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ᐅ Energieeinsparverordnung 2016 oder KFW 55 für Bungalow mit Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung optional Photovoltaik


Erstellt am: 05.06.19 08:25

Egberto05.06.19 14:21
Energieeinsparverordnung passt, 15.000 € holst Du mit Heizen niemals rein,...
Snowy3605.06.19 14:44
Aus was willst du das Haus denn bauen , hab ich das überlesen ? Ytong , Porenbeton ?
micric305.06.19 15:04
Porenbeton ist zumindest laut Angebot

: hab es auf die schnelle nicht von Vaillant gefunden, aber die Nibe F730 hat genau diese Abluftwärmepumpe, wieso sollte diese schlechter sein, als Aussenluf? Das System ist doch das selbe

Diagramm einer Heizungsanlage mit Vorlauf/Rücklauf, Kalt- und Brauchwasser, Anschlüsse XL1-XL4
nix zu schwör05.06.19 15:26
Grundsätzlich hat der Planer auf den Umstand des Wertverlustes hinzuweisen, denn in gut 1-2 Jahren gilt in der Energieeinsparverordnung der Passivhausstandard.

Grundsätzlich sollte daher ein KfW55 Haus empfohlen werden, denn damit sollte sich der Wertverlust bevor das Haus bezogen ist, in Grenzen halten.

Die Frage ist nur, wie das Haus nachgewiesen wird, d.h. wie gut ist wirklich die Gebäudehülle. Also ohne einen hohen Primärenergiefaktor wie bei Strom oder gar mit Photovoltaik.

Gut zu sehen über die Raumheizlast nach DIN EN 12831.
Achtung, nicht der Gebäudeheizlast. Die Summe der Raumheizlasten ist i.d.R. höher als die Gebäudeheizlast. Bei einem KfW55 durchaus bis zu einem Drittel oder mehr.
boxandroof05.06.19 15:30
Die Abluft des Hauses allein reicht nicht um damit die Wärmepumpe zu betreiben. Es muss dann entweder rein elektrisch zugeheizt werden oder die Wärmepumpe kann zusätzlich die Außenluft anzapfen. Ob letzteres hier der Fall ist, weiß ich nicht. Letzteres erhöht Komplexität/Anschafftungs- und Abschreibungskosten und die rein elektrische Heizung verursacht einfach nur Kosten.

Es gibt wenig Gründe, die für solch eine Heizung sprechen. GUs setzen sie jedoch offenbar sehr gerne ein.

Mit einer normalen Kontrollierte-Wohnraumlüftung geht die Wärme in der Abluft ebenfalls nicht verloren.
Lumpi_LE05.06.19 15:31
KFW 55 als Stempel ist eher uninteressant. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wäre mir die Heizlast wichtiger und würde ich auf 5kw begrenzen. Das ist dann sicher auch ein kfw 55 Haus.
kfw55wärmepumpeenergieeinsparverordnungporenbetongebäudeheizlastabluftheizung