ᐅ Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung
Erstellt am: 11.09.2023 17:59
ypg 11.09.2023 23:23
Franzbrot schrieb:
Uns wurde eigentlich gesagt, dass der Grenzabstand bei diesen Nebengebäuden nicht unsere Beeinflusst.Äh… das kann ja nicht das hier…Franzbrot schrieb:
Steht doch da oben. Nachgemessen 8,75.… bedeuten, wenn ich nachfrage, worauf sich das „eigentlich“ bezieht.Sind Dir Nachfragen unangenehm?
Soll Dir geholfen werden? Eigentlich schon, oder?
Franzbrot 12.09.2023 00:13
ypg schrieb:
Sind Dir Nachfragen unangenehm?
Soll Dir geholfen werden? Eigentlich schon, oder?Nö. Verstehe die Wortklauberei nur nicht - eigentlich heißt nichts besonderes in diesem Zusammenhang. Es wurde uns eigentlich so gesagt, scheint aber nun anders 🙂 Was heißt denn dein „eigentlich schon“? 😉
Ja, das war Sinn des Beitrags.
ypg 12.09.2023 00:18
Franzbrot schrieb:
Was heißt denn dein „eigentlich schon“? 😉Na, den hast Du zumindest verstanden 😉 11ant 12.09.2023 00:37
Franzbrot schrieb:
Wir waren heute beim Bauamt um unsere Pläne vorzustellen und eine grobe Abschätzung zu erhalten ob das was wir geplant haben so möglich wäre.
Nun meinte die Dame vom Bauamt, dass der von unseren Nachbarn an der Grundstücksgrenze errichtete Schuppen (10 Meter ca.) es notwendig macht dass wir nicht 3 Meter sondern 6 Meter Abstand halten müssen. Sie prüft das aber nun nochmal.
Ehrlich gesagt sind wir (vor allem aufgrund der sehr geringem Breite des Grundstücks an sich - 13,90 Meter) gerade etwas geschockt und auch verwundert dass uns das bislang keiner der beiden Architekten die wir hatten gesagt hat.War nicht "zuletzt" - aber auch schon etwa zwei Jahre her - noch die Rede davon, an die Nachbar-Doppelhaushälfte sogar anbauen zu müssen und bei den Stallungen hinter den Häusern ebenso, nur da dann niedriger ?Franzbrot schrieb:
Hausnummer 83 ist unser . Franzbrot 12.09.2023 09:31
ypg schrieb:
Na, den hast Du zumindest verstanden 😉11ant schrieb:
War nicht "zuletzt" - aber auch schon etwa zwei Jahre her - noch die Rede davon, an die Nachbar-Doppelhaushälfte sogar anbauen zu müssen und bei den Stallungen hinter den Häusern ebenso, nur da dann niedriger ?Genau!
Da bauen wir auch an. Die Nachbarn haben aber, genau wie wir, auch einen Schuppen/Stall - etwa drei Meter vom aktuellen Haus entfernt - direkt an der Grenze. Wir würden unseren abreissen und drei Meter von der Grenze unser Haus bauen (das bisherige Haus hatte nur 35 m2 Grundfläche, wir würden also mehr Grundfläche bebauen)
Laut der Dame von Bauamt geht das aber nicht mit 3 m Abstand, wegen dieses Schuppens/Stall, sondern nur mit 6 Meter oder 5 Meter aber dann ohne Fenster an der Seite. Das würde dann die Baubreite an dieser Stelle auf 4,90 bzw 3,90 reduzieren.
mayglow 12.09.2023 10:01
Bin noch verwirrt, meintest du nicht gerade quasi "ja wir bauen an" und dann im gleichen Satz quasi ein "wir planen 3m Abstand"? Widerspricht sich das nicht? Oder baut ihr teilweise an (und an der Grenze) und teilweise tiefer (da mit 3m bzw jetzt eventuell 6m Abstand?). Mit 6m Abstand klingt das so, als wenn in den Bereich ragend ggf noch nen Erker oder sowas möglich ist, aber wohl kein normalbreites Haus. (Klingt aber auch nach, nen guter Architekt kann da ggf immer noch was raus basteln? Also jetzt ohne das gesamte Grundstück zu kennen)
Ansonsten, wie hoch ist denn der Schuppen? (Beeinflusst auch zT ob diese "ist unter 9m lang, löst darum keine extra Abstandsflächen aus"-Regel greift oder nicht) und gibt's denn nen Bebauungsplan der auch ggf was dazu regelt?
Aber du merkst schon, ja, an sich kann schon sein, dass Randbebauung extra Abstandsflächen auslöst, kann aber auch sein, dass sie's nicht tut. Euer Fall scheint da schon spezieller so vom Setup und als Laie würde ich da keine Einschätzung treffen wollen. Würde vermutlich beim Architekten nochmal fragen, warum sie zu der Einschätzung kamen, dass die 3m reichen und ggf irwie nochmal ne weitere Expertenmeinung anziehen (oder vielleicht kommt das Bauamt ja doch eh nach Prüfung zum Entschluss "3m Abstand stimmen")
Ansonsten, wie hoch ist denn der Schuppen? (Beeinflusst auch zT ob diese "ist unter 9m lang, löst darum keine extra Abstandsflächen aus"-Regel greift oder nicht) und gibt's denn nen Bebauungsplan der auch ggf was dazu regelt?
Aber du merkst schon, ja, an sich kann schon sein, dass Randbebauung extra Abstandsflächen auslöst, kann aber auch sein, dass sie's nicht tut. Euer Fall scheint da schon spezieller so vom Setup und als Laie würde ich da keine Einschätzung treffen wollen. Würde vermutlich beim Architekten nochmal fragen, warum sie zu der Einschätzung kamen, dass die 3m reichen und ggf irwie nochmal ne weitere Expertenmeinung anziehen (oder vielleicht kommt das Bauamt ja doch eh nach Prüfung zum Entschluss "3m Abstand stimmen")
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