ᐅ Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend?
Erstellt am: 27.07.2022 16:20
schubert79 27.07.2022 17:33
Logisch sind die ersichtlich. Ich vermutet beim Tod des Großvaters eingetragen und dann hat sich nie jemand gekümmert. Jetzt ist die Oma Tod und es erben laut Testament nur die beiden Söhne. Das wird dann mit dem Anteil der Oma, welcher ihr noch gehört hat, so vollzogen. Aber der im Grundbucheingetragene 3. Sohn bleibt mit seinem seinerzeit erhaltenen Anteil erhalten.
HansDampf88 27.07.2022 17:44
Joa - tatsächlich. vom verstorbenen Großvater damals vererbt: Großmutter 50 % und die anderen 50 % zu jeweils 1/3 auf die drei Söhne.
Die 50 % der Großmutter gehen dann jetzt, bis auf den Pflichtteil des dritten Sohnes, aufgrund des Testaments auf die beiden Söhne über.
Somit bleibt es ja bei einer Erbengemeinschaft - das ist Mist. Den beiden Söhnen sollten gemeinsam nach meiner Berechnung dann 75 % und dem anderen Sohn 25 % gehören.
Dann wird das noch eine ganz schwierige Angelenheit. Ich als Enkel soll das Haus zu einem angemessenen Preis kaufen - wird leider nur mit Zustimmung des dritten Sohnes möglich sein und wie der mittlerweile tickt, weiß keiner. Wenn der die Sache blockiert, wird’s wohl langwierig.
Die 50 % der Großmutter gehen dann jetzt, bis auf den Pflichtteil des dritten Sohnes, aufgrund des Testaments auf die beiden Söhne über.
Somit bleibt es ja bei einer Erbengemeinschaft - das ist Mist. Den beiden Söhnen sollten gemeinsam nach meiner Berechnung dann 75 % und dem anderen Sohn 25 % gehören.
Dann wird das noch eine ganz schwierige Angelenheit. Ich als Enkel soll das Haus zu einem angemessenen Preis kaufen - wird leider nur mit Zustimmung des dritten Sohnes möglich sein und wie der mittlerweile tickt, weiß keiner. Wenn der die Sache blockiert, wird’s wohl langwierig.
Musketier 27.07.2022 20:03
HansDampf88 schrieb:
Somit bleibt es ja bei einer Erbengemeinschaft - das ist Mist. Den beiden Söhnen sollten gemeinsam nach meiner Berechnung dann 75 % und dem anderen Sohn 25 % gehören.
Meiner Meinung nach müsste es 33,33%x50%= 16,66% sein und für die anderen beiden 33,33%*50%+50%*50%=41,67% sein. Macht es aber nicht besser. HansDampf88 27.07.2022 20:21
Beim dritten Sohn sollte es doch sein:
Beim Versterben des Vaters 50 % auf die Mutter und von den anderen 50 % 1/3 = 16,67 %
Bei Versterben der Mutter Pflichtanteil der restlichen 50 % = 1/3 von 50 = 16,67 %, davon, weil lediglich Pflichtanteil, nur die Hälfte, also 8,33 %.
In Summe dann 16,67 % + 8,33 % = 25 %.
Wo ist mein Fehler? 🙂
Beim Versterben des Vaters 50 % auf die Mutter und von den anderen 50 % 1/3 = 16,67 %
Bei Versterben der Mutter Pflichtanteil der restlichen 50 % = 1/3 von 50 = 16,67 %, davon, weil lediglich Pflichtanteil, nur die Hälfte, also 8,33 %.
In Summe dann 16,67 % + 8,33 % = 25 %.
Wo ist mein Fehler? 🙂
Tassimat 27.07.2022 20:23
Hast du das überprüft?
Es könnte auch so aussehen:
50% Oma, 50% Opa vor dem ersten Todesfall. Danach 75% Oma, 25% Erbengemeinschaft.
Es könnte auch so aussehen:
50% Oma, 50% Opa vor dem ersten Todesfall. Danach 75% Oma, 25% Erbengemeinschaft.
HansDampf88 27.07.2022 20:27
Tassimat schrieb:
Hast du das überprüft?
Es könnte auch so aussehen:
50% Oma, 50% Opa vor dem ersten Todesfall. Danach 75% Oma, 25% Erbengemeinschaft.Da der Tod damals sehr plötzlich und in relativ jungem Alter war, gehe ich zu 99% davon aus, dass in Sachen Erbschaft nichts geregelt war.
Dann würde ja das Gesetz Anwendung finden - nach meinen Recherchen war das dann beim ersten Todesfall 50 % Ehepartner, 50 % Kinder.