Gekauftes Haus erfüllt B- Plan nicht

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K1300S

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Also der Unterschied zwischen erlaubter und zwingender Zweigeschossigkeit ist im Zweifelsfall nur ein Kreis. Den kann man schon mal übersehen, aber das darf einem Profi natürlich trotzdem nicht passieren. Dennoch: Die Tatsache, dass es nicht berücksichtigt worden ist, ändert ja nichts daran, dass es hätte berücksichtigt werden müssen, also liegen die Kosten für den Mehraufwand bei Dir. Die erneute Planung dürfte zu Lasten von Town & Country gehen, also pass gut auf, dass sie Dir das nicht irgendwo anders wieder unterjubeln.
 
H

hampshire

Das ist definitiv ein Fehler von der Verkäufer, ihm war der Bebauungsplan vom Anfang bekannt, hat aber mir ein Haus verkauft, das dem B- Plan nicht erfüllt, was soll ich tun?
Erstmal mit Schuldzuweisung aufhören, denn
  1. kann man über Deine Verantwortung in der Sache aus gutem Grund anderer Ansicht sein und
  2. führt dieser Reflex automatisch in eine Konfrontation und das wäre nicht zielführend.
Was tun?
  • Town & Country anrufen und von dem Problem neutral und sachlich berichten.
  • Anschließend ebenfalls neutral und sachlich fragen "Was machen wir jetzt damit?"
  • Unbedingt ausreden lassen und Notizen machen.
  • Bleib cool egal was kommt. Vielleicht ist ja die Lösung schon dabei.
  • Vereinbare einen Termin auf Entscheiderebene um entweder diese Lösung festzuhalten oder eine Alternative zu finden. Wenn Du unsicher im Verhandeln bist, nimm eine Vertrauensperson mit.
  • Unterschreibe im Termin keine Vereinbarung ohne es noch mal in Ruhe zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
  • Mache zu jedem Gespräch eine sachliche und korrekte Gesprächsnotiz, die Du auch Deinem Ansprechpartner zukommen lässt - immer mit der Bitte diese zu korrigieren sollte etwas missverständlich oder falsch wiedergegeben sein. (Keine Korrektur schafft Fakten)
Da es unklar ist ob es überhaupt ein Problem zwischen Dir und Town & Country geben wird macht es überhaupt keinen Sinn gleich mit Krawallbürste in ein Gespräch zu gehen. Das wäre ein todsicheres Rezept für eine von vorne bis hinten stressige Bauphase.
 
M

meiruliu

Also ich würde nicht direkt einen Anwalt einschalten, sondern mich erst mal in Ruhe genau informieren:

- Hast du den Bebauungsplan denn schon mal selbst genau gelesen? Steht dort wirklich, dass zwingend nur 2 Vollgeschosse erlaubt sind?
- Wer genau wollte den Bauantrag einreichen? Dazu muss man ja vorlageberechtigt sein, also Architekt, BauIng, etc.
- Falls im Bebauungsplan wirklich 2 Vollgeschosse vorgeschrieben sind, würde ich mal mit deinem Bauordnungsamt sprechen, ob die sich eine Ausnahme vorstellen können. In der Regel ist es ja unproblematischer kleiner als erlaubt zu bauen, als größer.
- Ggf. reicht man den Bauantrag einfach trotzdem so ein und hofft, dass es so genehmigt wird.
- Ansonsten würde ich mal mit Town & Country besprechen was zu ändern wäre, dass das Haus 2 Vollgeschosse bekommt. Vielleicht reicht da schon ein etwas höherer Drempel / Kniestock oder ein etwas flacheres Dach oder eine etwas höhere lichte Raumhöhe im OG.

Die meisten Leute haben eher das Problem, dass 2 Vollgeschosse nicht erlaubt sind und müssen das Haus auf 1 Vollgeschoss (1,5 gibt es so nicht) drücken.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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