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ᐅ Erbpachtgrundstück, Grundbuch - Restschuld übernehmen?


Erstellt am: 13.08.19 14:15

nordanney13.08.19 17:44
Doreen33 schrieb:

Naja , Rest sind noch knapp 85.000 . Unsere Finanzierung ist schon so gerechnet das wir gut zurecht kommen. Nochmal fast 100.000 darauf wäre schon heftig
Was ist denn der Wert des Erbbaurechts mit dem Haus der Eltern? Nur T€ 85 Restschuld ist ja nicht viel.
Geht mal zu einem Vermittler. Finanzieren lässt es sich bestimmt. Ich würde es aber wegen der Eigentumsverhältnisse an Eurer oder Eurer Eltern Stelle kategorisch ausschließen (persönliche Einstellung meinerseits).
11ant13.08.19 20:25
Doreen33 schrieb:

Unser Finanzierungsvermittler sagte, das wir eine Finanzierung bekommen , wenn die Bank meiner Eltern nicht mehr im Grundbuch steht (Restschuldbetrag) das einzige wäre , wenn wir die Restschuld quasi übernehmen würden und die Bank meiner Eltern dann ja raus fällt aus dem Grundbuch. Gibt es nicht eine andere Lösung?
Aus meiner Sicht ist das überhaupt keine Lösung, denn es wäre gehupft wie gesprungen: praktisch kommt auf Eure Finanzierung noch die für die Restschuldablösung dazu; den Gegenwert der Gesamtbebauung ggü. den Gesamtschulden bessert es auch nicht; und die Kongruenz von Schuldner und Pächter wäre nicht mehr gegeben. Wie ich solche Pappenheimer kenne, geht es dem Finanzierungsvermittler hier nur um eines: er will sein Finanzierungs- und damit Provisionsvolumen aufblasen. Verlierer sind dabei die Eltern, denen sich ein ungebetener neuer Geschäftspartner an den Tisch setzt.
nordanney schrieb:

Wie soll das mit einer Erbengemeinschaft funktionieren? Eltern erst mal umbringen, damit es ein Erbe gibt? Komisch...
Und nicht zielführend noch dazu: Mörder wären nicht erbwürdig
Gemeint sein könnte wohl sinnvoller, mit den Eltern eine Pächtergemeinschaft zu bilden - bei Erbpacht allerdings eine komplexe Kiste (außer, Dein Ehemann wäre gleichzeitig Dein Adoptivbruder und Ihr beide damit an gleichem Erbrang bei den Eltern).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Doreen3313.08.19 20:28
11ant schrieb:

Aus meiner Sicht ist das überhaupt keine Lösung, denn es wäre gehupft wie gesprungen: praktisch kommt auf Eure Finanzierung noch die für die Restschuldablösung dazu; den Gegenwert der Gesamtbebauung ggü. den Gesamtschulden bessert es auch nicht; und die Kongruenz von Schuldner und Pächter wäre nicht mehr gegeben. Wie ich solche Pappenheimer kenne, geht es dem Finanzierungsvermittler hier nur um eines: er will sein Finanzierungs- und damit Provisionsvolumen aufblasen. Verlierer sind dabei die Eltern, denen sich ein ungebetener neuer Geschäftspartner an den Tisch setzt.


Und nicht zielführend noch dazu: Mörder wären nicht erbwürdig
Gemeint sein könnte wohl sinnvoller, mit den Eltern eine Pächtergemeinschaft zu bilden - bei Erbpacht allerdings eine komplexe Kiste (außer, Dein Ehemann wäre gleichzeitig Dein Adoptivbruder und Ihre beide an gleichem Erbrang bei den Eltern).
Pächtergemeinschaft klingt interessant, schau ich mir mal an. Ich habe noch 2 Geschwister, die müsste ich ja mit bedenken oder
11ant13.08.19 20:33
Doreen33 schrieb:

Pächtergemeinschaft klingt interessant, schau ich mir mal an. Ich habe noch 2 Geschwister, die müsste ich ja mit bedenken oder
Meine Hypothese ging natürlich davon aus, Dein Ehemann sei Dein Adoptivbruder und als solcher auch Dein einziges Geschwister
Sonst wird das auch für einen ausgesprochen ausgeschlafenen Fuchs (Notar mit Aszendent Steuerberater) ein äußerst anspruchsvoller Beratungsfall.
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pächtergemeinschaft