Garten auf zwei Ebenen terrassieren

4,70 Stern(e) 6 Votes
B

Baukind

Hallo Ihr lieben,
ich konnte hier schon einige Tipps einholen und sogar umsetzen, nun ist der Garten (Außenanlage) dran.

Der sieht momentan folgenderweise aus.

  • Um Haus herum Schotter angebracht und bis auf die Terrasse verdichtet.
  • Streifenfundament für Garage fertig und aufgefüllt mit Schotter.
  • Das Gelände wurde letztes Jahr auf das Wunschniveau ausgegraben. (Auf zwei Ebenen, da Hanggrundstück)
Meine Frage in die Runde hat wie Ihr ahnt mit dem abfangen der Hänge zu tun.
Da wir gegen den Hang gebaut haben ist ein Höhen Unterschied von
  • 1,20m zur privat Straße entstanden, die zu zwei Doppelhaushälften führt (Sackgasse und somit kein Verkehr).
  • Und 1,80m Höhenunterschied zur oberen Ebene (später Spielwiese für zwei Kinder)

Jetzt die Frage, wie würdet ihr die Hangbefestigung gestalten.

Die Straßenseite ist klar. Schalungssteine - Bewehrung - Fundament - Drainage - Noppenbahn usw. Aber dann? Verputzen oder verblenden?

Anders möchte ich den Hang zur oberen Ebene gestalten und dazu wollte ich auch eure Meinung hören
  1. Pflanzenringesteine oder so, gibt's ja inzwischen auch in verschiedenen Formen und Farben.
  2. Schwergewichtsmauer wenn ja dann Granit, Jura oder Muschelkalk.
L-Steine find ich persönlich hässlich
Gabionen findet meine Frau nicht schön und selber verschalen und betonieren möchten wir nicht. Ist zwar billig aber so sieht dann auch aus. Selbst wenn es verputzt oder verblendet ist.

Eckdaten:
Grundstück 700qm
Tiefe der ausgegraben Terrasse vor dem Haus {zwischen Hang und Haus} 6m
Breite 12m.
Hang hat bereits eine Neigung von ca.15 %
Fläche der oberen Ebene ca. 350 qm.
Ich lade euch ein Bild hoch mit der Drohne aufgenommen zeigt schön das Grundstück von oben allerdings damals noch nichts abgegraben.

Freue mich auf Ideen, Meinungen und natürlich Kritik.
garten-auf-zwei-ebenen-terassieren-329021-1.jpg

garten-auf-zwei-ebenen-terassieren-329021-2.jpg

garten-auf-zwei-ebenen-terassieren-329021-3.jpg

garten-auf-zwei-ebenen-terassieren-329021-4.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

der_reik

Gesperrt
Moin,
zu deiner Frage kann ich leider nichts beisteuern.
Allergings ist mir dein Dach positiv aufgefallen. Magst du verraten, mit welchem Stein/Ziegel bei dir eingedeckt wurde?
 
B

Baukind

Eigentlich ist es keine Frage die ich gestellt habe, eher wollte ich wissen welchen Geschmack die Community hier so hat was Steine angeht.
Nichts desto trotz sind es nelskamp beton Pfannen von finkenberger in lichtgrau.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1451 Themen mit insgesamt 20355 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garten auf zwei Ebenen terrassieren
Nr.ErgebnisBeiträge
12 Meter Hang abfangen, L-Steine, Trockenmauer oder andere Ideen? 22
2Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
3Einfamilienhaus-Planung am Hang (2.700qm Grundstück) - Erfahrungen / Diskussion 42
4Meinungen zum Grundstück am Hang. - Seite 222
5Steiles Hang Grundstück, Bitte um Einschätzung - Seite 217
6Grundstück am Hang im Münchner Umland - wie entscheiden? - Seite 554
7Süd Hang Grundstück 700qm Einfamilienhaus ca. 150qm, Ideen Input? 41
8Beton der L-Steine reicht in mein Grundstück. - Seite 217
9Leichte Hanglage - Aufschütten oder mit Hang bauen? 44
10Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage - Seite 54495
11Trapezförmiges Grundstück: Erste Ideen / Verbesserungsvorschläge 13
12Kurvengrundstück, Einfamilienhaus 50m², Hang, Garagenoptimierung - Seite 441
13Einfamilienhaus ohne Keller am Hang 112
14Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront 63
15Grundstück in Hanglage: erste Grundrissidee & bitte um Feedback 63
16Grundriss: Bauen leichten Hang - nicht genug für Keller wegen Aushub? 22
17Haus auf Grundstück ausrichten: Nord-Süd / Ost-West, was beachten? - Seite 342
18Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m² - Seite 1067
19Grundstück Anordnung & Ausrichtung Einfamilienhaus mit 160 qm Südhang 25
20Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34 - Seite 10130

Oben