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ᐅ Erbpachtgrundstück, Grundbuch - Restschuld übernehmen?


Erstellt am: 13.08.19 14:15

Doreen3313.08.19 14:15
Hallo, folgendes Problem.
Wir wollen auf einem Erbpacht Grundstück bauen. Das Haus meiner Eltern steht auch mit darauf. Die Kirche möchte das Grundstück nicht teilen. Erbpachtvertrag kann aber vorzeitig verlängert werden.
Unser Finanzierungsvermittler sagte, das wir eine Finanzierung bekommen , wenn die Bank meiner Eltern nicht mehr im Grundbuch steht (Restschuldbetrag) das einzige wäre , wenn wir die Restschuld quasi übernehmen würden und die Bank meiner Eltern dann ja raus fällt aus dem Grundbuch. Gibt es nicht eine andere Lösung? Erbengemeinschaft etc. ohne das wir die Restschuld mit aufnehmen müssten ? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich aus.
Lg
nordanney13.08.19 16:48
Das große Problem wird, dass Ihr ja gar nicht ins Grundbuch kommt. Eigentümer bzw. Berechtigte bleiben Deine Eltern. Euch gehört dann genau nichts.
Kauft das Erbbaurecht und vermietet an die Eltern.

P.S. Die Restschuld der Eltern übernehmen und den Eltern gehört Euer Haus finde ich nicht wirklich charmant. Ihr = Schulden / Eltern = Erbbauberechtigte mit zwei Häusern
Doreen3313.08.19 16:59
nordanney schrieb:

Das große Problem wird, dass Ihr ja gar nicht ins Grundbuch kommt. Eigentümer bzw. Berechtigte bleiben Deine Eltern. Euch gehört dann genau nichts.
Kauft das Erbbaurecht und vermietet an die Eltern.

P.S. Die Restschuld der Eltern übernehmen und den Eltern gehört Euer Haus finde ich nicht wirklich charmant. Ihr = Schulden / Eltern = Erbbauberechtigte mit zwei Häusern


Ok, das Erbbaurecht kaufen geht einfach so ? Oder meinst du das Grundstück der Gemeinde abkaufen? Das wurde von der Gemeinde abgelehnt. Sie meinte nur man könnte eine Erbegemeinschaft bilden.
KlausiMausi13.08.19 17:19
Oder ihr werdet neue Pächter
Doreen3313.08.19 17:21
KlausiMausi schrieb:

Oder ihr werdet neue Pächter
Und was ist dann mit dem Haus meiner Eltern?
KlausiMausi13.08.19 17:22
Doreen33 schrieb:

Und was ist dann mit dem Haus meiner Eltern?
Ist ihr Eigentum
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