ᐅ Fluchtweg Nachbar über Privatstraße
Erstellt am: 21.12.20 09:30
HerzKopf21.12.20 14:17
hanse987 schrieb:
Ich würde die Nutzung unterbinden, auch als Fluchtweg.Warum?Ich halte den Dialog immer noch für die beste Variante.
Stur stellen und Finger zeigen: "Du darfst nicht über meine Straße laufen" führt zu nichts und schont auch keine Nerven.
Da kommt dann der unsympathische alles beobachtende und protokollierende Spießer Nachbar durch.
Zaun stellen und Tor habe ich aus finanziellen Gründen kein Interesse.
Da ist auch die Frage, in wieweit ein Fluchtweg vor einen Zaun im Ernstfall sinnvoll ist.
Nicht mein Problem, aber evtl. Verhandlungsbasis
Entweder Haftungsausschluss und Kompensation für die Mitbenutzung oder Schild und untersagen, wenn ersterem nicht nachgekommen wird.
So sehe ich das gerade.
Olli-Ka21.12.20 16:09
Steven schrieb:
Natürlich wird es nicht lange dauern, dann steht ein Auto zum ausladen da, irgendwann parkt eins darauf usw.
Unterbinde das umgehend. Es ist dein Grundstück. da hat niemand was drauf verloren. Ansonsten ist der Ärger vorprogrammiert.Moin,genau so, ich würd´s dichtmachen.
Alternativ. Betreten und befahren mit Schild immer verbieten und auch keinerlei Ausnahmen zulassen.
Bei irgendwelchen - äußerst unwahrscheinlichen - Gefahrensituationen können die Bewohner sich selbstverständlich sich über Euer Grundstück retten.
Hier gilt dann wie immer: "Not kennt kein Gebot"
Gruß Olli
Steven21.12.20 17:15
HerzKopf schrieb:
Entweder HaftungsausschlussHallo da wird der Hase im Pfeffer liegen.
Unterschrieben ist schnell was. Hat die 80jährige Rollatorfahrerin sich die Hüfte gebrochen und ist ein Pflegefall, dann werden Gerichte entscheiden. Und das wird nicht unbedingt zu deinem Vorteil sein.
Verbiete die Benutzung deines Weges. Zumindest gestatte es nicht ausdrücklich. So kannst du im Extremfall immer sagen, dass die Benutzung widerrechtlich war. Und du bist aus der Haftung.
Steven
hanse98721.12.20 20:25
HerzKopf schrieb:
Warum?
Ich halte den Dialog immer noch für die beste Variante.
Stur stellen und Finger zeigen: "Du darfst nicht über meine Straße laufen" führt zu nichts und schont auch keine Nerven.
Da kommt dann der unsympathische alles beobachtende und protokollierende Spießer Nachbar durch.
Zaun stellen und Tor habe ich aus finanziellen Gründen kein Interesse.
Da ist auch die Frage, in wieweit ein Fluchtweg vor einen Zaun im Ernstfall sinnvoll ist.
Nicht mein Problem, aber evtl. Verhandlungsbasis
Entweder Haftungsausschluss und Kompensation für die Mitbenutzung oder Schild und untersagen, wenn ersterem nicht nachgekommen wird.
So sehe ich das gerade.Für mich hat der Fluchtweg auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen, ansonsten ist es aus meiner Sicht nicht genehmigungsfähig. Wenn eure Zufahrt dafür nötig wäre hätte man dies am Anfang mit euch besprechen und klären müssen!
Ansonsten würde mir das mitnutzen der eigen Zufahrt auf den Zeiger gehen. Zugeparkt ist schnell was und wenn erst die Gewöhnung eingesetzt hat, wird es wahrscheinlich immer so bleiben. Wenn es den Bauherrn um einen guten Zugang zur Terrasse geht, dann hätte her halt selbst dafür sorgen müssen.
Zu Schluss ist halt die rechtliche Seite. Du bist Eigentümer des Zufahrt und somit bist du als erstes mal Schuld wenn was passiert. Dann geht es erst mal um die Regelungen die ihr untereinander getroffen habt. Mir wäre dies zu viel Gedöns.
Ähnliche Themen