Flachdachsanierung mit Dämmung, Erfahrungen Energieberater?

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K

Klauswilhelm

Hallo Miteinander,

Eckdaten : Reihenendbungalow Baujahr 1984. Flachdach mit Folie gedeckt, Folie erneuert vor ca. 18 Jahren.
Das Dach ist undicht, muß erneuert werden. Da ich eine Außen- Dämmung wollte, war im Sommer ein Energieberater da. Hat auch umfangreich beraten, sah außer dem Dach keinen Sanierungsbedarf außer evtl. Wärmepumpe aber das ist jetzt nicht das Thema.
Er hat auf meinen Wunsch hin keinen schriftlichen Plan und somit keine Kostenrechnung erstellt, ich wollte erst das Angebot vom Dachdecker abwarten. Nun kam vom Dachdecker nach wochenlangem warten noch kein Angebot. Dieser schrieb mir jetzt, er müsse auf Grund der baulichen Situation und der Bauphysik erst "seinen Energiebeauftragten" vorbei schicken und erst dann könne er ein Angebot erstellen.
Meine Frage : Ist die Reihenfolge so richtig ? Erst Energiebeauftragter, der schreibt eine Rechnung- dann macht Dachdecker Angebot ? Erneuter Energiebeauftragter jetzt mit Kosten war dann evtl. umsonst, falls ich das Angebot von diesem Dachdecker nicht annehme ? Und gibt es derzeit überhaupt noch eine Förderung für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung Ich bedanke mich für Eure Kommentare, Meinungen, Ratschläge

Viele Grüße Klaus
 
B

Buschreiter

Ich kenne es so, dass man einen Energieeffizienzberater beauftragt, einen iSFP (individueller Sanierungsplan) zu erstellen, der dann das ganze Haus begutachtet und Maximalvorschläge macht. Dieser ist in Einzelmaßnahmen aufgeteilt, die man mit und mit abarbeiten kann. Wenn zB das Dach gemacht werden soll, holt man sich, wenn man die BEG-Förderung beantragen möchte, 2-3 Angebote vom Dachdecker rein. Dadurch hat man eine Vorstellung, wieviel die Maßnahme ungefähr kosten wird. Man teilt dem Berater das mit, der beantragt mit der Summe des Angebots zzgl. Zuschlag eine TPin bei der BAFA, mit der man dann den mit einem Antrag VOR Auftragvergabe die Förderung beantragt. Der Zuschlag ist wichtig, da das auch die maximale Bemessungsgrundlage für die Förderung ist (günstiger ist egal). Dann folgt die Maßnahme. Mit der Fachbetriebsbescheinigung, die man vom Handwerker danach bekommt, dackelt man dann wieder zum Berater, der dann bei der Bafa die Maßnahme „freigibt“. Auszahlung beantragen, auf die Kohle warten.
Der einmal erstellte Fahrplan hat zur Beantragung von Förderungen eine Laufzeit von 10 Jahren, meine ich. Wichtig: Ggf. gibt die Stadt/Kommune/das Bundesland noch Förderungen dazu (Köln zB), die an der Bafa-Genehmigung „hängen“. Steht bei uns aber auch im iFSP.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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