Frage zu Dachüberstand bzgl. Kostenmehrung

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R

rennem01

Liebe Forumsteilnehmer,

meine Frau und ich sind gerade in der Bauantragsphase, wir bauen ein versetztes Pultdachhaus in Rheinland-Pfalz (10,25x8,50x9,75m). Während der Angebotsphase haben wir das Mauerwerk von Porenbeton 36,5cm in Kalksandstein mit WDVS 24x14cm geändert (schallschutztechnische Gründe), die Grundabmaße sind jedoch gleich geblieben. Gestern ist mir jetzt eine Mehrung ins Haus geflattert bzgl. der Dachüberstände traufseitig. Unser Bauunternehmer möchte einen Mehrpreis von uns bezahlt bekommen, weil sich der Dachüberstand angeblich um ca. 14mm (Dicke des WDVS) erhöht hat.
Wird bei KS+WDVS der Dachüberstand ab der gemauerten Wand gerechnet? In der Bau- und Leistungsbeschreibung wurden "ca. 65cm traufseitig und ca. 30cm giebelseitig" angegeben. Ich als "Laie" gehe dann davon aus, dass sich die Maße auf die Außenkanten des Gebäudes (also inkl. WDVS) beziehen. Jetzt haben wir ab Außenkante WDVS nur ca. 51cm traufseitig sowie nur 16cm giebelseitig. Ist das so korrekt?

Wäre super, wenn sich jemand dazu äußern könnte.

Grüße,

Marco
 
B

Bauexperte

Hallo Marco,

"das" sind die Feinheiten jeder BB und mithin ein gutes Beispiel, weshalb ich stets empfehle, externe Beratung hinzuzuziehen!

wir bauen ein versetztes Pultdachhaus in Rheinland-Pfalz (10,25x8,50x9,75m). Während der Angebotsphase haben wir das Mauerwerk von Porenbeton 36,5cm in Kalksandstein mit WDVS 24x14cm geändert (schallschutztechnische Gründe), die Grundabmaße sind jedoch gleich geblieben. Gestern ist mir jetzt eine Mehrung ins Haus geflattert bzgl. der Dachüberstände traufseitig. Unser Bauunternehmer möchte einen Mehrpreis von uns bezahlt bekommen, weil sich der Dachüberstand angeblich um ca. 14mm (Dicke des WDVS) erhöht hat.
Ursprungsmauerwerk 36.5 plus 2.5 cm mineralischer Außenputz = 39 cm; jetzt KS 24 plus WDVS 14, plus Kunstputz 1.5 cm - ergibt ein Mauerwerk von 39.5 cm. Nach meiner Rechnung hat sich Dein BU vertan, es sei denn, er bringt 2.5 cm Kunstharzputz auf, dann stimmt sein Nachtrag.

Wird bei KS+WDVS der Dachüberstand ab der gemauerten Wand gerechnet? In der Bau- und Leistungsbeschreibung wurden "ca. 65cm traufseitig und ca. 30cm giebelseitig" angegeben. Ich als "Laie" gehe dann davon aus, dass sich die Maße auf die Außenkanten des Gebäudes (also inkl. WDVS) beziehen. Jetzt haben wir ab Außenkante WDVS nur ca. 51cm traufseitig sowie nur 16cm giebelseitig. Ist das so korrekt?
Ich nehme an, daß sich die BB Deines Anbieters im Standard auf monolithischen Wandaufbau bezieht? Hier zählt der Dachüberstand ab Außenmauer. Wird eine Veränderung des Mauerwerks vorgenommen, zählt zwar immer noch die Außenwand - es muß aber berücksichtigt werden, dass zusätzliche Dämmmaßnahmen ergriffen werden und diese den in der BB zugesicherten Dachüberstand lt. Standard reduzieren. Wobei 65 cm schon eine Hausnummer sind - 50 cm sind eher Standard und sehen auch sehr gut aus; Du könntest im Zweifelsfall auf einen größeren Dachüberstand auf der Traufseite ohne große Einbuße bei der Optik verzichten; die Giebelseite würde ich allerdings anpassen.

Jetzt haben wir ab Außenkante WDVS nur ca. 51cm traufseitig sowie nur 16cm giebelseitig. Ist das so korrekt?
Du verwirrst mich. Welcher Wandaufbau war denn nun zunächst geplant?

Freundliche Grüße
 
R

rennem01

Hallo Bauexperte,

danke für Deine Antwort. Ich war gestern auf der Arbeit und habe den Beitrag wohl etwas voreilig verfasst. Im Angebot, das Grundlage für unsere Auftragserteilung war, wird der Wandaufbau wie folgt beschrieben: "... in 24ca Kalksandstein mit ca. 15cm Styropordämmung und Putzgewebe außen ...". Weiter unten auf der gleichen Seite steht zu den Überständen "... großzügigen Dachüberständen von ca.65cm je Traufseite und ca.30cm je Giebelseite ...". Ich dachte, dass die Überstände generell ab Putzgewebe gemessen werden, egal welcher Wandaufbau vorliegt.
Du hast recht, die Bauleistungsbeschreibung bezieht sich hauptsächlich auf monolithischen Wandaufbau (Porenbeton, Poroton). Durch die Tatsache, dass sich beim Umswitchen von Porenbeton auf KS 24 mit WDVS an den Außenabmaßen des Hauses eigentlich nichts geändert hat, wir aber jetzt für den (meiner Meinung nach) gleichen Dachüberstand extra bezahlen müssen, bin ich ins Schwimmen geraten, da ich der Meinung war, dass das Material schon immer im Preis mit einkalkuliert war.
Mit Deiner letzten Frage verwirrst Du mich auch. Ursprünglich war Porenbeton geplant, jetzt bauen wir mit KS + WDVS.

Grüße,

Marco
 
C

Chris82

Was den Dachüberstand angeht, habe ich schon viele Definition gelesen. z.B. gehört die Dachrinne dazu? Wird ab Mauerwerk oder Außenwandanschluss gemessen? Wenn es nicht im Vertrag geregelt ist, wird es wohl jeder zu seinem Vorteil interpretieren. Die Argumentation die hier möglicherweise vorliegen könnte: Standardmäßig ist der Wandaufbau 36,5 cm, nun ist er 38 cm. Um den gleichen Abstand vom Außenwandabschluss bis zum Dachende oder der Dachrinne zu erreichen, halte ich es für legitim mit 1,5 cm mehr zu rechnen (entspricht ja in etwa den oben angegebenen 14 mm). Wenn es sich also nicht um einen exorbitant hohen Nachtrag handelt wohl durchaus gerechtfertigt. Die Frage ist natürlich wie kundenfreundlich es ist, auf solche Dinge nicht vorher hinzuweisen. Denn das sollte ja bei der Preisberechnung und Angebotserstellung bereits bekannt gewesen sein.
 
B

Bauexperte

Hallo Marco,

Im Angebot, das Grundlage für unsere Auftragserteilung war, wird der Wandaufbau wie folgt beschrieben: "... in 24ca Kalksandstein mit ca. 15cm Styropordämmung und Putzgewebe außen ...". Weiter unten auf der gleichen Seite steht zu den Überständen "... großzügigen Dachüberständen von ca.65cm je Traufseite und ca.30cm je Giebelseite ...".
Du meinst den Nachtrag? Was hast Du denn originär unterschrieben, also im tatsächlichen Werkvertrag? Wie ist da der Wandaufbau (Porenbeton/Poroton) beschrieben?

Mit Deiner letzten Frage verwirrst Du mich auch. Ursprünglich war Porenbeton geplant, jetzt bauen wir mit KS + WDVS.
Wenn meine Berechnung => "Ursprungsmauerwerk 36.5 plus 2.5 cm mineralischer Außenputz = 39 cm; jetzt KS 24 plus WDVS 14, plus Kunstputz 1.5 cm - ergibt ein Mauerwerk von 39.5 cm. Nach meiner Rechnung hat sich Dein BU vertan, es sei denn, er bringt 2.5 cm Kunstharzputz auf, dann stimmt sein Nachtrag" stimmt, entstehen Mehrkosten für ausschließlich 1,4 cm, da sich der Aufbau der Außenwand nur marginal verändert.

Weiter unten schreibst Du aber => "Jetzt haben wir ab Außenkante WDVS nur ca. 51cm traufseitig sowie nur 16cm giebelseitig" DAS kann nicht passen, denn Du würdest ja 14 cm verlieren. Irgendwo ist hier ein Denk- oder Kommunikationsfehler versteckt.

Freundliche Grüße
 
R

rennem01

Hallo Chris82,

zuerst einmal danke für Deine Antwort. Ich hoffe, dass das mit dem Zitieren gut funktioniert, versuche es zum ersten Mal:

Was den Dachüberstand angeht, habe ich schon viele Definition gelesen. z.B. gehört die Dachrinne dazu? Wird ab Mauerwerk oder Außenwandanschluss gemessen? Wenn es nicht im Vertrag geregelt ist, wird es wohl jeder zu seinem Vorteil interpretieren. Die Argumentation die hier möglicherweise vorliegen könnte: Standardmäßig ist der Wandaufbau 36,5 cm, nun ist er 38 cm. Um den gleichen Abstand vom Außenwandabschluss bis zum Dachende oder der Dachrinne zu erreichen, halte ich es für legitim mit 1,5 cm mehr zu rechnen (entspricht ja in etwa den oben angegebenen 14 mm). Wenn es sich also nicht um einen exorbitant hohen Nachtrag handelt wohl durchaus gerechtfertigt. Die Frage ist natürlich wie kundenfreundlich es ist, auf solche Dinge nicht vorher hinzuweisen. Denn das sollte ja bei der Preisberechnung und Angebotserstellung bereits bekannt gewesen sein.
Im Vertrag ist leider nicht genau definiert, von welchen Punkten der Überstand gemessen wird und auch nicht, ob die Dachrinne mit dabei ist. In der Bauleistungsbeschreibung, die ja ergänzend gilt, steht folgendes: "Dachüberstände betragen bei Häusern mit Satteldach ca. 25cm an den Giebeln und ca. 65cm an den Traufseiten, bei Häusern mit Walmdach ca. 40cm umlaufend". Weiter unten steht zu den Dachrinnen: "Die Dachrinnen werden in Titanzink als halbrunde, vorgehängte Rinnen installiert. Enthalten sind sämtliche Formstücke sowie alle erforderlichen Fallrohre bis zur Oberkante Gelände." Also nichts, was darauf hindeutet, wo die Referenzpunkte für die Messungen liegen.

Unser Hausbauer begründet die Mehrung wie folgt: "Der Dachüberstand über die Dämmung hinaus ist jetzt bei 60cm. Mit Dämmung mitgerechnet ist er jetzt bei ca. 70-75cm ab Mauerwerk gerechnet. Im Normalfall liegt er sonst mit Dämmung bei nur noch 40-45cm".

Ich habe die Sachlage mal meinem Bauherrenberater von der Verband Privater Bauherren geschildert. Seine Antwort ist recht lapidar als auch eindeutig: "Sind die im Kaufvertrag angegebenen Außenmaße inkl. der Außendämmung angegeben, dann gilt dieser Abstand als Ausgangspunkt für den Dachüberstand, es sei denn, in Ihrem Vertrag ist diesbezüglich etwas anderes beschrieben".

So, also zum Kaufvertrag:
Im Kaufvertrag stehen die Außenmaße unsere Hauses drin. Im Kaufvertrag steht außerdem der Wandaufbau mit KS 24 mit ca. 15cm Styropordämmung und Putzgewebe außen drin. Für die Dachüberstände haben wir den Standard laut Bauleistungsbeschreibung, also dann 65cm traufseitig und die 25cm giebelseitig. Im Kaufvertrag ist auch wegen verkleinerten Überständen des Daches bei Gebäuden mit WDVS nichts beschrieben. Ich sehe es so, dass wir die 400,- € für eine Leistung bezahlen sollen, die eigentlich schon in unserem Kaufpreis mit enthalten sind, oder?

Grüße,

Marco
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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