Geländer / Brüstung relevant für Gebäudehöhe? Wer kennt sich aus?

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Q

quisel

Hallo zusammen,

mir stellt sich mal wieder eine Frage in Kombination mit unserer Dachterrasse auf einem Flachdach. Bundesland um das es geht ist Hessen. Es existiert ein Bebauungsplan, der die im Anhang dargestellten textlichen Festsetzungen trifft.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?

Vielen Dank schon mal und Grüße,
quisel
gelaender-bruestung-relevant-fuer-gebaeudehoehe-wer-kennt-sich-aus-276743-1.jpg
 
11ant

11ant

Ich hätte diesen Aspekt im bestehenden Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/Hessen-Dachterrasse-genehmigungsfrei.27944/ geschickter untergebracht gefunden. Aus
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
lese ich den Wunschgedanken heraus, ein weitgehend transparenter Baukörper zähle quasi nicht. Den Wunschtraum teile ich nicht, aber die Antwort auf Frage 2 lautet ja auch eher "@Escroda" als "@11ant"
 
Q

quisel

Vielen Dank für deine Antwort! Ich finde es immer schön, wenn verschiedene Aspekte in jeweils eigenen Themen behandelt werden. Das macht es für jemanden, der später mal danach sucht, etwas übersichtlicher, weil die Themen inhaltlich einfach abgegrenzter sind. Letztendlich wohl Geschmacksache - die Themen dürfen gerne von einem Moderator zusammengeführt werden.

Ein Wunsch ist es nicht, vielmehr eine naive Frage, die sich aus Unwissenheit ergibt. Im Internet findet man dazu nichts. Eine einzelne Quelle habe ich gefunden, aber die kam auch nur zu dem Schluss, dass es da unterschiedliche Sichtweisen zu gibt.
 
Y

ypg

Laienmeinung:

Ja, gehört zur Höhe, da es ein Festbestandteil des Gebäudes ist und die Dachterrasse ohne Gitter/Brüstung/Geländer nicht als solches nutzbar wäre.

Für mich wäre der Passus, dass es sich um ein transparentes Gitter und nicht um eine gemauerte Attika oder Teildach handelt, egal.
 
Q

quisel

Vielen Dank für eure Antworten! Das ist natürlich gelinde gesagt "schade". Naja, mal schauen. Vielleicht findet man ja einen weg, sich da mit dem Bauamt zu einigen. Wenn ich unsere Pläne richtig lese, geht ja da nur um ein paar Zentimeter, die wir drüber wären.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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