Gekauftes Grundstück nach Abriss Bauschutt im Boden

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Y

Yosan

Sind die Ziegelsteine usw. denn sicher von dem Feuerwehrhaus (neue Bruchkanten?) und können nicht von einem Gebäude stammen, das evtl. vorher mal da gestanden hat? (Gibt es alte Fotos von vor dem Feuerwehrhaus?)

Nicht, dass es am Ende doch nicht der aktuelle Bauschutt ist und ihr auch noch auf Anwaltskosten o.ä. sitzen bleibt
 
H

HilfeHilfe

Ist alles schräg, feuerwehrwagen, Verkäufer die Stadt ? Was sagt die den zum Corpus delicti
 
G

guckuck2

Es wird ja immer geraten, VOR dem Vertrag das Baugrundgutachten zu beauftragen und erst nach Ergebnis zu kaufen
Das ist wohl sehr graue Theorie, wenn das Grundstück zu diesem Zeitpunkt noch bebaut ist.

In den Vertrag hätte man aufnehmen sollen, wie die Grube nach Abriss zu verfüllen ist. Selbst wenn da jetzt nicht der Schutt vom Abriss schlummern würde, hätte man wohl dennoch mit dem billigsten Zeug verfüllt.
Im Gegensatz zu manch anderem hier, sehe ich auch keinen Hebel auf Käuferseite. Sofern die Verfüllung mit dem Schutt nicht illegal ist, kann doch der Eigentümer in seine Grube werfen was ihm beliebt. Dass man da hinterher nicht kostenfrei ein Haus darauf stellen kann, ist wohl das Problem eines anderen. Sofern im Vertrag nichts dazu vereinbart wurde.
 
Nordlys

Nordlys

Kommt, damit kenn ich mich nun aus. Du darfst Bauschutt nicht einfach in der Gegend entsorgen, auch nicht in einer Baugrube. Klar, bei Abriss bleibt mal ein Stein liegen, damit muss und kann man leben. Jedoch hat das Abbruchunternehmen den Schutt abzufahren und zur Deponie zu bringen. ggf. muss da auch getrennt werden, wenn es da Asbeste gab. - Jede Wette, dass das keine Spezialität aus SH ist sondern auch in Hessen oder Sonstwo so gilt. K.
 
G

guckuck2

Ich schrieb ja, sofern der Einbau nicht illegal war. Und das geht natürlich, sofern der Schutt gebrochen wurde, es einen entsprechenden Test des Materials und Genehmigung gab. Nennt sich dann Recyclingmaterial und wird überall in diesem Land eingebaut. Ggf in Wasserschutzgebieten nicht.
Beim Bohren auf Scherben oder Ziegelstücke zu stoßen, ist dann nichts ungewöhnliches. Ganze Steine gehören da aber nicht hin, beispielsweise.
 
R

Ralf1101

Es wird ja immer geraten, VOR dem Vertrag das Baugrundgutachten zu beauftragen und erst nach Ergebnis zu kaufen
Wäre ja auch richtig. Nur was hätte uns das Baugrundgutachten vorher gebracht. Der Abriss hätte eh erst nach Kauf stattgefunden und dann hätten wir auf Schutt gebaut und ein weiteres Gutachten nach dem Abriss hätte es bestimmt nicht gegeben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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