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ᐅ Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend?


Erstellt am: 27.07.2022 16:20

HansDampf88 27.07.2022 22:33
Tassimat schrieb:

Die Alternative wäre gewesen für die Pflege zu bezahlen. Gab ja ein Haus, das man dafür hätte nutzen können. Es heißt doch immer das Haus sei die Altersvorsorge 😉
Oder man hätte das die restlichen Anteile des Hauses rechzeitig an die zwei übrigen Kinder übertragen. Dann wäre das Erbe auch jedes Jahr um 10% geringer ausgefallen und nach 10 Jahren gäbe es nichts mehr zu vererben an den "misrateten" Sohn, der sich um nichts kümmert.

Wäre die Alternative gewesen, wenn die Oma sich der Pflege durch einen Pflegedienst mehr als 2 x die Woche nicht komplett verweigert hätte. Von Pflegeheim wollen wir gar nicht anfangen.

Ja, hätte man tun können - dann wären diese 8 % Pflichtanteil nicht angefallen. Aber nochmal: Ich bin nur der Enkel, ich war da nie involviert, sondern bin lediglich interessiert, das Haus jetzt zu kaufen. Das soll nicht geschenkt sein, ein angemessener Preis soll ermittelt werden. Es wäre nur sehr suboptimal, wenn eine Person jetzt dieses blockieren KÖNNTE.

HilfeHilfe 28.07.2022 07:23
HansDampf88 schrieb:

Wäre die Alternative gewesen, wenn die Oma sich der Pflege durch einen Pflegedienst mehr als 2 x die Woche nicht komplett verweigert hätte. Von Pflegeheim wollen wir gar nicht anfangen.

Ja, hätte man tun können - dann wären diese 8 % Pflichtanteil nicht angefallen. Aber nochmal: Ich bin nur der Enkel, ich war da nie involviert, sondern bin lediglich interessiert, das Haus jetzt zu kaufen. Das soll nicht geschenkt sein, ein angemessener Preis soll ermittelt werden. Es wäre nur sehr suboptimal, wenn eine Person jetzt dieses blockieren KÖNNTE.
Hallo der 3 Sohn kann naturlich das ganze blockiern. Überhöhten PReis verlangen oder ganz verweigern. Einfach sachlich ansprechen.

Wenn nichts geht muss eine ZV erwirkt werden.

Grundaus 28.07.2022 08:29
Musketier schrieb:

Pflichtanteil hab ich vergessen. Der muß aber eingefordert werden und könnte ja vielleicht auch anderweitig vergütet werden.
Der Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch und kein Anteil am Haus. Wenn er eingefordert wird und vom Barvermögen nicht bedient werden kann, müssen die anderen Erben es zahlen.

Grundaus 28.07.2022 08:33
karl.jonas schrieb:

Bei einer Erbengemeinschaft kann man m.W. nichts blockieren. Das Gegenteil ist der Fall: jeder Erbe kann die Auflösung der Gemeinschaft fordern, dann wird das Erbe verkauft oder versteigert.
natürlich kann man bei einer Erbengemeinschaft alles blockieren, da alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, unabhängig vom Anteil einzelner. Das gilt für Verkauf, Vermietung, Renovierung und alles andere. Die einzige Möglichkeit die Gemeinschaft aufzulösen, ist durch eine Zwangsversteigerung. Die muss man beantragen beim Amtsgericht und Vorfinanzieren

Joedreck 28.07.2022 08:53
Also erstens kennen wir nicht mal eine Seite der Geschichte vollständig. Wer weiß denn bitte was genau vorgefallen ist? Daher halte ich moralische einordnungen für unangebracht.

Zweitens: Kontakt herstellen. Mit dem Onkel sprechen und vorschlagen von ihm einen Gutachter zur Wertermittlung beauftragen zu lassen. Zu dem Preis kannst du dann kaufen. Ist der faire Preis, von ihm indirekt gestaltet und alle Seiten sind zufrieden.

HansDampf88 28.07.2022 08:54
Joedreck schrieb:

Also erstens kennen wir nicht mal eine Seite der Geschichte vollständig. Wer weiß denn bitte was genau vorgefallen ist? Daher halte ich moralische einordnungen für unangebracht.

Dabei wird es auch bleiben und darum soll es hier auch gar nicht gehen.
Grundsätzlich hab ich alles, was ich wissen wollte. Vielen Dank!