Estrich Heizprogramm falsch eingestellt und Heizschlange gelöst

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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KlaRa

KlaRa

Moderator
Mal eine totale Laienfrage.
Muss Estrich so getrocknet werden oder kann man den auch einfach ein paar Wochen liegen lassen und er bindet ab und trocknet von allein?
Antwort: Ja, Du hast recht.
Jeder Estrich trocknet, ob nun beheizbar oder nicht; die Trocknungsdauer ist abhängig von der Estrichdicke und natürlich von den klimatischen Umgebungsbedingungen.
Die Restfeuchtemessung, welche ein Bodenleger im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungspflicht am Untergrund innehat, wird dann zeigen, ob der Estrich belegreif ist oder nicht.
---------------
Gruß: KlaRa
 
G

Gecko1927

Der Fachmann hat ja schon alles wichtige gesagt.

Mein Rat dazu:
Einen Bereich im Erstrich aufklopfen und wieder verfüllen ist schier unmöglich. Da werden sicherlich auch Heizkreise beschädigt. Man muss dazu ja den gesamten Bereich um die aufgetriebene leitung freilegen, damit man diese wieder auf die Dämmung legen kann.
Lass dich dazu nicht zu einer schnellen Reparatur überreden, auch wenn es verlockend erscheint.

Hol dir einen Sachverständigen und lass am besten den ganzen Raum wieder den Estrich entfernen und mit neuen Heizkreisen neu anlegen. Du denkst dir zwar bestimmt, dass das unnötige Wartezeit mit sich bringt, später wird es dich aber ärgern wenn du es nicht gemacht hast.
 
F

faddl92

Hallo zusammen,
neues von der Estrich Front.
Leider vermutlich nichts gutes...

Heute nachmittag war jemand da und hat das ganze "gerichtet"

Angeblich ist alles gut verlaufen - das hat mir der Arbeiter versichern wollen.
Als ich von der Arbeit gekommen bin war er schon am packen. Nachdem ich festgestellt habe, dass alles nass ist, war er allerdings schon über alle Berge.

-eine Bodenfläche von ca. 5m² ist feucht
-es wurde wohl ein anderer Estrich genutzt
-der "Randdämmstreifen" um den Estrich war nass
-eine seitliche Wand war bis auf ca. 1,3m nass - die Fuge hat sich komplett vollgesaugt (ca. 2m von der eigentlichen Stelle entfernt)
-an der gegenüberliegenden Wand waren wenige Tropfen zu sehen, allerdings bis auf ca. 2m höhe.
-am Heizkreisverteiler hat er schnell noch etwas gemacht, bevor er gegangen ist
-der Druck im Heizkreis ist von 1,3 auf 0,9 Bar gesunken.
-die Stelle wurde auch nur 1m geöffnet, obwohl die sichtbare Länge oben schon 1m war.

--> Woher sollten die Spritzer und das Wasser am Boden und der Druckverlust kommen, wenn nicht aus der zerstörten Leitung?

Anbei ein Foto vom noch nassen Boden.
Wir werden nun wohl einen Sachverständigen einschalten müssen, aber ich bitte trotzdem im voraus um Rat.
Danke!


Freundliche Grüße
Faddl
PXL_20220208_162437483.jpg
 
J

Joedreck

Baustopp verhängen, Sachverständigen suchen und einen spezialisierten Anwalt suchen, der Dich in Sachen Form und Frist berät. Das endet sonst in einer Katastrophe.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "faddl92".
Als technischer Laie muss man den Zeitpunkt erkennen, wenn ein Fachmann die Bühne betreten muss, welcher die Gegebenheiten sichtet und korrekt einordnet.
Im Prinzip war Deine bisherige Vorgehensweise, wie ich das sehe, richtig gewählt!
Ein Unternehmer baut etwas ein, Du rügst die Ausführung und gewährst eine Nachbesserung, was in diesem Fall eine bereits optisch erkennbare, geringe Estrich-Überdeckung der Heizelemente einer Fußbodenheizung angeht.
Ob die nun erfolgte Nachbesserung ausreicht und der momentane Zustand akzeptiert werden kann, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Wenn nun aber der Kesseldruck der Heizungsanlage stetig nachlässt und sich der Estrich im nachgebesserten Bereich als feucht darstellt (das kann man mit einfachen Prüfgeräten ermitteln), dann solltest Du tatsächlich andere fachliche Hilfe anfordern.
Ein Anwalt, wie "Joedreck" empfahl, wird sich (so meine jahrelange Erfahrung) zumindest im Anfangsstadium nicht als sinnvoll erweisen, da sich diese Berufsgruppe häufig eher als eigenständiges "Problem" darstellt und hinsichtlich technischen Lösungswegen keinen Beitrag leisten kann.
[Anm.: ideal ist immer die Zusammenarbeit zwischen Jurist/Techniker]
Der richtige Weg wäre somit vor der von Dir beschriebenen Ausgangssituation, so wie bereits auch an anderer Stelle empfohlen, speziell einen Sachverständigen des betroffenen Gewerkes (Estrich oder Fußbodentechnologie) einzuschalten.

In diesem Zusammenhang muss durch diesen auch geprüft werden, ob die ausgebesserte (oder schlimmgebesserte?) Stelle die einzige in der Gesamtfläche war oder von einer relevanten Unterdeckung ausgegangen werden muss.
Heißt: flächig die Estrichüberdeckung prüfen!
Meine zusätzliche Empfehlung wäre die, die Verantwortlichen (beispielsweise den GU) vom Ortstermin des Sachverständigen zu unterrichten und diesen ebenfalls dazu einzuladen. Tipp: Wenn der Sachverständige dies übernimmt, kommt bei den Parteien erfahrungsgemäß der notwendige Druck in die Sache!
Gut, damit bedarf es auch eines Sachverständigen, der sein Fach versteht und der unter dem Druck (meist vor Ort geäußerter Halbwahrheiten) nicht vor Ort "wegknickt", die Fachregeln kennt und auch beherrscht.

Zusammenfassend
Der Punkt ist aus meiner Sicht erreicht, wo der Spaß aufhört.
Wenn sich tatsächlich bestätigen sollte, dass der Estrich aufgrund unzureichender Überdeckung nicht tragfähig ist, müssen nicht nur Prüfungen (und Entscheidungen) getroffen werden, die später gerichtsfest sind, sondern alles mus entsprechend auch dokumentiert werden!
Durch eine zwar private, aber später auch gerichtsverwertbare Beweisaufnahme kann die Terminverzögerung im Bauablauf gering gehalten werden.
Ansonsten muss man (derzeit geschätzt) ca. 1,5 Jahre warten, bis ein Gericht nach endlosen Schriftwechseln der Anwälte einen Sachverständigen bestimmt, der vielleicht wieder nach mehreen Monaten über die Zeit verfügt, sich das Objekt anzuschauen, bis er dann nach weiteren Wochen das Gutachten erstellt.
Dessen inhaltliche Aussagen natürlich, so zeigt es die Praxis, angezweifelt werden, es gibt endlose Rückfragen über das Gericht.
Geschätzt wird der momentane Zustand in Deinem Objekt über die nächsten 2 bis 3 Jahre so erhalten bleiben.
Eine private Beweisaufnahme über einen (unbedingt öffentlich bestellten) Sachverständigen erspart da erhebliche Zeit - und ganz sicher Geld.
Auch wenn der Kollege nicht umsonst arbeiten wird :)
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Eine gute Entscheidung wünscht: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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