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Lespaul
Hallo zusammen,
nach intensiver Recherche im Forum als auch im Netz konnte ich leider keine wirklich aufschlussreiche Information finden. Daher wende ich mich nun an Euch Experten und bitte um Rat.
Wir planen derzeit den Bau eines neuen Einfamilienhauses mit einer Garage + Nebenraum. Es gibt einen alten Bebauungsplan, der allerdings keine "Baugrenzen" im Grundstück vorsieht. Die Garage läuft längsseitig direkt an der Grenze einer öffentlichen Straße (ca. 8m Breite) entlang. Anbindend dazu, leicht nach innen versetzt ein Nebenraum (s. Skizze) sowie direkt hierzu anbindend die Speise (Wohnhaus). Die Länge der grenznahen Bebauung entlang der Straße liegt bei ca. 15,4 m. Die üblich bekannten 9m Grenzbebauung überschreiten wir damit allerdings.
Gilt diese Anforderung mit 9m auch bei Grenzen zu öffentlichen Straßen?
Denn in der bayerischen Bauordnung Artikel 6 - Abs. 2 liest man auch folgendes:
"Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte".
hierzu drei Fragen:
- Gilt das nur für Wohngebäude oder auch für Garagen & Nebenräume?
- Gibt es einen Mindestabstand zur Straße, ähnlich wie es ihn zu Nachbarsgrundstücke gibt (Abstand: 0,4H - aber min. 3m)? Oder kann ich theoretisch mein Haus so nahe an die Grenze setzen, solange die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte noch eingehalten wird (z.B.: Haus 10m Hoch --> 0,4h = 4m // Straßenbreite 6m ... --> Haus dürfte bis 1m zur eigenen Grenze heran gesetzt werden) ?
- Darf ich theoretisch ein Fenster in die straßenseitige Wand der Garage einbauen?
Herzlichsten Dank für Euer Feedback!
Viele Grüße
nach intensiver Recherche im Forum als auch im Netz konnte ich leider keine wirklich aufschlussreiche Information finden. Daher wende ich mich nun an Euch Experten und bitte um Rat.
Wir planen derzeit den Bau eines neuen Einfamilienhauses mit einer Garage + Nebenraum. Es gibt einen alten Bebauungsplan, der allerdings keine "Baugrenzen" im Grundstück vorsieht. Die Garage läuft längsseitig direkt an der Grenze einer öffentlichen Straße (ca. 8m Breite) entlang. Anbindend dazu, leicht nach innen versetzt ein Nebenraum (s. Skizze) sowie direkt hierzu anbindend die Speise (Wohnhaus). Die Länge der grenznahen Bebauung entlang der Straße liegt bei ca. 15,4 m. Die üblich bekannten 9m Grenzbebauung überschreiten wir damit allerdings.
Gilt diese Anforderung mit 9m auch bei Grenzen zu öffentlichen Straßen?
Denn in der bayerischen Bauordnung Artikel 6 - Abs. 2 liest man auch folgendes:
"Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte".
hierzu drei Fragen:
- Gilt das nur für Wohngebäude oder auch für Garagen & Nebenräume?
- Gibt es einen Mindestabstand zur Straße, ähnlich wie es ihn zu Nachbarsgrundstücke gibt (Abstand: 0,4H - aber min. 3m)? Oder kann ich theoretisch mein Haus so nahe an die Grenze setzen, solange die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte noch eingehalten wird (z.B.: Haus 10m Hoch --> 0,4h = 4m // Straßenbreite 6m ... --> Haus dürfte bis 1m zur eigenen Grenze heran gesetzt werden) ?
- Darf ich theoretisch ein Fenster in die straßenseitige Wand der Garage einbauen?
Herzlichsten Dank für Euer Feedback!
Viele Grüße