedingungen geknüpft? zB das Zurückweichen von der Grenze um 5m!? Und wer hat überhaupt vorgeschlagen, das Haus zu verschieben? Kam die Idee von Dir oder vom AR/GU?

Wenn Deine Aussage stimmt, dass die Traufhöhe eine Ausnahme ist, stimmt schon mal die Aussage des AR/GU nicht, dass 100% nach Bebauungsplan gebaut wird.

Alles in allem hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Fach-Anwalt für Baurecht kontaktieren und beraten lassen
2. Abwarten, ob AR/GU das im Falle eines Baustopps hingebastelt kriegen und die Situation dann für Dich knallhart ausnutzen. Wenn Du hart bleibst und den Planungsfehler beweisen kannst, kannst Du beide im Falle eines Baustopps nach Belieben vor Dir hertreiben.

MfG
Dirk Grafe

speer 02.10.2014 18:53
Hallo zusammen,
da der GU heute bis 14 Uhr es nicht für notwendig hielt, an sein Telefon zu gehen, beschloß ich mir rechtlichen Beistand zu suchen.
Glücklicherweise hatte der Anwalt einen Termin frei. Ich legte ihm die Pläne etc. vor und erzählte was mich bedrückt. Nun kommts, der Fachanwalt für Baurecht sieht hier keinen Verstoß seitens des GU/Architekten! Ehrlich gesagt kapiere ich überhaupt nichts mehr. Beim Bauamt erzählen die mir, ich müsste bei Lageänderung definitiv einen Neuantrag stellen. Der Anwalt sagt alles im grünen Bereich!


Kurz zu den obigen Fragen:
Ursprünglich eingereicht war ein Grenzabstand von 5m und Befreiung von 50cm für die Traufhöhe. Da wir 2-geschossig bauen musste die Traufhöhe von 5,50m auf 6m angehoben werden. Das Dach hat eine Neigung von 23°C.
Zwischen Einreichung und Baubeginnen liegen inzwischen fast 1 1/2 Jahre. Aufgrund zweierTrauerfälle in der Familie gab es zuerst andere Dinge zu regeln.
Dieses Jahr sollte es dann losgehen. Mit dem GU ein paar kleinere kosmetische Änderungen vorgenommen. Meine Frau und ich fragte bei jedem Besuch, ob eine Änderung oder Neueinreichung notwendig wäre. Wurde immer ver-neint.
Das Haus verschieben kam seitens des GU/Architekten. Auf Nachfrage beim GU meinte dieser, es wäre kein Problem das Haus an die Baugrenze zu setzen. Die Abstände im Bebauungsplan werden 100% eingehalten. Mir kam das ehrlich gesagt entgegen weil meine Frau und ich nach der Abgabe im Kenntnisgabeverfahren uns etwas ärgerten über den verschwendeten Platz.
Ich muss dazu sagen, bis zu diesem Zeitpunkt machte ich mir keine Gedanken ob rechtlich alles im grünen Bereich ist. Schließlich ist mit dem rechtlichen Zeug ein GU und sein Architekt im Boot die regeln sollen, dass alles seinen richtigen Weg geht.
Erst durch lesen im Internet und hier im Forum kamen meine Zweifel.
Schriftlich liegt mir weder vom GU noch seinem Architekt was vor. Also heiße Luft...

Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich tun soll. Auch die Aussage des Anwaltes stimmt mich nicht fröhlich.
Ich spiele bereits mit dem Gedanken das Bauamt zu bitten sich die Baustelle und Pläne anzusehen. Wie wäre es eigentlich bei einer Neueinreichung. Wenn die Vorschriften (Bebauungsplan, Landesbauordnung, etc.) eingehalten werden, müssen die Nachbarn dann nochmals zustimmen? Könnte ein Nachbar im Falle alles wäre korrekt, den Bau boykottieren?

DG 05.10.2014 20:41
Ich würd's an Deiner Stelle jetzt laufen lassen und wenn's kracht, alle miteinander zur Sau machen.

Wenn ich die Landesbauordnung BW auf die Schnelle richtig interpretiere, gibt es bei Euch ein sog. Kenntnisgabeverfahren, d.h., es gibt keinen Bauantrag, sondern nur eine Information ans Bauamt, wie gebaut wird. Wenn das innerhalb der Gesetzeslage ist, ist alles i.O. - dennoch muss dann bei Änderung mE auch andere Kenntnis gegeben werden, im schlimmsten Fall eben nachgeliefert werden.

Wie sieht denn Euer Baugrundstück bzgl. des Höhenniveaus aus?
- Füllt Ihr (teilweise) an oder grabt Ihr (teilweise) ab?
- Ist das Gelände zur betreffenden Grenze mit (starkem) Gefälle/Anstieg behaftet?

MfG
Dirk Grafe
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