ᐅ Geländer / Brüstung relevant für Gebäudehöhe? Wer kennt sich aus?
Erstellt am: 17.08.18 09:51
Hallo zusammen,
mir stellt sich mal wieder eine Frage in Kombination mit unserer Dachterrasse auf einem Flachdach. Bundesland um das es geht ist Hessen. Es existiert ein Bebauungsplan, der die im Anhang dargestellten textlichen Festsetzungen trifft.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
Vielen Dank schon mal und Grüße,
quisel

mir stellt sich mal wieder eine Frage in Kombination mit unserer Dachterrasse auf einem Flachdach. Bundesland um das es geht ist Hessen. Es existiert ein Bebauungsplan, der die im Anhang dargestellten textlichen Festsetzungen trifft.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
Vielen Dank schon mal und Grüße,
quisel
Ich hätte diesen Aspekt im bestehenden Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/Hessen-Dachterrasse-genehmigungsfrei.27944/ geschickter untergebracht gefunden. Aus
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
quisel schrieb:lese ich den Wunschgedanken heraus, ein weitgehend transparenter Baukörper zähle quasi nicht. Den Wunschtraum teile ich nicht, aber die Antwort auf Frage 2 lautet ja auch eher "@Escroda" als "@11ant"
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Vielen Dank für deine Antwort! Ich finde es immer schön, wenn verschiedene Aspekte in jeweils eigenen Themen behandelt werden. Das macht es für jemanden, der später mal danach sucht, etwas übersichtlicher, weil die Themen inhaltlich einfach abgegrenzter sind. Letztendlich wohl Geschmacksache - die Themen dürfen gerne von einem Moderator zusammengeführt werden.
Ein Wunsch ist es nicht, vielmehr eine naive Frage, die sich aus Unwissenheit ergibt. Im Internet findet man dazu nichts. Eine einzelne Quelle habe ich gefunden, aber die kam auch nur zu dem Schluss, dass es da unterschiedliche Sichtweisen zu gibt.
Ein Wunsch ist es nicht, vielmehr eine naive Frage, die sich aus Unwissenheit ergibt. Im Internet findet man dazu nichts. Eine einzelne Quelle habe ich gefunden, aber die kam auch nur zu dem Schluss, dass es da unterschiedliche Sichtweisen zu gibt.
Laienmeinung:
Ja, gehört zur Höhe, da es ein Festbestandteil des Gebäudes ist und die Dachterrasse ohne Gitter/Brüstung/Geländer nicht als solches nutzbar wäre.
Für mich wäre der Passus, dass es sich um ein transparentes Gitter und nicht um eine gemauerte Attika oder Teildach handelt, egal.
Ja, gehört zur Höhe, da es ein Festbestandteil des Gebäudes ist und die Dachterrasse ohne Gitter/Brüstung/Geländer nicht als solches nutzbar wäre.
Für mich wäre der Passus, dass es sich um ein transparentes Gitter und nicht um eine gemauerte Attika oder Teildach handelt, egal.
quisel schrieb:
ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist.Ja. Yvonne hat's ja schon begründet. Das Geländer ist ja kein untergeordnetes Bauteil wie eine Antenne oder ein Kamin.Ähnliche Themen