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ᐅ Erfahrungen Notwegerecht / Urteile


Erstellt am: 08.11.2019 09:57

Escroda 09.11.2019 10:16
Rosmarin schrieb:

Die WBG wird nun früher oder später ein Notwegerecht anfragen und ggf. einklagen.
Wie kommst Du darauf?
Rosmarin schrieb:

Auf den Entwürfen der WBG ist nun erkennbar
Woher hast Du die?
Rosmarin schrieb:

Ein Notwegerecht muss wohl zähneknirschend akzeptiert werden.
Nein, jedenfalls nicht für ein Mehrfamilienhaus.
Keine Genehmigungsbehörde wird eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erteilen, wenn die Erschließung nicht gesichert ist (§4 Absatz 1, Landesbauordnung). Die WBG wird auf die Eigentümer der Wegefläche zukommen (müssen) und ein Wegerecht verhandeln. Dieses ist dann durch Baulast und Grundbucheintrag zu sichern. Ihr könnt Euch getrost zurücklehen und abwarten. In BW ist nach §55 Landesbauordnung die Nachbarbeteiligung vorgeschrieben. Sobald ein Bauantrag eingereicht wird, werdet ihr informiert. Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen oder sollte trotz Widerspruchs eine Baugenehmigung erteilt werden (halte ich für ausgeschlossen), könnt Ihr bei ersten Anzeichen für einen Baubeginn immer noch zum Anwalt.

Rosmarin 09.11.2019 10:50
ypg schrieb:

Du ärgerst Dich jetzt schon über etwas, was eher unwahrscheinlich ist und auch nicht naheliegend noch schlüssig.

Ja natürlich ärgere ich mich jetzt schon, wenn gebaut ist es zu spät.
Und warum soll es weder naheliegend noch schlüssig sein?
ypg schrieb:

Aber wo steht bitte schön, wer sagt, dass die die ganze Südseite anfahren wollen? Oder eben über den Hof und nicht geradewegs die gelbe Möglichkeit?

Dies ist, was die Entwürfe und Pläne zeigen.
Die gelbe Zufahrt gibt es nicht mehr auf den Plänen, TG Einfahrt und Stellplätze nur über Hoffläche erreichbar.
Und das möchten wir unterbinden.
ypg schrieb:

Auf was stützt Du Deine Vermutung, die Du hier als gesetzt nimmst?

Pläne und Entwürfe der WBG
ypg schrieb:

Wer sagt das denn? Noch ist doch gar nichts passiert, wie Du sagst.
Nochmal die Entwürfe. Als Schlussfolgerung daraus wird früher oder später das Wegerecht angefragt werden.
Dann entweder Einigung oder Klage.

Escroda schrieb:

Wie kommst Du darauf?
Weil es für die WBG keine andere Möglichkeit gibt aufs Grundstück zu kommen.
Wie gesagt, dann entweder Einigung oder Klage.

Escroda schrieb:

Woher hast Du die?
Die Pläne und Entwürfe wurden einer (!) der drei Parteien vorgestellt.

Rosmarin 09.11.2019 10:56
Tassimat schrieb:

Mal ein andere Perspektive: Warum oder seit wann gibt es überhaupt ein Grundstück ohne Zufahrt?



Vielleicht besteht hier ein Ansatzpunkt?

Danke, das Grundstück gibt es schon so seit 80+ Jahren.
Eigentümer hatten in der Nähe ebenfalls ein Haus.
Beides separat verkauft von den Nachfahren.
Das Grundstück, welches jetzt die WBG erworben hat, war früher nur landwirtschaftlich genutzt. (Garten, Kartoffeln, Acker, Schuppen) und konnte aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Traktor befahren werden.
Es besteht also kein eingetragenes Geh-und Fahrrecht.

ypg 09.11.2019 14:40
Rosmarin schrieb:

Weil es für die WBG keine andere Möglichkeit gibt aufs Grundstück zu kommen.

Doch, über die gelb gekennzeichnete Fläche, die Du erwähnt hast. Die und nicht weiter.

Rosmarin 09.11.2019 14:43
ypg schrieb:

Doch, über die gelb gekennzeichnete Fläche, die Du erwähnt hast. Die und nicht weiter.
Verstehe ich nicht ganz.
Auch um die gelb gekennzeichnte Fläche zu erreichen, muss auf unsere Privatstraße als Anbindung zurück gegriffen werden.
Daher ist ein Notwegerecht (oder Fahrrecht) notwendig.

11ant 09.11.2019 16:37
Rosmarin schrieb:

Die gelbe Zufahrt gibt es nicht mehr auf den Plänen, TG Einfahrt und Stellplätze nur über Hoffläche erreichbar.
Von einem Luftschloß könnte man sogar Ausführungspläne machen, es würde ohne Genehmigung(sfähigkeit) ein Luftschloß bleiben - und was sagt, ist qualitativ für gewöhnlich mehr als nur eine Meinungsäußerung (andernfalls bemerkt er das extra dazu). Ich habe selber schon ein Maklerexposé für ein nicht genehmigungsfähiges Mehrfamilienhaus gesehen. Das müßte nicht das erste Grundstück sein, mittels dessen sich ein Anzahlungsbetrüger als vermeintlicher Grundstücksentwickler betätigte
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