Einfriedung Gartenzaun - welche Seite?

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Lukas1234

Hallo,
mir gehört das Grundstück 334/19. Gemäß Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz § 27 Absatz (1) ist die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.

Wie ist das nun gemeint? Was ist mit der linken, rechten oder unteren Seite?

An der oberen Seite befindet sich bereits ein Zaun. Das rechte (gelbe) Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fäche (gehört nicht mehr zum Baugebiet).


Vielen Dank.
Lg Lukas
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11ant

11ant

mir gehört das Grundstück 334/19. Gemäß Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz § 27 Absatz (1) ist die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Wie ist das nun gemeint? Was ist mit der linken, rechten oder unteren Seite?
Lies die ganze Vorschrift, da steht noch mehr; auch bzgl. ggf. "mehrerer rechter Seiten".
An der oberen Seite befindet sich bereits ein Zaun. Das rechte (gelbe) Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fäche (gehört nicht mehr zum Baugebiet).
Der Bauer könnte vermutlich sogar dankbar sein, wenn Du keinen Zaun oder diesen zumindest nicht auf die Grenze setzst, Stichwort "Schwengelrecht", siehe: https://www.hausbau-forum.de/threads/schwengelrecht-bzw-abstand-zur-grenze.8807/ und https://www.hausbau-forum.de/threads/muss-ich-dem-nachbarn-den-zaunbau-ankuendigen.24798/
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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