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ᐅ Fluchtweg Nachbar über Privatstraße


Erstellt am: 21.12.20 09:30

hampshire21.12.20 11:38
Erst mal ein dickes Lob für Deine Friedfertigkeit und die Suche nach einer guten Lösung.
Die Erfahrung zeigt, dass ein Schild "Privatweg" bei gewohnheitsmäßiger Nutzung schnell übersehen wird - möglicherweise denken Mieter, dass "Privatweg" zu deren Mehrfamilienhaus zugehörig zählt. Iirgendwann erwachesn aus solchen Gefallen Ansprüche. Das würde ich von vorne herein klar regeln. Flucht von Personen: na klar, Nutzung für den Eigenbedarf: eideutig nein.
Natürlich wäre es dem Hausbauer auch möglich den Fluchtweg über das eigene Grundstück zu führen. Dass er das nicht macht spart ihm etliche Quadratmeter und ggfs. Ärger mit der Fläche der Versiegelung. Dass die nicht auf Dich zugekommen sind und versuchen Dich vor vollendete Tatsachen zu stellen erscheint mir recht unverschämt.
Die Winterdienstkompensation finde ich eine prima Idee - für die Bereitstellung des Fluchtweges aber nicht für die Bereitstellung eines allgemein nutzbaren Zugangs. Anderenfalls würde ich den Bauherrn zu einer anderen Lösung bewegen - ich wäre da etwas emotionaler als Du.
ypg21.12.20 12:59
HerzKopf schrieb:

Der GU teilte uns mit, dass die Stadt diese Wege als Fluchtwege vorgeschrieben hat.
Die Frage ist ja auch, ob der Fluchtweg nur an Eurem Privatweg auf deren Grundstück ranliegen kann oder über den Privatweg laufen soll. Eingezeichnet ist ja jetzt ein Weg auf deren Grundstück - nicht auf Deinem.
Steven21.12.20 13:10
Hallo

ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt dem GU gesagt hat, dass ein Fluchtweg über euer privates Grundstück erfolgen soll (muss). Er macht es einfach, da es für ihn die günstigste Lösung ist und fertig.
Natürlich wird es nicht lange dauern, dann steht ein Auto zum ausladen da, irgendwann parkt eins darauf usw.
Unterbinde das umgehend. Es ist dein Grundstück. da hat niemand was drauf verloren. Ansonsten ist der Ärger vorprogrammiert.

Steven
hanse98721.12.20 13:24
Ich würde die Nutzung unterbinden, auch als Fluchtweg.
Winniefred21.12.20 13:27
Ich schließe mich den anderen an. So wie es auf der Skizze scheint, hätte der GU vom Mehrfamilienhaus durchaus die Möglichkeit gehabt, den Rettungsweg auf dem eigenen Grundstück zu platzieren. Nachdem mit euch nicht gesprochen wurde und sozusagen vermutlich sogar auf Dummfang versucht wird, hier nen Vorteil rauszuschlagen, wäre ich sicher kein netter Nachbar mehr (dem GU gegenüber). Ich würde auch sagen: alles zu machen. Da stehen sonst bald nicht nur Mieter und deren Gäste, sondern auch Handwerker, Dienstleister wie DHL, Hausmeister usw und "mal schnell" zum Ausladen und Einsteigen und und und....wir wohnen auch neben einem Mehrfamilienhaus und unsere Einfahrt wird dauernd "für mal kurz" genutzt, ich kenne das Problem.
11ant21.12.20 13:27
HerzKopf schrieb:

Der GU teilte uns mit, dass die Stadt diese Wege als Fluchtwege vorgeschrieben hat.
Aber wohl ohne angemessen zu prüfen, ob er Rechte an der Benutzung des Weges nachgewiesen hat, d.h. bei Nachweis lediglich des Vorhandenseins und Fehlannahme, der Weg sei öffentlich oder zumindest im Mitbesitz (?)
HerzKopf schrieb:

Privaststraße bedeutet, dass diese Straße 100% in unserem Besitz ist.
Es dort kein eingetragenes Leitungsrecht, Geh- und Fahrrecht etc. für andere gibt.
Es könnte auch ein Gewohnheitsrecht aus preußischen, französischen oder sonstigen Zeiten geben, welches durch fortgesetzten Gebrauch erhalten werden soll. Ich sehe Dich zum Kreis der Berechtigten zu zählen, Einblick in die Bauakte zu verlangen. Lasse Dich anwaltlich beraten, wie Du den Eigentümer / Verwalter des Mehrfamilienhaus in Deine Pflichten eintreten lassen kannst. Schilder von wegen haftender Eltern sind nach meiner Kenntnis gegenüber noch nicht schulpfichtigen Kindern das Blech nicht wert, aus dem sie geprägt sind.
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