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ᐅ Fragen zu Kosten und Notarvertrag bzgl. Abbruch eines Freisitzes


Erstellt am: 24.06.2020 06:33

Hausner 24.06.2020 06:33
Hallo,

ich habe soeben meinen Notarvertrag zum Kauf eines Grundstücks erhalten. Der Nachbar (nicht der Verkäufer meines Grundstücks, aber der Vater des Verkäufers) hat eine Garage mit Satteldach. Im Anschluss an diese Garage ist ein kleines Nebengebäude, das auf die Grenze gebaut wurde (ca. 2m und auf der Grenze ca. 3,5m). Das Dach des Nebengebäudes ist ein Pultdach und überdeckt sowohl das Nebengebäude und läuft dann über in mein Grundstück, wo es als Freisitz dient (ca. 3,5mx2,5m). Die Entwässerung wird über mein Grundstück gemacht (versickert)
Den Freisitz will ich später abbrechen. Im Notarvertrag steht:
Im Falle eines Rückbaus des vorgenannten Freisitzes verpflichtet sich der Käufer, diesen fachgerecht durchzuführen. In diesem Zusammenhang dürfen keine Beeinträchtigungen oder Beschädigungen für das Nebengebäude entstehen.

Das Dach des Nebengebäudes wird beim Abbruch sicherlich beschädigt werden. Ebenso ist mir nicht klar, wer für die Entwässerung des dann kürzeren Daches sorgen muss.
Um ehrlich zu sein bin ich nicht vom Fach und weiss gar nicht, welche Kosten auf mich zukommen, also ob es sich um 100 €, 1000 € oder mehr handelt. Vielleicht könnt ihr mir hir ein paar Tipps geben.

Ich würde gerne in den Notarvertrag aufnehmen, dass die Kosten für die Beschädigungsreparatur geteilt wird und die Kosten für die Entwässerung komplett zu Lasten des Nachbarn geht

HilfeHilfe 24.06.2020 06:57
Je nach dem wieveil interesseten es gibt wird der Verkäufer darauf nicht eingehen. Aktuell steht ja alles, warum soll der Verkäufer seine Familie finanziell schdäigen ?

Osnabruecker 24.06.2020 06:57
Ihr bezahlt eine Menge für den Notar. Besprecht das mit dem.
"Keine Beeinträchtigung" und der Abriss der Entwässerung stehen im Widerspruch und müssen geklärt werden.

Am besten Foto mitbringen.

(Ist mit Nebengebäude vllt nur die Garage gemeint?)

Hausner 24.06.2020 07:05
Habe mal ein Bild angehängt, vielleicht wird das dann klarer. Die Grenze läuft genau an der Mauer, an der die Leiter lehnt, entlang.

Weißes Haus mit rotem Ziegeldach; überdachte Veranda aus Holzpfosten, blaue Fässer, Baum.

cschiko 24.06.2020 07:29
Also ich würde es so verstehen, dass du eben im Falle des Abbruchs des Unterstands schauen musst das seine Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Das hieße eben vor allem das du das Dach entsprechend fachgerecht einkürzen lassen musst. Über die Entwässerung muss gesprochen werden, wobei es ja grundlegend so wäre das er bei sich entwässern müsste. Wenn es aber der Platz hergibt, dann könntest du da ja auch nen Wassertank hinstellen und sein Wasser für den Garten nutzen.

Alles andere hängt eben stark davon ab, wie gefragt das Grundstück ist. Aber eine Kostenteilung wird schon eher schwierig umzusetzen sein, wenn eben du nicht der einzige Interessent bist und sie Druck haben zu verkaufen.

Hausner 24.06.2020 08:19
Ich verstehe es trotzdem noch nicht. Was heisst fachgerecht - es ist nicht näher spezifiziert. Wenn ich z. B. das Dach kürzen lasse und bringe eine Kunststoff-Dachrinne an, was passiert dann, wenn der Eigentümer sagt, dass er damit nicht zufrieden ist?

Da ich nicht vom Bau bin: gibt es eine Möglichkeit, das Dach einfach abzuflexen und dann eine Dachrinne anbringen? Wen fragt man da am Besten?
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