Entstehung eines Neubaugebiets bewirken - als "Normalsterblicher"?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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J

JoachimG.

Ich habe es im Rahmen meiner vergangenen Tätigkeit als Gemeinderat öfter erlebt, dass Privatleute "Baugebiete" erschlossen haben. Ich kann aber nur für uns in Bayern sprechen.

  1. Ist das Grundstück im Ortsgebiet? (z.B. im Ort liegender Acker)
    1. Ja - alles Gut
    2. Nein - es Bedarf einer Einbeziehungssatzung/Änderung Flächennutzungsplan
  2. Einbeziehungssatzung/Änderung Flächennutzungsplan
    1. Du brauchst den Willen der Kommune / Politik dieses Verfahren anzustoßen. (Kommt natürlich ganz auf die Situation in der Kommune an, sprich wenige Grundstücke vorhanden usw.)
    2. Du musst die Kosten für das Planungsbüro übernehmen, welches die Satzungen, Änderungen aufstellt. Dabei wird die Fläche z.B. von landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich zur Wohnbaufläche geändert und in den Ort einbezogen. Erst dadurch kann Baurecht entstehen.
    3. Diese Änderungen werden dann öffentlich ausgelegt und jeder Hinz und Kunz und die Träger öffentlicher Belange (Ämter, Behörden, Telekom usw.) geben dann ihren Senf zur Planung ab. Diese Einwendungen muss dann die Verwaltung bewerten und es muss entschieden werden ob man den Einwendungen statt gibt oder sie "ignoriert".
    4. Wenn das alles durch ist und die Auslegungsrunden (mehrere) erledigt sind, dann benötigst du in der Regel noch einen Bebauungsplan.
  3. Bebauungsplan
    1. Auch hier musst du die Kosten übernehmen für das Planungsbüro oder die Verwaltungsarbeit.
    2. Hier hat die Kommune / der Rat auch ein Mitspracherecht, da es hier um das Erscheinungsbild geht, natürlich auch um solche Dinge wie Grundflächenzahl, Geschosse, Dacheindeckungen, Gehölze usw.
    3. Je nach Flächenversiegelung wird im Bebauungsplan dann auch die Ausgleichsfläche festgelegt, ohne die kriegst du idR keine Genehmigung.
    4. Wenn der Bebauungsplan ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange sich dazu geäußert haben, dann kannst du langsam anfangen an die Baugenehmigung zu gehen.
Größte Hürden aus der Erfahrung:
  1. Eigentümer (oft Landwirte) geben keine Flächen her
  2. Ausgleichsflächen sind schwer zu finden
  3. Bei uns ist ganz oft der Naturschutz ein Stolperstein gewesen. (Tipp: Noch vor irgendwelchen großen Planungen mit der Naturschutzbehörde abstimmen.)
Ich denke so etwas ist machbar, man sollte sich rechtzeitig bei der Kommune nach dem politischen Willen erkundigen (Voranfrage an Stadt-/Gemeinderat mit Skizze) und auch gleich einen entsprechenden Planer zu Rate ziehen. Je nach Lage kann es ganz wichtig sein beteiligte Fachbehörden (Naturschutz, Forst, Wasserwirtschaftsamt etc.) ganz früh einzubinden, weil die können am Ende die "Spaßbremsen" sein.
 
11ant

11ant

Ich denke in jedem Fall, daß keine Gemeinde auf jemanden gewartet hat, der mit der Haltung ankommt "ich Zuzügler erkläre Euch jetzt mal, wo hier Baulandreserven liegen". Es liegt in der Natur von Gemeinden, daß sie ständig selbst im Blick haben, wo man das Steuersubjekt "abhängig Beschäftigter" (oder auch "Einzelunternehmer") ansiedeln kann, denn das ist eine wesentliche Einnahme- und Zuweisungsgröße und gibt Sicherheit für die Eigenständigkeit. Gemeinden mit zu wenig Einwohnern sind fusionsbedroht. Andererseits können Einwohnerzuwächse auch Aufgabenzunahmen auslösen. Insbesondere Alleinerziehende mit unterhaltssäumigen Erzeugern will keine Gemeinde haben. Oder Sozialhilfeempfänger. Begehrt sind Doppelverdiener mit jungem Nachwuchs. Da läßt sich keine Gemeinde lange bitten, denen wo es nur geht Baugrund anzubieten. D.h. wo sie es nicht tun, hat das auch Gründe. Investörchen, die nur die Kohle für ihre eigene Scholle mitbrächten, helfen da nicht weiter - und Schlauberger der Sorte "hoppla, jetzt komm´ ich" schon gar nicht. Verabschiede Dich von der Vorstellung der Schlafmützengemeinde, denen der Städter mal zeigen muß wo es langgeht. Wenn die könnten, dann wollten sie schon selbst. Aber dann würde das - Stichwort Einheimischenmodell - auch schon so organisiert, daß das "America First" abläuft. Willkommen ist, wer Baulücken nimmt - aber mit denen geht auf dem Dorf die Bereitschaft daher, daß man da nach §34 auf die Toskanabauhaus-Staffelanstattvilla mit lila verklinkerter Kingsizegarage verzichten muß. Da gibt es dann, was die Kelle kleckt - mit fränkischem Staubsaugerkniestock.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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