Finanzierungsoptionen Übernahme Haus d. Großvaters

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Yaso2.0

Yaso2.0

Aus dem Grund würde ich den reinen Kaufpreis auch ganz regulär abwickeln. Also Kredit aufnehmen und Geschwister und Vater auszahlen.
Wenn der Vater von seinem Vater erbt und dieses Haus dann an eines seiner Kinder veräußert, warum muss das Kind denn da die Geschwister schon auszahlen?

Der Vater könnte es ja auch an eine fremde Person verkaufen und das Geld verprassen. Das ist ja noch nicht das Erbe des Vaters, sondern des Opas.

Oder hab ich nen Denkfehler, würd mich einfach mal so interessieren :)
 
S

Sunshine387

Das ist doch einfach nur fair, wenn alle Geschwister gleichermaßen von dem Erbe profitieren. Denn es ist ja absehbar, dass der Vater irgendwann das Haus von seinem Vater erbt. Rechtlich mag es nicht verpflichtend sein, aber moralisch schon hier alle Geschwister zu beteiligen.
 
mayglow

mayglow

Wenn der Vater von seinem Vater erbt und dieses Haus dann an eines seiner Kinder veräußert, warum muss das Kind denn da die Geschwister schon auszahlen?
Muss man nicht so machen, aber zumindest in den Fällen, die ich kenne, war das so der Wunsch. Also dass das Haus vorgezogen an ein Kind geschenkt wurde und die anderen Kinder in dem Zuge ausbezahlt wurden. Prinzipiell, wenn der Vater alleine das Haus erbt, kann er damit machen was er will. Soweit ich weiß kann er es auch dem Kind schenken, ohne, dass die andern was bekommen müssten (ohne Gewähr). Er kann es verkaufen (in der Familie oder außerhalb), wenn er es intern deutlich unter Wert verkauft, dann ist das halt auch wieder Teils ne Schenkung. Das mit dem Ausbezahlen ist halt was, was viele machen, damit sich niemand benachteiligt fühlt und um Familienstreitigkeiten zu vermeiden.
 
G

Grundaus

Also dass das Haus vorgezogen an ein Kind geschenkt wurde und die anderen Kinder in dem Zuge ausbezahlt wurden. Prinzipiell, wenn der Vater alleine das Haus erbt, kann er damit machen was er will. Soweit ich weiß kann er es auch dem Kind schenken, ohne, dass die andern was bekommen müssten (ohne Gewähr).
Der Pflichteilergänzungsanspruch kommt nur zum Einsatz wenn man bei Erbfall weniger erbt als der Pflichtteil. Zum Erbe zählen alle Schenkungen oder billigere Verkäufe der letzten 10 Jahre (jedes Jahre um 10 % reduziert). Es gibt aber genügend Tricks das zu verhindern. Da wir nicht wissen wie alt der Vater ist und was er sonst noch an Vermögen hat, ist ein Rat hier schwierig. Es sollte beim Tod gerecht geteilt sein und es muss aber nicht schon 30 Jahre vorher alles genau geteilt werden
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Prinzipiell, wenn der Vater alleine das Haus erbt, kann er damit machen was er will. Soweit ich weiß kann er es auch dem Kind schenken, ohne, dass die andern was bekommen müssten (ohne Gewähr).
So wäre mein Verständnis. Aber ich frag mich halt, wieso man meint, dass alles immer auch an die anderen verteilt werden muss bzw. alles andere moralisch verwerflich / nicht vertretbar o. ä. sei.

Ich verstehe z. B. auch die Geschichte mit dem Pflichtteil nicht, aber das ist jetzt schon genug OT :)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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