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ᐅ Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend?


Erstellt am: 27.07.22 16:20

alterego13427.07.22 22:08
Bist du sicher, dass eine Erbengemeinschaft im Grundbuch steht? Erbengemeinschaften sind vom Gesetzgeber nicht auf Dauer angelegt und bleiben ziemlich sicher keine 30 Jahre bestehen...
Sind die drei Geschwister nicht vielmehr auf "normalem" Wege im Grundbuch vermerkt worden nach der Auflösung der Erbengemeinschaft nach dem Tod des Großvaters? Dann spielt die aktuelle Erbauseinandersetzung in dem Sinn keine Rolle, als dass dieser eine Sohn unabhängig von einem Testament der Großmutter im Grundbuch steht.
karl.jonas27.07.22 22:11
HansDampf88 schrieb:

Oder was meinst du?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der dritte Bruder von seiner Mutter nichts geerbt (außer Pflichtteil). Das ist doch genau so, wie du es richtig findest (ich übrigens auch). Sein Erbteil kam vom Vater. Den hat er vermutlich nicht vernachlässigt.
HansDampf88 schrieb:

Von Schnäppchenpreis war nie die Rede, sonder von einem angemessenen Preis.
Dann bring das Haus zur Versteigerung und kauf es. Dann ist doch alles ok. Oder, vermutlich besser: sprich erstmal mit deinem Bruder. Vielleicht ist er netter, als du denkst.
HansDampf8827.07.22 22:12
alterego134 schrieb:

Bist du sicher, dass eine Erbengemeinschaft im Grundbuch steht? Erbengemeinschaften sind vom Gesetzgeber nicht auf Dauer angelegt und bleiben ziemlich sicher keine 30 Jahre bestehen...
Sind die drei Geschwister nicht vielmehr auf "normalem" Wege im Grundbuch vermerkt worden nach der Auflösung der Erbengemeinschaft nach dem Tod des Großvaters? Dann spielt die aktuelle Erbauseinandersetzung in dem Sinn keine Rolle, als dass dieser eine Sohn unabhängig von einem Testament der Großmutter im Grundbuch steht.

Jap, „ungeteilte Erbengemeinschaft“ bestehend aus Person A, B, C und D eingetragen in 1975.
HansDampf8827.07.22 22:14
karl.jonas schrieb:

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der dritte Bruder von seiner Mutter nichts geerbt (außer Pflichtteil). Das ist doch genau so, wie du es richtig findest (ich übrigens auch). Sein Erbteil kam vom Vater. Den hat er vermutlich nicht vernachlässigt.

Dann bring das Haus zur Versteigerung und kauf es. Dann ist doch alles ok. Oder, vermutlich besser: sprich erstmal mit deinem Bruder. Vielleicht ist er netter, als du denkst.

Da hast du vollkommen recht, das Gespräch wird natürlich gesucht. Vielleicht gibt es da eine Lösung. Es geht mir gerade darum, Eventualitäten durchzuspielen. Ist mein Onkel ;-)
karl.jonas27.07.22 22:16
alterego134 schrieb:

Erbengemeinschaften sind vom Gesetzgeber nicht auf Dauer angelegt und bleiben ziemlich sicher keine 30 Jahre bestehen.
Da sagt Google etwas anderes: "Grundsätzlich kann eine Erbengemeinschaft unbegrenzt lange bestehen. (vgl. BGH, 08.10.1984, Az. II ZR 223/83)"
Tassimat27.07.22 22:26
HansDampf88 schrieb:

die Geschwister mit der Pflege komplett alleine lässt
Die Alternative wäre gewesen für die Pflege zu bezahlen. Gab ja ein Haus, das man dafür hätte nutzen können. Es heißt doch immer das Haus sei die Altersvorsorge 😉
Oder man hätte das die restlichen Anteile des Hauses rechzeitig an die zwei übrigen Kinder übertragen. Dann wäre das Erbe auch jedes Jahr um 10% geringer ausgefallen und nach 10 Jahren gäbe es nichts mehr zu vererben an den "misrateten" Sohn, der sich um nichts kümmert.
erbengemeinschaftgrundbuch