ᐅ Einfriedung zum Nachbarn gemäß Bebauungsplan
Erstellt am: 13.01.2019 13:18
Mottenhausen 14.01.2019 14:57
Zaun auf die Grenzen und die Hecke ganz dicht ran im empfohlenen Pflanzabstand wie folgt setzten: einen rechts vom Zaun, einen links vom Zaun, einen rechts, einen links usw. Dann steht die Hecke auf beiden Grundstücken, d.h. der Fall ist damit für immer klar: jeder muss seine Seite schneiden, weil es quasi wie "2" Hecken sind.
slpot 14.01.2019 21:03
Danke für eure Antworten.
Der Nachbar ist nicht unser Problem, es ist das Bauamt. Wenn der Nachbar natürlich jetzt eine Hecke vor seinen Zaun pflanzt, wäre der bei uns quasi inliegend, zumindest könnte man so argumentieren. Die Hecke auf der Grenze alleine wäre erlaubt.
Das Problem ist aber eher das wir beide am liebsten den Zaun hätten, aufgrund des Bauamtes aber die Hecke dazwischen muss. Der Gartenbauer hat 50 cm Abstand zur öffentlichen Fläche für die Hecke gelassen. Wenn man den Bebauungsplan wörtlich nimmt, könnte man jetzt zur Grenze jeweils eine Hecke oder auf der Grenze eine hecken pflanzen und beide stellen dann den Zaun davor. Am Ende dann Zaun, 60cm Hecke, Zaun. Wäre natürlich völlig unlogisch, was das ganze eigentlich sowieso ist, da der ganze Bereich an sich eh umzäunt ist und von außen dann nicht mehr einsehbar.
Die Pflege der Hecke zu den öffentlichen Grundstücken ist eh nur von außen möglich. Die Hecke selbst kommt ja nicht durch den Zaun.
Der Nachbar ist nicht unser Problem, es ist das Bauamt. Wenn der Nachbar natürlich jetzt eine Hecke vor seinen Zaun pflanzt, wäre der bei uns quasi inliegend, zumindest könnte man so argumentieren. Die Hecke auf der Grenze alleine wäre erlaubt.
Das Problem ist aber eher das wir beide am liebsten den Zaun hätten, aufgrund des Bauamtes aber die Hecke dazwischen muss. Der Gartenbauer hat 50 cm Abstand zur öffentlichen Fläche für die Hecke gelassen. Wenn man den Bebauungsplan wörtlich nimmt, könnte man jetzt zur Grenze jeweils eine Hecke oder auf der Grenze eine hecken pflanzen und beide stellen dann den Zaun davor. Am Ende dann Zaun, 60cm Hecke, Zaun. Wäre natürlich völlig unlogisch, was das ganze eigentlich sowieso ist, da der ganze Bereich an sich eh umzäunt ist und von außen dann nicht mehr einsehbar.
Die Pflege der Hecke zu den öffentlichen Grundstücken ist eh nur von außen möglich. Die Hecke selbst kommt ja nicht durch den Zaun.
kaho674 14.01.2019 21:26
Die Diskussion ist hanebüchen. Es ist Euch doch selbst klar, dass 2 Zäune mit einer Hecke dazwischen Blödsinn ist. Ich verstehe auch überhaupt nicht, wieso man lieber einen Zaun anguckt, als eine Hecke.
Wenn aber jeder der Nachbarn darauf besteht, dann bleibt es so, wie beschrieben. Dein Zaun + Hecke muss auf Deinem Land stehen und genauso beim Nachbar. Oder Ihr einigt Euch endlich.
Wenn aber jeder der Nachbarn darauf besteht, dann bleibt es so, wie beschrieben. Dein Zaun + Hecke muss auf Deinem Land stehen und genauso beim Nachbar. Oder Ihr einigt Euch endlich.
slpot 14.01.2019 21:53
Worauf sollen wir uns einigen? Wer den Zaun setzt bzw. wem der Zaun zugerechnet wird? Bei den Nachbarn gegenüber, mit gleichem Problem, fordert die Stadt ja das auf beiden Seiten eine Hecke ist, was so aber gar nicht im Bebauungsplan steht.
ypg 14.01.2019 22:51
kann es sein, dass Du da etwas im Bebauungsplan falsch liest bzw das Bauamt falsch verstehst?
Es gibt nix auf Grenze! Das wäre irgendwie gegen jegliche Eigentumsverhältnisse.
Es gibt nix auf Grenze! Das wäre irgendwie gegen jegliche Eigentumsverhältnisse.
slpot 14.01.2019 23:24
Hi,
Bebauungsplan:
Einfriedungen sind nur als Laubhecken - auch mit integrierten oder auf der Innenseite des Grundstücks aufgestellen Zäunen - zulässig. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,80m nicht überschreiten.
Wikipedia:
Einfriedung (veraltet auch Einfriedung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.
Wo soll die Hecke sonst hin als auf bzw. an die Grundstücksgrenze? Ich würde es ja gerne verstehen, die Regelung macht an allen anderen Grenzen ja auch Sinn, nur halt zu direkten Nachbargrundstücken nicht.
Gruß
Sascha
Bebauungsplan:
Einfriedungen sind nur als Laubhecken - auch mit integrierten oder auf der Innenseite des Grundstücks aufgestellen Zäunen - zulässig. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,80m nicht überschreiten.
Wikipedia:
Einfriedung (veraltet auch Einfriedung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.
Wo soll die Hecke sonst hin als auf bzw. an die Grundstücksgrenze? Ich würde es ja gerne verstehen, die Regelung macht an allen anderen Grenzen ja auch Sinn, nur halt zu direkten Nachbargrundstücken nicht.
Gruß
Sascha
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