Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?

4,50 Stern(e) 6 Votes
C

Costruttrice

Ich würde mit dem Zaun ohne Absprache nicht auf die Grenze gehen, sondern Abstand halten und auf meinem Grundstück bleiben. Am Ende gefällt der Zaun dem Nachbarn nicht oder er wollte gar keinen und dann darfst du ihn entfernen. Das ist bei uns damals im Baugebiet bei einigen passiert.

Schreibt doch einen Brief mit eurem Anliegen und den Kontaktdaten und bittet den GU dem Nachbarn den zu übermitteln. Vielleicht bekommt ihr ja so Kontakt.
 
J

Joedreck

Dann sind die neuen Eigentümer auch Bauherren und stehen entsprechend auf dem Bauschild. Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.
Edit: und die sind schon im Grundbuch. Bei berechtigtem Interesse kann man die Eigentümer beim Grundbuchamt erfragen.
 
H

hampshire

Die Lösung liegt für mich auf der Hand. Auch wenn der GU die Adresse der Nachbarn nicht herausrückt, kannst Du dem Nachbarn über den GU eine Nachricht zukommen lassen. Etwa so:
"Hallo, wir sind Ihre neuen Nachbar, Name(n) und freuen uns Sie bald kennen zu lernen. Uns beschäftigt gerade die Gestaltung der Grundstücksgrenze zu Ihnen. Es wäre doch schön, wenn wir uns dazu abstimmen könnten. Unser GU nimmt Datenschutz sehr ernst und gibt uns nicht Ihre Kontaktdaten. Hier sind unsere (......) damit Sie sich melden können. Auf eine gute Nachbarschaft, ..."
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Sicherheit und eine gute Lösung bekommst steigt und die ganzen Konjunktivgedanken kannst Du Dir sparen.
 
K

konibar

...Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.
genau:
Landesrecht ist das Stichwort!

iA ist im Nachbarschaftsrecht definiert, wer für die Errichtung des Trennzauns zuständig ist.
Hier wurde das vor etlichen Jahren umgedreht, vermutlich zur Bundesweiten Vereinheitlchung.
Nun muss der von der Straße aus gesehen links wohnende den Grenzzaun rechts errichten und finanzieren.
Außer beide Seiten verzichten einvernehmlich darauf.
 
M

MP12345

Guten Morgen, wir haben mit beiden Nachbarn sprechen können, beide haben keine Probleme mit einem Zaun. Wir werden ca. 30cm weg von der Grenze den Zaun setzen. Unser Grundstück grenzt an ein Mehrfamilienhaus, dieses ist mit einem Zaun umzäunt. Davor dürfen wir doch auch einen Zaun setzen oder?
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1471 Themen mit insgesamt 20576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfriedung in RLP: kleiner Zaun auf eigenem Grundstück erlaubt? 40
2Neubau - Zaun zur Baustraße und Nachbarn 10
3Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront - Seite 263
4Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück... 37
5Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung - Seite 659
6ZAUN gesucht - Bilder und Anregungen erwünscht ! - Seite 533
7Zaun bei Neubau (Bayern), Nachbargrenzen, 11
8Wem gehört eigentlich welcher Zaun? - Seite 217
9WPC-Zaun Pfosten einbetonieren 10
10Möchtet Ihr Zäune um Euer Haus / Grundstück und wenn ja, warum? 32
11Nachbars Betonstützen auf unserem Grundstück - Seite 663
12Einzäunung Grundstück mit Grenze an öffentlichen Friedhof 13
13Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 - Seite 217
14Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück 45
15Nachbar lagert Bodenaushub auf unseren Grundstück 24
16Zaun neben Grundstücksgrenze stellen 26
17Ideen für Hausbau auf elterlichem Grundstück - Seite 341
18Grenzgestaltung - Nachbar will Zaun, wir Hecke 29
19Grundstück befestigen 17
20Ist ein 3.000qm Grundstück sinnvoll? - Seite 644

Oben