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ᐅ FK (nachträglich) dem Eigenkapital vorzuziehen möglich?


Erstellt am: 21.06.20 20:37

Musketier22.06.20 10:01
nordanney schrieb:

Das musst doch immer für ausgezahlte Beträge machen.
Ich weiß nicht, wie die Konditionen jetzt sind, aber bei mir war 2013/2014 auch der Bereitstellungszins > Darlehenszins.
Ich habe dann auch das KFW Darlehen vorrangig abgerufen, da ich dort die größte Zinsdifferenz zum Bereistellungszins hatte.
Mit Ausnahme von Vorschußzahlung wäre die Bank aber schön dumm, der Anfrage auf vorzeitige Auszahlung zuzustimmen, wenn es im Vertrag anders geregelt ist.
Bautitus schrieb:

Ich kenne das nur so, dass die Raten erst dann fließen, wenn ein Darlehen vollständig abgerufen wurde.
Das kommt auf den Vertrag an. Bei uns war ein fixer Tilgungsbeginn vereinbart und die ersten regulären Raten sind schon gezahlt worden, da stand aus diversen Gründen erst der Rohbau und wir hatten das meiste bis dahin aus dem Eigenkapital gezahlt. Bis zum letzten Abruf wars dann fast noch ein 3/4 Jahr.
K1300S22.06.20 14:36
nordanney schrieb:

Du zahlst keinen Strafzins, sondern einen Bereitstellungszins. Dieser spigelt die Refi-/Liquikosten/Eigenkapital-Unterlegung usw. der Bank wieder.

Wie kann es denn sein, dass der Bereitstellungszins dann höher liegt als der verabredete Sollzins? Ich meine: Zahlt die Bank für Bereitstellung von Geld auch mehr Zinsen als wenn sie das Geld tatsächlich herausgibt? Und könnte die Bank dann nicht - wie der Darlehensnehmer - einfach alles "schon mal abrufen"? Oder gibt es Gesetze, die ihr dies untersagen?
Altai22.06.20 15:21
So wie ich das mitbekommen habe, ist bei den meisten Banken der Bereitstellungszins seit eh und je gleich. Für meine Finanzierung 2018 und eine mir bekannte aus dem Jahr 2006 waren es identisch 3,0% (verschiedene Banken). Nur die Darlehenszinsen waren 2006 eben deutlich höher und 2018 niedriger. Das ist keine Antwort auf die Frage, warum... nur der Eindruck, dass diese Zahl schlicht nicht angepasst wurde.
Mittlerweile habe ich aber gelegentlich schon Angebote mit z.B. 1,8% Bereitstellungszins gesehen.

Bei mir war es übrigens so, dass auf abgerufene Beträge die Zinsen taggenau fällig waren und die Tilgung einen Monat nach Vollauszahlung anfing. Und ab Tag x dann eben auch Bereitstellungszinsen.
K1300S22.06.20 15:28
Das ist mir vollkommen klar, aber führt ja aus, dass auch die Bereitstellungszinsen an den Kosten für die Bank selber hängen.

Bislang dachte ich jedenfalls auch, dass die Banken sich das Nichtabrufen einfach nur noch ein wenig extra vergüten lassen, aber womöglich stimmt das ja wirklich nicht.
HilfeHilfe22.06.20 16:26
K1300S schrieb:

Wie kann es denn sein, dass der Bereitstellungszins dann höher liegt als der verabredete Sollzins? Ich meine: Zahlt die Bank für Bereitstellung von Geld auch mehr Zinsen als wenn sie das Geld tatsächlich herausgibt? Und könnte die Bank dann nicht - wie der Darlehensnehmer - einfach alles "schon mal abrufen"? Oder gibt es Gesetze, die ihr dies untersagen?
Solche Flexibilität kostet eben
K1300S22.06.20 16:30
Das war aber nicht das Argument von Und ehrlicherweise sehe ich da für mich als Darlehensnehmer keine gesteigerte Flexibilität. Die hätte ich eher, wenn ich das Geld auf mein Konto ausbezahlt bekomme und dann direkt selbst darüber verfügen kann. (Ja, ich weiß, das wird die Bank nicht machen, aber ich haben ansonsten immer noch den Eindruck, dass das ein alter Zopf ist, der eigentlich schnellstmöglich abgeschnitten gehört.)
bereitstellungszinsenvertragdarlehensnehmer