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ᐅ Finanzierung Einfamilienhaus mit Grundstücksteilung - Risiko oder Chance?


Erstellt am: 13.09.20 18:15

schulan 15.09.20 14:29
Tassimat schrieb:

Das grüne Quadrat direkt in der Mitte ist umbaut von drei Seiten
Das soll aufgeschüttet werden, so dass eben "eine" ebene Fläche bis Ende Garage entsteht.
RomeoZwo schrieb:

... der Hang geht Richtung Straße nach unten ...
Wenn der Plan genordet ist, hätten dann auch beide Häuser Südgarten/Terrasse.
Ja und Ja

Danke für die Tipps die Vorteile einer Doppelhaushälfte sind offenstichtlich. Müssen wir nochmal mit Berater/Architekt und Bebauungsplan prüfen.

RomeoZwo 15.09.20 14:54
vorkalmatador schrieb:

Dann wäre es aber im EG Haus 1 ganz schön dunkel.
Ich hatte verstanden die Garagen sind "unter" dem EG also quasi im UG/Keller

Altai 15.09.20 15:19
Im Grunde ist genaue eure Situation bei mir im (eingemeindeten) Dorf realisiert. Ein Grundstück, eigentlich schön für ein Einfamilienhaus oder ein DH... offenbar zu teuer für einen... nun stehen zwei Einfamilienhaus drauf, genau mit so einem schmalen Streifen in der Mitte. Einer hat noch einen eingeschossigen Anbau dran gesetzt. Die Fläche ist meiner Meinung nach kaum nutzbar. Vom Grundstück hätte man mit einem DH definitiv mehr gehabt. Ob das nun nicht erlaubt war, weiß ich nicht.

Ich finde auch, dass die Häuser wie gezeichnet sehr schmal werden. Bei mir sind es 7m und das ist schon echt knapp (innen bleiben 6,25m). Da muss man dann schon richtig beim Grundriss aufpassen, damit man nicht lauter Schläuche statt Zimmer hat.

K1300S 15.09.20 15:32
Es gibt Dutzende Beispiele von 6 m breiten Doppelhaushälfte/RH, aber wenn sich mehr machen lässt, würde ich das definitiv bevorzugen.

apokolok 15.09.20 15:53
Öhm, gibt denn der Bebauungsplan eine so massive Überbauung auch nur ansatzweise her?
Durch die Teilung des Grundstückes verdoppeln sich ja Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl nicht.

Scout 15.09.20 15:59
apokolok schrieb:

Öhm, gibt denn der Bebauungsplan eine so massive Überbauung auch nur ansatzweise her?
Durch die Teilung des Grundstückes verdoppeln sich ja Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl nicht.
Der Stuttgarter Stadtrat ist ja für brutalsmöglchste systematische Nachverdichtung. Also wo ein Wille (und am Besten kein Bebauungsplan) dort ein Weg...
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