Funktion einer Drainage / Wem gehört das Wasser?

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HAL06120

HAL06120

Dein Nachbar hat "sich selbst geschützt". Da das Wasser aber von oberhalb kommt müsste der Eigner des Landes dort eigentlich eine entsprechende Mauer/Drainage auf seinem Grundstück errichten, damit kein Wasser auf die darunterliegenden Grundstücke fließt. Bei uns im Baugebiet gab es einen ähnlichen Bereich. Die oberen Grundstücke waren zu dem Zeitpunkt noch nicht verkauft. Der Eigentümer musste für die Wasserschäden aufkommen und hat anschließend eine entsprechende Drainage zwischen den Grundstücken errichtet.
 
D

Domski

Beim Selbstschutz des Nachbarn bin ich dabei. Beim Abfluss von Oberflächenwasser auf andere Grundstücke auch.

Aber es muss doch Regelungen geben für:
- Die L Steine leiten aber den natürlichen Abfluss auf mein Gelände um.

Ich werde sicher mit ihm einig, weil
- Die Drainage verstärkt den Abfluss auf mein Gelände.
- Die von ihm errichtete Drainage soll er auch korrekt anschließen.

Ein Einleiten von Drainagewasser in den Kanal ist nicht zulässig.

Sein Architekt und Planer ist halt sein Papa, der lieber macht als fragt.
 
rick2018

rick2018

Kann dich verstehen aber es sind die Grundstücke oberhalb. Der Nachbar entwässert ja nicht sein Grundstück auf dein Grundstück sondern durch seine Maßnahmen bekommst du jetzt mehr Wasser von oberhalb.
Hal06120 hat genannt wie es zu laufen hat. Dein Nachbar hat damit nichts zu tun.
Wenn er bereit ist dir entgegenzukommen ist es reine Kulanz und gute Nachbarschaft.
 
11ant

11ant

Nach meinem Verständnis spielt es nicht die entscheidende Rolle, ob der Nachbar Erstbesitzer des Wassers ist, es geschenkt bekommen, gekauft, gestohlen oder gefunden hat: er hat es nicht zu Dir hin- oder umzuleiten; und für einen Staudamm bräuchte er wohl ebenfalls Wasserrechte bzw. eine Betriebsgenehmigung

Dass er gesprächsbereit ist, ist ja gut. Aber mangelnder Vorsatz schützt nicht vor Schäden für Dritte, wie man sieht. Ich sehe ihn in der Pflicht, sich etwas einfallen zu lassen. Mein Hund, meine Hundesteuer - auch wenn er mir zugelaufen ist
 
Z

Zaba12

Was ich gefunden habe "schmeckt" mir zwar nicht aber es scheint klar geregelt zu sein. Der Eigentümer der Anlage (also die L-Steine) die das Wasser zu Dir hinleitet ist dafür verantwortlich, dass dies nicht passiert.

...Zur Klarstellung und Abgrenzung weist der BGH darauf hin, dass die Nachbarrechtsgesetze nur den Wasserübertritt aus baulichen Anlagen regeln. Kommt es aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Bodens zu einem Wasserübertritt, sind die betreffenden Vorschriften unanwendbar...

Zum Glück hat sich mein unterer Nachbar eingegraben und auch L-Steine setzen lassen . Wir können ja dann Würfeln von wem das Wasser kommt, wenn's kommen sollte
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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