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ᐅ Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung


Erstellt am: 11.09.2023 17:59

11ant 22.09.2023 18:28
Franzbrot schrieb:

Das Bauamt möchte daher nun prüfen ob der Nachbar das als Stall genehmigte Gebäude als Wohnraum nutzt. Tut er dies, müssen wir 5 m einhalten, ohne Fenster auf dieser Seite. Sonst 6 Meter wenn mit 5 Fenstern
Nein, dann hat ihm das Bauamt das zu untersagen. Rechtsverstöße des Nachbarn können keine Einschränkungen für Dich begründen.
Franzbrot schrieb:

Das Bauamt möchte ausserdem nun auch prüfen ob unser Bau nicht zu groß ist. Das andere Nachbarn in den vergangenen Monaten genauso groß/größer gebaut haben wird abgebügelt mit „Ja vielleicht wurde das gar nicht genehmigt“
Baurecht ist kein Wunschkonzert, das Bauamt hat nichts zu möchten. Es ist eine Behörde und hat geltendes Recht anzuwenden. Wenn Nachbarn etwas schwarz gebaut haben, ist nötigenfalls eine Abrißverfügung zu treffen. Haben sie es hingegen genehmigt bekommen, muß sich die Behörde an den Grundsatz der Ermessensbindung halten (es sei denn, diese Genehmigungen wären rechtswidrig erfolgt). "Den Letzten beißen die Hunde" ist nicht zulässig. Aber ich hatte Euch eigentlich längst dort wohnend gewähnt ...

WilderSueden 23.09.2023 15:55
Franzbrot schrieb:

Nun…Wenn andere bauen dürfen wie sie wollen ohne Genehmigung - dann ist es vielleicht besser wir bauen auch ohne
Nehmt euch einen guten Anwalt und klagt euch die Baugenehmigung ein. Als Laie würde ich mich hier gar nicht mehr alleine mit dem Bauamt rumschlagen, wenn ich das so höre
bauamtbehörde