ᐅ Ergebnis nach Fassadendämmung - akzeptabel?
Erstellt am: 14.06.20 11:38
HilfeHilfe14.06.20 13:49
BauLaiin schrieb:
Es wurden Fassadendämmung und Fenstertausch durch eine Hausverwaltung in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer beauftragt. Lt. Hausverwaltung und Architekt ist die Baumaßnahme fertiggestellt.
Was ist mit den Wespen die sich inzwischen in der Dämmung eingenistet haben?Die sind dann tot... wegen Fertigstellung ! Wenn es Mängel gibt würde ich diese dem Vermieter , Hausverwalter und Architekt aufzeigen ! Mit mietminderung drohenBauLaiin14.06.20 14:03
Hausverwalter und Architekt sehen keine Mängel und meine Vermieterin und Eigentümerin der Wohnung kommt nicht weiter
HilfeHilfe14.06.20 15:04
BauLaiin schrieb:
Hausverwalter und Architekt sehen keine Mängel und meine Vermieterin und Eigentümerin der Wohnung kommt nicht weiterNaja eigentlich nicht dein Problem bis auf die Wespenfach1werk14.06.20 22:38
Wenn's nicht grade eine Mietverwaltung ist, wird sich die Hausverwaltung nicht mit Mieterreklamationen auseinandersetzen können. Kein Vertragsverhältnis, keine Vergütung, nur Mehraufwand.
Wenn die Wespen im Gemeinschaftseigentum sind wird der Verwalter die Bekämpfung beauftragen. Der Eigentümer kann das bei der Verwaltung melden.
Wenn bei einer Sanierung schlecht gearbeitet wurde und ein Faching., hier Architekt, begleitete und Bauleiter war muss er auch abnehmen und den Kopf hinhalten.
Meistens sind Balkonbeläge im Sondereigentum, nicht aber der Unterbau. Meistens sind Fenster im Gemeinschaftseigentum, sie sind es als Fassadenteile ja eigentlich zwingend und schon hier könnte man ohne Teilungserklärung nicht weiterkommen, Eigentümergeschichte.
Maßnahmen im Sondereigentum obliegen dem Eigentümer.
Schafft es der Eigentümer nicht so kann ihm der Mieter nicht formlos aushelfen im Umgang mit der Verwaltung, auch wenn's gut gemeint ist.
Selbst wenn ein Bauforum einen Rat geben könnte, was soll hinterher mit dem Rat geschehen?
Viele Grüße
Gabriele
Wenn die Wespen im Gemeinschaftseigentum sind wird der Verwalter die Bekämpfung beauftragen. Der Eigentümer kann das bei der Verwaltung melden.
Wenn bei einer Sanierung schlecht gearbeitet wurde und ein Faching., hier Architekt, begleitete und Bauleiter war muss er auch abnehmen und den Kopf hinhalten.
Meistens sind Balkonbeläge im Sondereigentum, nicht aber der Unterbau. Meistens sind Fenster im Gemeinschaftseigentum, sie sind es als Fassadenteile ja eigentlich zwingend und schon hier könnte man ohne Teilungserklärung nicht weiterkommen, Eigentümergeschichte.
Maßnahmen im Sondereigentum obliegen dem Eigentümer.
Schafft es der Eigentümer nicht so kann ihm der Mieter nicht formlos aushelfen im Umgang mit der Verwaltung, auch wenn's gut gemeint ist.
Selbst wenn ein Bauforum einen Rat geben könnte, was soll hinterher mit dem Rat geschehen?
Viele Grüße
Gabriele
HilfeHilfe15.06.20 06:26
Fotos machen und anschreiben an alle eigentümer
obs den stress wert ist ?
hm
obs den stress wert ist ?
hm
fach1werk15.06.20 07:50
Woher bekommt der Mieter die Adressen der vermietenden Eigentümer? Und freuen die sich, wenn ein Mieter am Beirat vorbei bei ihnen mal mitmischt? Für mich fehlt da einfach der Dachdecker oder Schlosser der die Blecharbeiten und die Abdichtung macht. Wer sagt denn, dass dieser schon abgenommen ist und nicht nur die Gewerke deren Arbeit abgelichtet wurde?
Viele Grüße
Gabriele
Viele Grüße
Gabriele
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