W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fenster Brüstungshöhe 130 im Schlafzimmer / Arbeitszimmer?


Erstellt am: 23.11.21 17:37

ypg26.11.21 21:10
audiophilone schrieb:

Weil die Baugenehmigung
die ist schon erteilt? Warum sagst Du das nicht eher?
audiophilone schrieb:

Genau deshalb hatte ich auch nicht wirklich Zeit für die Planung.
Macht ja auch kein Laie - dafür gibt es Architekten.
audiophilone26.11.21 21:19
Das Baugenehmigung erteilt ist heißt ich bin begrenzt in den Änderungen? Ja die Architektin hat uns immer nach dem Mund geredet und naja Verbesserungsvorschläge kamen eigentlich nie.
11ant26.11.21 21:57
audiophilone schrieb:

Frage ist natürlich...kann ich Solche Sachen wie Vor und Rücksprünge noch ändern? Weil die Baugenehmigung ja dann für ein etwas anderes Gebäude erteilt wurde. Falls es noch zu ändern wäre sehe ich kein Problem ,das wenn ich den Statiker jetzt nicht mehr ewig warten lasse, etwas zu ändern.
audiophilone schrieb:

Das Baugenehmigung erteilt ist heißt ich bin begrenzt in den Änderungen? Ja die Architektin hat uns immer nach dem Mund geredet und naja Verbesserungsvorschläge kamen eigentlich nie.
Die Baugenehmigung kann noch nicht erteilt sein, wenn der Statiker seinen Beitrag noch nicht abgeliefert hat. Zeichenknechte (m/w) sollen nicht widersprechen oder die Kunden auf Ideen bringen, weil der GU den Sack schnell zu machen will. Ob Du unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt etwas zu ändern wünschen solltest ? - tja, ich weiß nicht recht. Vermutlich sind genau die nicht so gut geplanten Punkte ursächlich auf von Dir geäußerte Wünsche zurückzuführen. Entsprechend würde man Dich wohl für verrückt halten und Dir "die Freundschaft kündigen", wenn Du auch nur ein Drittel der Kritikpunkte umzusetzen versuchen würdest. Nein, dann ändere jetzt wohl besser nichts mehr, sondern investiere lieber in einen guten baubegleitenden Sachverständigen: bei Zeichenknechthäusern zahlt man die Vor- und Rücksprünge nämlich nicht mit geldlichen Aufpreisen - sondern eher damit, daß der GU den Mehraufwand durch schludriges Ausführen wieder auszugleichen versucht.

Also, Kommando zurück und "alles auf Anfang (des Threads)", reden wir nur über Fensterformate und -lagen. Lasse nur die Smokey Eyes weg, ändere die Eckfenster in den Bädern in normale Fassadenfenster und passe einige wenige Formate an.
Holzhäuschen26.11.21 22:02
11ant schrieb:

Die Baugenehmigung kann noch nicht erteilt sein, wenn der Statiker seinen Beitrag noch nicht abgeliefert hat.
Bei uns kam die Statik erst nach der Baugenehmigung, also scheint das nach Bundesland unterschiedlich zu sein.
ypg26.11.21 22:13
audiophilone schrieb:

Das Baugenehmigung erteilt ist heißt ich bin begrenzt in den Änderungen?
kommt drauf an… bei uns durften Fenster schon noch etwas versetzt werden. Innen interessiert eigentlich nicht.
audiophilone schrieb:

Ja die Architektin hat uns immer nach dem Mund geredet und naja Verbesserungsvorschläge kamen eigentlich nie.
Naja, die braucht auch Ihr Feedback und offene Kritik, damit sie etwas an der Hand hat, weiter zu planen und auch entsprechend etwas zu ändern. Hier kam im Prinzip auch noch nichts von Dir, womit man arbeiten konnte. Wenn Du so bei der Architektin auch warst, ihr eventuell den Plan vorgelegt habt, nur um ihn abzuzeichnen, dann ist sie entschuldigt.
audiophilone26.11.21 22:15
ja genau das Gefühl hab ich halt auch was du sagst. Aber so unästhetisch finde ich den Entwurf gar nicht. Aber das ist ja auch irgendwie ansichtssache. Vielleicht hat jemand noch eine Idee wie ich das Badezimmer besser Aufteilen kann das es besser belichtet wird weil das T-Stück klaut auch ein bisschen Licht. Ach und wenn ich im Schlafzimmer in der Südseite doch eine tiefere Brüstung nehmen würde, was mach ich dann mit dem Bett? Sollte ich vielleicht das Ankleidezimmer doch ins Schlafzimmer integrieren oder so lassen?
baugenehmigungarchitektinschlafzimmer