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ᐅ Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung


Erstellt am: 11.09.2023 17:59

Franzbrot 11.09.2023 17:59
Wir waren heute beim Bauamt um unsere Pläne vorzustellen und eine grobe Abschätzung zu erhalten ob das was wir geplant haben so möglich wäre.
Nun meinte die Dame vom Bauamt, dass der von unseren Nachbarn an der Grundstücksgrenze errichtete Schuppen (10 Meter ca.) es notwendig macht dass wir nicht 3 Meter sondern 6 Meter Abstand halten müssen. Sie prüft das aber nun nochmal.
Ehrlich gesagt sind wir (vor allem aufgrund der sehr geringem Breite des Grundstücks an sich - 13,90 Meter) gerade etwas geschockt und auch verwundert dass uns das bislang keiner der beiden Architekten die wir hatten gesagt hat.
Kennt das denn jemand so? Uns wurde eigentlich gesagt, dass der Grenzabstand bei diesen Nebengebäuden nicht unsere Beeinflusst.
Bei nur nuch 4,90 Breite des Baufeldes kann man die Bebauung ja fast vergessen.
Bauort: Schleswig Hosltein an der Grenze zu Hamburg.

mayglow 11.09.2023 18:37
Franzbrot schrieb:

an der Grundstücksgrenze errichtete Schuppen (10 Meter ca.)
IdR lösen Garagen und co bis 9m Länge keine Abstandsflächen aus (ggf mal "schleswig holstein grenzbebauung" oder ähnliches googlen) Das "circa" könnte hier also relevant sein.

Es gibt dann noch Fälle, wo davon abgewichen wird (e.g. nen Bebauungsplan kann Grenzbebauung explizit vorsehen). Ansonsten hätte der Nachbar das wohl so nicht bauen dürfen oder hätte das Einverständnis einholen müssen, da ja, dann Abstandsflächen auf eurem Grundstück ausgelöst werden. (Wir haben auf nem Privatweg zB explizit im Grundbuch Abstandsflächen eingetragen bekommen, die nicht überbaut werden dürfen, weil dort die Gebäude zu nah dran sind. - macht halt eh keinen Sinn da den Weg zuzubauen (und der gleiche Bereich ist eh nochmal als Verkehrsfläche eingetragen) aber es wurde jedenfalls auch explizit die ausgelöste abstandsfläche eingetragen. )

Franzbrot 11.09.2023 19:06
Gerade nachgemessen im Plan: Es sind 8,75 m Länge.

WilderSueden 11.09.2023 20:25
Franzbrot schrieb:

Nun meinte die Dame vom Bauamt, dass der von unseren Nachbarn an der Grundstücksgrenze errichtete Schuppen (10 Meter ca.) es notwendig macht dass wir nicht 3 Meter sondern 6 Meter Abstand halten müssen. Sie prüft das aber nun nochmal.
Wie alt ist denn der Schuppen?

Im Normalfall sind nur 9 Meter Grenzbebauung zu einem Nachbarn erlaubt. Werden die überschritten, muss die Abstandsfläche vollständig auf dem Nachbargrundstück übernommen werden, dann sind es die 6m. Das muss dann aber auch im Grundbuch stehen. Alternativ kann das natürlich auch einfach schwarz gebaut sein. Falls der Schuppen sehr alt ist, könnte eventuell ein anderes Baurecht gelten. Da brauchst du dann jemand, der sich mit auskennt.

ypg 11.09.2023 22:01
Franzbrot schrieb:

eigentlich
Was bedeutet das?

Interessant wäre es, was das für ein Schuppen ist. Wie ist er baurechtlich einzuordnen? Ist der Schuppen vielleicht ein Aufenthaltsraum?

Franzbrot 11.09.2023 22:23
ypg schrieb:

Was bedeutet das?

Interessant wäre es, was das für ein Schuppen ist. Wie ist er baurechtlich einzuordnen? Ist der Schuppen vielleicht ein Aufenthaltsraum?

Steht doch da oben. Nachgemessen 8,75.


Nein, genehmigt als Stallgebäude.
schuppenabstandsflächengrenzbebauungbauamtgrundbuch