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ᐅ Baugenehmigung mit einer Grabungsgenehmigung


Erstellt am: 07.08.2020 10:46

Bob1983 10.08.2020 10:21
Grillhendl schrieb:


Was willst du denn genau wissen?

Ich selbst bin Archäologin und begleite sehr häufig Baumaßnahmen.
Hallo Grillhedl,

wollte wissen wie ich das handhaben soll/muss,
ist die Baubegleitung auf das Haus bezogen,
oder alle Erdarbeiten?
Wollte vor dem Bau an einer Grenze 3meter links vom Haus eine Winkelstützmauer 23 Meter ziehen,
Muss ich da auch schon einen Archäologen beauftragen?

Grillhendl 10.08.2020 10:39
Hallo

es kommt drauf an wie es in deiner Baugenehmigung formuliert ist.

Der Hausbau an sich ist für den Archäologen irrelevant. Es geht rein um den Boden also die Erdarbeiten.

Der Archäologe steht beim Mutterbodenabtrag (Oberbodenabtrag) neben dem Bagger und guckt, ob da Befunde rauskommen. Da ist bereits ersichtlich ob "gegraben" werden muss oder nicht. Wenn der Oberbodenabtrag bei ALLEN relevanten (!) Flächen (auch der Mauer) unauffällig ist füllt der ein Formular aus (das du und die Denkmalbehörde bekommt) und dann kannst du mit dem Bauen beginnen und wirst wahrscheinlich nie mehr belästigt.

Sollten Befunde zu Tage kommen hängt es von der bauseitigen Tiefe ab:

1. bauseitige Tiefe wurde erreicht: Abdecken mit Geovlies reicht im Grunde genommen aus....(Rücksprache mit Denkmalamt - macht aber der Archäologe)

2. bauseitige Tiefe wurde nicht erreicht: Ausgrabung bis zum Erreichen der bauseitigen Tiefe, evtl auch Komplettgrabung. je nach Fund/Befundlage...

ich weiss nicht in welchem Bundesland du wohnst. in Bayern kann für den OB und die eigentliche Grabung auch unterschiedliche Firmen beauftragt werden:
der Oberbodenabtrag ist eine Maßnahme und die Grabung selbst ist eine Maßnahme. Deswegen kann das unterschiedlich vergeben werden....(macht aber nicht so wirklich Sinn)

Bob1983 10.08.2020 17:08
Grillhendl schrieb:

Hallo

es kommt drauf an wie es in deiner Baugenehmigung formuliert ist.

Der Hausbau an sich ist für den Archäologen irrelevant. Es geht rein um den Boden also die Erdarbeiten.

Der Archäologe steht beim Mutterbodenabtrag (Oberbodenabtrag) neben dem Bagger und guckt, ob da Befunde rauskommen. Da ist bereits ersichtlich ob "gegraben" werden muss oder nicht. Wenn der Oberbodenabtrag bei ALLEN relevanten (!) Flächen (auch der Mauer) unauffällig ist füllt der ein Formular aus (das du und die Denkmalbehörde bekommt) und dann kannst du mit dem Bauen beginnen und wirst wahrscheinlich nie mehr belästigt.

Sollten Befunde zu Tage kommen hängt es von der bauseitigen Tiefe ab:

1. bauseitige Tiefe wurde erreicht: Abdecken mit Geovlies reicht im Grunde genommen aus....(Rücksprache mit Denkmalamt - macht aber der Archäologe)

2. bauseitige Tiefe wurde nicht erreicht: Ausgrabung bis zum Erreichen der bauseitigen Tiefe, evtl auch Komplettgrabung. je nach Fund/Befundlage...

ich weiss nicht in welchem Bundesland du wohnst. in Bayern kann für den OB und die eigentliche Grabung auch unterschiedliche Firmen beauftragt werden:
der Oberbodenabtrag ist eine Maßnahme und die Grabung selbst ist eine Maßnahme. Deswegen kann das unterschiedlich vergeben werden....(macht aber nicht so wirklich Sinn)
Hallo Grillhendl,

bin ich überhaupt verpflichtet das auszuführen?
Oder ist das nur eine Empfehlung?

Grillhendl 10.08.2020 17:59
Bob1983 schrieb:

Hallo Grillhendl,

bin ich überhaupt verpflichtet das auszuführen?
Oder ist das nur eine Empfehlung?
Natürlich bist du verpflichtet... sonst würde es ja nicht in der Baugenehmigung stehen.

und wenn du den „Wisch“ vom Archäologen nicht vorweisen kannst schaut’s weng düster aus.

Steven 10.08.2020 19:48
Bob1983 schrieb:

Drin steht alle Erdarbeiten (Mutterboden abtragen) sollen mit einem Archäologen begleitet werden.

Hallo Bob1983

steht da "sollen" oder "sind"?
Bei "sollen" kannst du das unbeachtet lassen.
"Sollen" in der Amtssprache heißt so viel wie: kannst du machen, wenn du willst.

Steven

T_im_Norden 10.08.2020 19:54
Das glaube ich eher nicht.

Das Modalverb sollen drückt eine Notwendigkeit aus.
archäologenerdarbeitenbaugenehmigunggrabungverpflichtet